Pornographie ist in Japan gesetzlich verboten. Die Definition von Obszönität ist schwammig, beinhaltet aber die detaillierte und realistische Darstellung von Geschlechtsorganen und dem Geschlechtsakt. Obwohl dem Namen nach verboten, dürfen nach unserem Empfinden pornographische Materialien in Japan unter der Bezeichnung Erotika aber durchaus vertrieben werden, solange die obszönen Stellen mit Balken verdeckt oder mit Computer-Mosaik-Effekten verfremdet werden. Für photographische Pornographie gelten dabei schon lange Altersbeschränkungen: So genannte
Adult Videos (abgekürzt
AVs) dürfen nur an über 18-Jährige abgegeben werden, für entsprechende Comics gibt es eine solche Altersbeschränkung jedoch erst seit Beginn der 1990er Jahre.
In Japan gibt es keine Prüfstelle für pornographisches Material im eigentlichen Sinne, erst nach Veröffentlichung kann ein Werk für obszön befunden und dann verboten werden. Die Hersteller müssen daher Selbstzensur üben, um eine für sie teure Beschlagnahmung zu vermeiden. Da sich aber weniger stark zensierte Werke deutlich besser verkaufen, werden die Grenzen für Obszönität ständig herausgefordert und auch immer wieder überschritten. Besonders gewagte Comics werden oft probeweise in kleiner Auflage veröffentlicht, um das finanzielle Risiko gering zu halten. Im Falle einer Beschlagnahmung erscheint dann eine stärker zensierte zweite Auflage und die bereits verkauften Exemplare der Erstauflage werden auf dem Gebrauchtmarkt zu begehrten Sammlerstücken.
Die gesetzliche Definition von Obszönität ermöglicht aber verschiedene Schlupflöcher: So waren in einer früheren Gesetzesfassung nur die Darstellung von erwachsenen Genitalien verboten, was den Erfolg von sogenannten
Lolicon-Manga (Abkürzung für
Lolita
Complex) gefördert haben mag. Um die Überhandnahme von Sex-Comics mit teils sehr jungen Mädchen zu unterbinden, wurde das Gesetz Ende der 1980er Jahre geändert: Das bisherige Verbot von Schamhaaren (ein Kriterium für erwachsene Genitalien) wurde aufgegeben, und dafür ausdrücklich die Darstellung aller Genitalien verboten. Daher wurde die Schamgegend besonders in frühen Eromanga einfach freigelassen, oder nur die Silhouette eines Penis gezeichnet. Detailliertere Darstellungen mussten mit Balken verdeckt werden. Ein weiteres Schlupfloch stellen phallusähnliche Objekte wie Dildos oder Tentakel dar, die von solcher Zensur ausgenommen sind – zumindest solange, bis sie in eine Vagina eindringen. Letztendlich lässt sich die Zensur nicht völlig umgehen.
Auch in Mainstream-Werken, die man nicht unbedingt als pornographisch ansehen würde, wurde die Darstellung von Sex immer gewagter, und in den frühen 1990er Jahren lösten Comics wie
Blue von
Yamamoto Naoki und
Angel von
U-Jin eine Kontroverse aus, die schließlich zur Einführung des
seinen comic-Labels führte. Dieser Aufdruck bedeutet
Comics für Volljährige und markiert die oben erwähnte Altersbeschränkung. Da damit aber offiziell ein Genre von Comics für Erwachsene geschaffen und ein System für Jugendschutz etabliert worden war, wurde gleichzeitig auch der Weg geebnet für weniger Zensur. Die Balken wurden von da ab immer kleiner und verdecken meist nur noch einen Teil der Eichel oder der Klitoris, oder es ist verpixelt und man kann weniger der Intim-Zonen erkennen. Am 25. Februar 2008 wurde bekanntgegeben, dass mit einer Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes in Japan begonnen werden soll. Als Ursachen dafür wird der starke Anstieg von Fällen in denen Kindern Opfer von Pornografie wurden,
[1] und die Anschuldigung der Vereinigten Staaten, in Japan würde Kinderpornografie erlaubt, genannt.
Inhaltlich decken Eromanga schon von jeher ein breites Spektrum an sexuellen Praktiken und Fetischen ab. Die Handlung war von der Zensur kaum betroffen und ist damit teils viel extremer, als es im Westen möglich wäre. Für westliche Veröffentlichungen werden daher inhaltliche Änderungen vorgenommen (z. B. Dialoge, Alter der auftretenden Personen u. ä.). Im Internet wird unter der Bezeichnung Hentai aber auch viel unverfälschtes japanisches Originalmaterial verbreitet.