[Diskussion] Erste medial bekannte Verurteilung nach §184b Abs. 2 wg. Comic

Shikikan

Ungläubiger
(Post wurde kommentarlos gelöscht. Falscher Bereich?)

Vor kurzem in den Nachrichten:


Verurteilt wurde hier nach §184b Abs. 2 zu erkennen an der Geldstrafe (Tatzeitpunkt 2020). Somit wäre auch eine Ermittlung bei Eventualvorsatz möglich (a. aktuelle Debatte um 184b und die Verurteilung v. Eltern und Lehrern die entsprechende Inhalte auf den Geräten ihrer Schüler / Kinder entdecken).

Somit ist in der Theorie eine Freiheitsstrafe i. H. v. mind. einem Jahr für ein Comic möglich. Als Vergleich: Die Mindeststrafe für Folter an Schutzbefohlenen beträgt mind. 6 Monate. Der Angeklagte legt lt. Artikel keine Rechtsmiitel ein.
 

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
Ich habe doch schon von Anfang an gesagt, dass Loli-Zeugs einfach zu nah an Kinderpornografie dran ist. Und offensichtlich sehen unsere Gerichte das nun auch so...
 

mir

Otaku
Wo ein Markt ist ist auch ein Weg, also ganz sauber kriegen auch die das Netz nicht!
Wenn wir das Zeug hier verbannen, gehen die Leute halt wo anders hin!
Ich könnt mir sogar vorstellen, das die ganz gücklich sind, sie hier auf nem grossen Haufen zu haben.
 
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