Außerdem ist es auf der [span=red]Liste B[/span] und damit offiziell auch nicht mehr für Erwachsene erhältlich, also wird sich da im Regelfall kein Händler die Finger dran verbrennen wollen, es sei denn er sitzt im Ausland. Liste B hat die gleichen Folgen wie eine [span=red]Beschlagnahmung[/span], halt nur, dass es schneller geht und man kein Amtsgericht mehr damit belasten muss.
Mit der Verschiebung weiss ich auch nicht, was draus geworden ist... es steht nur im Anzeiger etwas von einer "vorläufigen Aufnahme", also im Vorraus indiziert, vielleicht ändert sich noch was, vielleicht wirds so bleiben.