[F.A.Q.] Deutschland deine Zensur

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Deutschland:

Hier in Deutschland hat sich im Sinne des Jugendschutz ein sehr kompliziertes System rund um Medien, genauer deren Verbreitung, gebildet.
Dabei gibt es so viele Begriffe und Regelungen, dass ein normaler Bürger nichtmehr ohne weiteres durchblicken kann. Dies führt dazu, dass viel Halb- und Falschwissen verbreitet wird, welches den Sumpf der Behörden und GmbHs nicht leichter verständlich macht. Ich habe folgende Informationen nach reichlicher Recherge zusammengetragen, falls Korrekturen von Nöten sind, bitte in den Thread schreiben.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist eine GmbH die von den Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragen wird.
Ihre Aufgabe besteht darin, Filme für bestimmte Altersgruppen einzustufen. Dabei Spielt das Trägermedium keine Rolle.
Wichtige zu beachtende Punkte:
  • Eine Prüfung der FSK ist für eine Veröffentlichung in Deutschland keine Pflicht.
  • Ein nicht geprüfter Titel unterliegt Einschränkungen die dem eines Indizierten ähneln.
  • Die FSK ist nicht verpflichtet, einen Film freizugeben.
  • Ein von der FSK freigegebener Titel ist vor einer Indizierung in jedem Fall geschützt
  • Die FSK stellt eine Mindestfreigabe, nicht jedoch ein empfohlenes Alter

USK: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle wird genau wie die FSK als eine GmbH geführt. Ihre Aufgabe besteht ebenfalls darin, Spiele für ein geeignetes Alter freizugeben.
Wichtige zu beachtende Punkte:
  • Eine Prüfung der USK ist für eine Veröffentlichung in Deutschland keine Pflicht.
  • Ein nicht geprüfter Titel unterliegt Einschränkungen die dem eines Indizierten ähneln.
  • Die USK ist nicht verpflichtet, ein Spiel freizugeben.
  • Ein von der USK freigegebener Titel ist vor einer Indizierung in jedem Fall geschützt
  • Die USK stellt eine Mindestfreigabe, nicht jedoch ein empfohlenes Alter

Wie man sieht, gibt es zwischen USK und FSK viele Gemeinsamkeiten. So auch die typischen Freigaben:
  • keine Altersbeschränkung (0)
  • Ab 6 freigegeben
  • Ab 12 freigegeben
  • Ab 16 freigegeben
  • keine Jugendfreigabe (18)


SPIO/JK: Die bereits angesprochene Spitzenorganisation der Filmwirtschaft hat eine Juristen-Komission. Diese kann Titel darauf untersuchen, ob eine Jugendgefärdung oder strafrechtliche Relevanz vorliegt.
Die SPIO vergibt zwei Siegel:
  • SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung
  • SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich
Keine schwere Jugendgefärdung kann mit einer "keinen Jugendfreigabe" gleichgesetzt werden, "strafrechtlich unbedenklich" mit einer Indizierung.
So eine Prüfung muss nicht umbedingt von der Juristen-Komission der SPIO durchgeführt werden, sie kann auch über einen Juristen erfolgen. Filme erhalten in diesem Fall allerdings nicht das SPIO/JK Siegel.
Wichtig:
  • die SPIO muss kein Siegel vergeben.
  • kein Siegel schützt vor einer Indizierung

Wieso sollte man seinen Film allerdings seinem Anwalt oder einer Komission überreichen, wenn er eventuell mit den selben Beschränkungen wie bei einer Indizierung verkauft werden muss? Darauf wird im Abschnitt "Beschlagnahme" eingegangen.

BPjM: die allseits bekannte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Hier werden von Antragsberechtigten eingereichte Titel überprüft und gegebenenfalls Indiziert. Anregungsberechtigt sind Behörden und anerkannte Trägers der freien Jugendhilfe. In diesem Fall hat die BPjM einen Ermessensspielraum, eine Anregung kann also verworfen werden. Anders ist es, wenn ein konkreter Antrag eines Antragsberechtigten vorliegt. Antragsberechtigt sind Oberste Jugendbehörden, Landesjugendämter, Jugendämter etc..
Gelöst von anderen Regulierungen wie Inhaltsgleichheit oder automatischer Indizierung (bei pornographischen Medien der Fall) muss jeder einzelne beantragte Titel gelistet werden. Daher kommt es, dass gelegendlich pornographische Medien oder diverse Veröffentlichungen eines Spiels oder Films auf dem Index gelistet werden.
Es gibt dabei zwei öffentliche Listen, auf denen die Namen der Indizierten Medien gelistet werden. Liste A und Liste B. Liste A Titel werden als jugendgefärdend angesehen. Liste B Titel als strafrechtlich bedenklich, wobei dies für kein Gericht bindend ist. Die Listen C und D sind nicht öffentlich.

Wichtig:
  • die BPjM kann, wie schon gesagt, niemals einen nach 2003 von der FSK oder USK geprüften Titel indizieren
  • die BPjM hat keinen Einfluss auf die USK oder FSK und kann keine Freigabe nichtig machen
  • es obligt der BPjM einen Titel vor der Veröffentlichung für einen bestimmten Zeitraum zu indizieren (Vorrausindizierung), wenn nach der Veröffentlichung eine enorme Verbreitung vermutet wird (letztes Beispiel: Mortal Combat (Stand: Januar 2012))
  • jede gesondert eingereichte Veröffentlichung eines Spiels oder Films muss gesondert gelistet werden
  • die BPjM beschränkt sich nicht auf Filme und Spiele, auch Bücher, Musik und Flyer können beanstandet werden

Indizierung: eine Indizierung schränkt die Verbreitung eines Titels ein. Ein indizierter Titel darf nicht im Versandhandel verkauft, nicht öffentlich ausgestellt, nicht beworben und keinem Minderjährigen zugänglich gemacht werden. Ein Versandhandel findet nicht statt, wenn sichergestellt ist, dass der Empfänger Volljährig ist.

Beschlagnahme: ein beschlagnahmter Titel darf nicht verkauft werden. Lediglich der Besitz ist nicht strafbar, falls es sich um einen nach §131 (Gewaltverherlichung) beschlagnahmten Titel handelt. Andere Paragraphen können andere Einschränkungen beinhalten. Das Verbreiten von Medien mit jugendgefärdenden Inhalten ist, auch wenn diese noch nicht explizit Beschlagnahmt worden sind, in jedem Fall eine Gesetzeswidrigkeit, die deftige Strafen mit sich ziehen kann. Deswegen wird in der Regel kein Titel mehr ungeprüft veröffentlicht, sondern immer wenigstens ein Urteil eines Juristen eingeholt, falls der Firmensitz in Deutschland liegt.
Die Beschlagnahme wird von einem Gericht veranlasst.

Ausland:

in anderen Ländern gibt es natürlich andere Freigabestellen, dessen wichtigste ich hier vorstellen möchte.

PEGI: Die Pan European Game Information hat sich als europaweites Alterseinstufungssystem etabliert. Von der niederländischen NICAM realisiert werden die Empfehlungen 3,7,12,16,18 vergeben, also unseren deutschen - unter starker Kritik stehenden - Freigaben sehr ähnlich. Ein wichtiger Unterschied ist allerdings, dass die PEGI Freigaben - wie bereits angedeutet - nicht als verbindlich konzipiert wurden, sondern als Empfehlung. In einigen Ländern wird dies nicht so gehandhabt, heißt die PEGI Freigabe ist für den Handel verbindlich oder der Handel bindet sich selber freiwillig an diese Freigaben. Dazu kommt bei der PEGI noch, dass neben den Empfehlungen noch Symbole auf den Verpackungen zu finden sind, die anzeigen, welche potenziell gefärdende Elemente in einem Spiel vorhanden sind:
  • Gewalt (Violence)
  • Sex, Nacktheit (Sex, Nudity)
  • Drogen (Drugs)
  • Angst (Fear)
  • Bad Language (Schimpfwörter)
  • Diskriminierung (Discrimination)
  • Gambling (Glücksspiel)
  • Online (Online)

Die PEGI Freigaben werden von den Herstellern des Spiels fair (d.h. nach Abgabe eines Eides) festgelegt.

ESRB: Das Entertainment Software Rating Board ist der amerikanische Pendant zur USK, gibt allerdings wie die PEGI nur Empfehlungen.
Anders als bei der USK und der PEGI "verstecken" sich die Empfehlungen hinter Abkürzungen:
  • eC (early Childhood) = ab 3 Jahren geeignet
  • E (Everyone) = ab 6 Jahren geeignet
  • E10+ (Everyone 10 and older) = ab 10 Jahren geeignet
  • T (Teen) = ab 13 Jahren geeignet
  • M (Mature) = ab 17 Jahren geeignet
  • AO (Adults Only) = ab 18 Jahren geeignet, damit einhergehend Vertriebsbeschränkungen durch den amerikanischen Einzelhandel
    Sonderfall:
  • RP (Rating Pending) = bedeutet, dass noch keine Altersempfehlung beschlossen wurde
 
Zuletzt bearbeitet:

Bazillus^^

Nerd-König
VIP
Sehr schöne ausführliche Zusammenfassung für alle die, die nicht mehr bei dem Altersiegel Wahn durchblicken.

willst du evtl noch nen extra zusatz für das ausländische Prüfsiegel aka. ERSB oder Pegi?
 
Oben