Netter Titel, hinter dem sich auch eine nette Entwarnung verbirgt. Mit einem neuen Grundgesetz der Datenintegrität schützt das Bundesverfassungsgericht weitgehend vor der angekündigten Online-Überwachung. In Zukunft darf die Überwachung nur dann noch erfolgen, wenn "besonders wichtige" Rechtsgüter gefährdet sind (etwa Leib, Leben, Freiheit oder die nationale Sicherheit). Für "normale" Rechtsgüter müssen die Beamten bei ihren bisherigen Methoden bleiben.
Aber macht euch selbst ein Bild davon ^^
Phoenix-Reportage
Aber macht euch selbst ein Bild davon ^^
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