auszug aus den rapidshare.com-faq's:
- Welche UPLOAD-REGELN sind zu befolgen? (Nutzungsbedingungen)
- Keine Dateien mit verbotenem Inhalt, zum Beispiel Pornographie, Kinderpornographie, rassistische Medien und/oder unerlaubte Kopien von geschützten Werken. Diese Liste ist nicht abschliessend.
- Geschützte Inhalte dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. durch Veröffentlichung von RapidShare-Links auf anderen Internetseiten).
- Bei Verstößen gegen diese Upload-Regeln sind wir berechtigt, die Dateien sofort zu löschen.
anders gesagt: als user hat man keine eventuellen schadensersatzansprüche
und dass rapidshare solche rechte weitergibt, finde ich mehr als merkwürdig
sie sind
a.) nicht dazu verpflichtet,
b.) machen sich dadurch ihren ruf kaputt,
c.) macht das ganze für mich keinen sinn (es sei denn, promedia zahlt dafür ziemlich gut; das würde aber voraussetzen, dass rapidshare keinen gewinn mehr macht, was ich mir trotz cryptload und rsd aber nicht vorstellen kann)
und d.) wäre es ziemlich hirnrissig, vor gericht forderungen der gema anzufechten, aber dann solche exklusivrechte einfach zu verteilen
also entweder der beitrag war gefaked (computer bild ... ha .. ha), rapidshare weiß ganz genau, dass promedia damit rein gar nix bewirkt (einen link entfernt, 2 neue online) oder sie haben tatsächlich ihre kariere als einer der größten (oder der größte?) und besten filehoster der welt hinter sich und enden wie flefront in der versenkung