65 Jahre ist die Maximalstrafe, ob diese wirklich verhängt wird steht in den Sternen. Desweiteren sorgt die Gesetzlage zwingend dafür, dass man nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt wird, bei "attempted first-degree intentional homicide" und diese Anklage halte ich für berechtigt.
Man wollte die Freundin umbringen, man hat eine über Monate dauernde Planung hinter sich und man hat mit 19 Stichen deutlich gezeigt, dass es kein Zögern und kein Mitleid gab.
Es war unvorstellbares Glück, dass dieses Mädel sich im Todeskampf zur Straße robben konnte. Ich hoffe das sie die nötige Hilfe bekommt um diese bestialische Tat zu verarbeiten.
Das es sich um einen Mord für den Slenderman handelt ist für mich kein Zeichen der Unreife. Ob ich die imaginäre Figur nun Slenderman, Satan oder Allah nenne ist egal, man erhofft sich jeweils einen Vorteil, deshalb sollte ein Mensch sterben. Ob nun viele oder wenige Personen an den imaginären Freund glauben, ist genauso unbedeutend. Für mich ist es daher auch ein Mord aus niederen Beweggründen.
Der einzige Punkt wo für mich wirklich die Unreife sichtbar wird, ist nach der Tat. Das ist ein kindlicher Gedanke in einer Hütte im Wald mit einem Waldschrat leben zu können. Wobei der Gedanke dahinter wohl auch auch eher ernst sein dürfte. Nämlich als Herr über Leben und Tod auf Menschenjagd zu gehen.
Der Verteidiger versucht über die Angst vor dem Slenderman die Anklage in "second-degree" umzuwandeln, bin mal gespannt ob er damit Erfolg hat. Es macht für mich wenig Sinn, wenn ich vor dem Slenderman Angst haben sollte, mit diesen dann zusammen zu ziehen. Ist wohl das Beste was man machen kann, auf eine Art "Quasi-Notwehr" zu argumentieren.
Wie auch immer, ich finde dieses Vorgehen deutlich besser als die aktuelle Schuldunfähigkeit in Deutschland. Die Grenze mit 14 Jahren zu setzen ist für mich nicht mehr zeitgemäß. Irgendwo zwischen acht bis zehn halte ich gegenwärtig für vernünftig.
Dein letzer Satz Lilli ist absolut überflüssig.
S.