ich hab mal ne frage die ich euch stellen muss, sie lässt mir keine ruhe
also
ich habe eine tiefe abneigung gegen geistig behinderte jeglicher art, weil ich selber eine art horror erlebnis als kleiner junge mit ihnen erlebt habe, man kann auch sagen ich habe irgendwie eine art angst vor ihnen
so nun muss ich mit ein paar leuten aus dem portal, so heisst die maßnahme die ich mache, incl unserer "dozentin" nach schierensee in eckenförde fahren bei uns in der gegend, in eine art bauernhof wo geisitig behinderte menschen arbeiten
habe ich das recht diese fahrt abzulehnen und zu sagen ich fahre nicht mit
?
oder muss ich einen grund angeben, tu ich es nicht gilt dies denn dann als arbeits verweigerung?
also
ich habe eine tiefe abneigung gegen geistig behinderte jeglicher art, weil ich selber eine art horror erlebnis als kleiner junge mit ihnen erlebt habe, man kann auch sagen ich habe irgendwie eine art angst vor ihnen
so nun muss ich mit ein paar leuten aus dem portal, so heisst die maßnahme die ich mache, incl unserer "dozentin" nach schierensee in eckenförde fahren bei uns in der gegend, in eine art bauernhof wo geisitig behinderte menschen arbeiten
habe ich das recht diese fahrt abzulehnen und zu sagen ich fahre nicht mit
?
oder muss ich einen grund angeben, tu ich es nicht gilt dies denn dann als arbeits verweigerung?