[Diskussion] In die eigene Lehrerin verschossen (das kann nicht gutgehen!)

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Shishiza

Sehr brave Fee^^
Teammitglied
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Sicher hast du auf eine gewisse Weise recht, Terry... und ich gebe dir auch da völlig recht, aber... es ist doch so... sie sind in einem Arbeitsverhältnis und davon Abhängig. Klar kann man darauf warten, aber, er ist nach 2 Monaten damit fest überzeugt, das genau sie die Frau ist, mit der er glücklich sein möchte. Genau das macht mich aber persönlich mehr als misstrauisch. Wenn er jemanden liebt, dann kann er warten und wird warten müssen, aber er kennt sie nicht, und wird, bis auf ein paar treffen, die neutral sind, nichts von ihr haben, außer der Schulzeit.
Wie soll er also sie wirklich kennen lernen... genau das geht eben nicht, denn sie wird ihn nur als Schüler, also Arbeit sehen. Er wird immer freundlich von ihr behandelt, genau wie jeder andere auch. Jeder Schüler wird freundlich behandelt, weil es ihrer Aufgabe ist. Sie wird aber niemals die Grenze übertreten.
 

MangaEngel

archeolügenialkohöllisches Chaosvieh
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Ich denke zwar auch, dass sie definitiv nichts mit dir anfangen wird (zumindest solange nicht wie du ihr Schüler bist, egal wie alt du und sie sind), aber klar, an sich ist es nicht verboten.

Nur Terry hat es schon korrekt gesagt, es ist vielleicht nicht offiziell gesetzlich verboten, aber es ist gegen die Bildungsregeln, die verlangen, dass der Lehrer unvoreingenommen zu sein hat.
Wenn ich als Lehrerin (aus irgendwelchen Gründen) eine Abneigung gegen Türken hätte, dann disqualifizier ich mich automatisch für fast jede Schule, denn ich würde meine Benotung nicht anhand der Leistung vornehmen.
Und wenn ich mit einem Schüler meinerseits eine Beziehung eingehe, wäre das natürlich genauso.

Es kann sogar teils sehr drastische Folgen annehmen. Ein Dozent an meiner Uni (32) hatte mal ne Beziehung mit einer Studentin (27) begonnen. Da diese aber in seinem Kurs war in dem Semester, wurde direkt sein Vertrag gekündigt und er musste eine neue Uni für eine Lehrstelle finden, da er das Vertrauen der Universität quasi missbraucht hatte, indem er es theoretisch möglich gemacht hatte, dass jene Studentin "sich hochschläft".
Ich mein, auch bei einem normalen Arbeitsplatz sehen die Kollegen es doch fast nie gern, wenn Kollege A was mit dem Chef anfängt. Das hat nunmal schon seine Gründe.

Eine Freundschaft ist ok (ich selbst bin Lieblingsstudentin von zwei Dozenten und es ist natürlich gut möglich, dass ich von ihnen netter benotet werde), da sich eine gewisse Art von Beziehung nunmal nicht vermeiden lässt. Eine Liebesbeziehung ist aber zu tief und da handeln sich die Meisten Probleme ein.

Ich weiß das übrigens sogar recht genau, da ich selbst Lehramtsanwärtin bin, wir werden regelmäßig vor den Auswirkungen gewarnt sobald wir ein Praktikum einer Schulklasse übernehmen, die die 7. Klasse oder höher ist (da dort die Jugendlichen junge Praktikantinnen/Referendare gerne aufziehen oder sich tatsächlich stark von diesen angezogen fühlen). Ich hatte sogar mal an ner Schule ein Praktikum, wo ein Lehrer+Schüler-Fall passiert war, ich hatte vorm Praktikumsantritt ein Formular zu unterschreiben, dass ich private Beziehungen zu den Schülern nicht aufnehmen würde, die über das Schüler-Lehrer-Verhältnis hinausgehen.
Schulen sind da nunmal so paranoid, Abendschulen sind da bestimmt auch keine Ausnahme.
 

frax

Gottheit
Also in diesem Altersbereich würde ich mir auch keine Gedanken machen... ihr seit beide schon lange Erwachsen, die eigentliche Schulzeit ist vorbei und ihr habt ein ähnliche Alter, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich erachte die Abendschule nicht mal als richtige Schule :b ...also ich würde mir von daher keine Sorgen machen. Ich kann mir jedoch trotzdem vorstellen, dass es nicht einfach wird... die Initiative muss von dir kommen. Sie übt einen Beruf aus, sieht euch als Schüler und behandelt euch sicher dementsprechend. Wird wohl nicht im Ansatz daran Denken mit einem ihrer Schüler eine Beziehung anzufangen. Wenn du da nicht irgendwie auffällst wird wohl nichts passieren. Sie nach dem Unterricht mal in ein Gespräch einzuwickeln dürfte aber nicht schwer sein... mit ein bisschen Smalltalk fängt es an. Da kann man ja erstmal schauen, wie sie drauf ist... Es in Gänze unversucht zu lassen wäre aber zu schade, oder nicht? :)
 

Raphael

Schmachtender Nostalgiker, schöne alte Zeit
Otaku Veteran
Im Prinzip kann ich sagen, Sache ist gegessen.
Es ist ein Job neben ihrem Studium und zudem gewinnt sie so Erfahrung für die Zukunft.

Die unter euch die gesagt haben, dass Schüler so oder so nicht mit einer Lehrkraft zusammen kommen darf, hat recht gehabt.

Ich dachte ich frag meine andere Lehrerin,ihre "Kollegin".
Wenn das ihr Chef mitbekommen würde, hätte sie ein Problem, dass sie unter anderem definitiv ihren Job kosten wird.
Nicht könnte, sondern wird.

Daher werde ich sie nicht fragen und schließe das Thema ab, mich mit der Tatsache abgefunden.
 

Raphael

Schmachtender Nostalgiker, schöne alte Zeit
Otaku Veteran
Naja sie hat Germanistik studiert, und macht dazu, so wie ich das verstanden habe, ihr Refenderiat.
Deshalb, gerade weil das eine Abendschule ist, darf sie das.
 

Raphael

Schmachtender Nostalgiker, schöne alte Zeit
Otaku Veteran
Doch, ich hab mit der Kollegin gesprochen, aber weder hab ich Namen erwähnt, noch hab ich das ganze auf irgendjemandem persönlich bezogen.
 

Mezelmoerder3D

Diplompsychopath mit *
VIP
Also hab ja jetzt herausgelesen, dass sich die Sache mehr oder weniger für dich geregelt/erledigt hat, Raphael. Möchte nur nochmal jetzt für diejenige, die es nicht wissen vertsuchen die Gesetzeslage klarstellen.

Ein Schutzbefohlener ist nacht definition (Zitat) "strafrechtlich besonders geschützter Personenkreis, v. a. Jugendliche und in Ausbildung befindliche Personen, die von ihren Erziehern abhängig sind; Gebrechliche, Kranke, Wehrlose, die der Obhut einer Person (des Täters) unterstehen." (Zitat ende)

Der §174 im Strafgesetzbuch untersagt jegliche Art des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen die UNTER 18 Jahren sind. Das trifft hier ja absolut nicht zu mit 28 jahren XD. Für über 18 Jahren gibt es keine § im StGB, allerdings ist es von moralischer Sicht her verboten und es greift das Beamtengesetz mit Zurückstufung, Kürzung der Bezüge oder Entfernung aus dem Lehramt.
Soviel zur generellen Theorie.

Jetzt muss man aber das Beispiel von unserem Raphael hier beachten. Es geht hier um eine Abendschule. Also zählen die "Schüler" dort nicht mehr als von den Lehrern abhängig, da sie für sich selbst Sorgen können und es freiwillig als Weiterbildung machen. Dementsprechend sind sie keine Schutzbefohlenen und wie Raphael auch schon gesagt bekommen hatte von der Kollegin, darft dort eine Beziehung entstehen.


So hoffe habe das jetzt richtig erklärt, nachdem ich mich durch gefühlte 3000 Seite gewühlt hatte um das Thema "lehrer+schühler" richtig aufzugreifen.

Also im Grunde würde einer Beziehung nichts im Wege stehen. Der Rest würde nun bei dir liegen ^^
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Jetzt muss man aber das Beispiel von unserem Raphael hier beachten. Es geht hier um eine Abendschule. Also zählen die "Schüler" dort nicht mehr als von den Lehrern abhängig, da sie für sich selbst Sorgen können und es freiwillig als Weiterbildung machen. Dementsprechend sind sie keine Schutzbefohlenen und wie Raphael auch schon gesagt bekommen hatte von der Kollegin, darft dort eine Beziehung entstehen.
Was hat ein Abhängigkeitsverhältnis damit zu tun, dass man sich selber versorgen kann? Gar nichts. Die Abhängigkeit besteht doch durch das Lehrer-Schülerverhältnis. Wenn du richtig gelesen hättest, was Rafael geschrieben hat, dann würdest du auch nicht schreiben das es kein Problem ist, denn die "Kollegin" hat genau das gesagt, was halt jeder Schulleiter machen würde: Die Lehrerin muss gehen, weil es nicht akzeptabel ist, mit dem StGB hat das absolut gar nichts zu tun.
 

Miharu_Yuki

Otakuholic
Otaku Veteran
Was hat ein Abhängigkeitsverhältnis damit zu tun, dass man sich selber versorgen kann? Gar nichts. Die Abhängigkeit besteht doch durch das Lehrer-Schülerverhältnis. Wenn du richtig gelesen hättest, was Rafael geschrieben hat, dann würdest du auch nicht schreiben das es kein Problem ist, denn die "Kollegin" hat genau das gesagt, was halt jeder Schulleiter machen würde: Die Lehrerin muss gehen, weil es nicht akzeptabel ist, mit dem StGB hat das absolut gar nichts zu tun.
richtig. Es könnte immerhin dazu führen, dass man denkt, sie bevorzugt einen Schüler, in diesem Falle den Threadersteller. Sowas wird nicht gerne gesehen..von niemandem.
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Wie gesagt, ich kenne so einen Fall von einer Berufsschule. Er hat die Klasse abgegeben und damit war das Thema für die Schule gegessen.
Ich auch 2solcher Fäller, bei dem einen wars nen Lehrer im Referendariat, der was mit ner Schülerin aus meinem Abijahrgang hatte. Er war in keinem Kurs bei uns, trotzdem musste er die Schule verlassen und es gab mächtig ärger. Die Beiden haben nen paar Jahre später dann noch nen Kind zusammen bekommen, was er gemacht hat kein Plan er war aber kein Lehrer mehr.
Der 2. Fall war von nem Auszubildenen im öffentlichen Dienst, da musste die Ausbildungsleiterin (Beamtin) gehen, wurde versetzt nach weiß ich wohin.
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Wie gesagt, an einer normalen Schule ist das Grundlegend was Anderes. Wenn deine Mitschülerin zu diesem Zeitpunkt Minderjährig war, dann hat dein Lehrer so richtig in die Scheiße gegriffen und wird sein Leben lang als Sexualstraftäter durchs Leben gehen.

Nerl
In der 13. Klasse ist man nicht mehr Minderjährig, die Gute war 20 und auch der Bekannte war bei seiner Ausbildung bereits 25 ;)
 

Miharu_Yuki

Otakuholic
Otaku Veteran
Du schriebst nur im Abijahrgang...
ist doch nichts falsches dran o.O im Abi sind die meisten ü18. besonders in der letzten Klasse.



außerdem hat an sich keiner so genau gesagt, dass es verboten ist, sondern lediglich nur, dass es ein Risiko ist und das führst du doch auch selber aus.
 

Raphael

Schmachtender Nostalgiker, schöne alte Zeit
Otaku Veteran
Leute, lange Rede kurzer Sinn wie man so schön sagt.
Die Sache hat sich absolut für mich erledigt.

@Tobson

Ich weiß nicht genau was! du rausgelesen hast, aber du hast ein Tatsachen vertauscht.

Es ist! verboten eine Beziehung zu führen
 

Skare

fahrender Scolast
Teammitglied
Mod
Und um weitere unnötige im Kreis Drehereien zu vermeiden wird hier jetzt zu gemacht. Raphael hat seinen Fall als erledigt erklärt
und damit is gut. Wenn ihr ernsthaft über Schüler-Lehrer-Verhältnisse im Allgemeinen diskutieren wollt könnt ihr das gern in einem
neuen Thread machen.

/closed
 
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