Die japanischen Strafermittlungsbehörden haben 18 Filesharer verhaftet. Den Personen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke im Internet verbreitet zu haben. Diverse Rechteinhaber-Verbände unterstützten die Ermittlungen der Polizei. Unter den Täter befanden sich offenbar nur Gegelenheits-Filesharer.
Für japanische Filesharer wird die Luft zunehmend dünner. Erneut haben Strafermittlungsbehörden 18 Personen verhaftet. Diesen wird vorgeworfen, diverse urheberrechtlich geschützte Werke - darunter Spiele, Musik, Filme und Software - im Internet verbreitet zu haben. Bei den Zugriffen, die von Dienstag bis Freitag vergangene Woche durchgeführt wurden, agierte die Polizei an insgesamt 50 Orten in Japan.
Das Endergebnis diverser Hausdurchsuchungen und Festnahmen ist dennoch bescheiden. Die Recording Industry Association of Japan (RIAJ) hat eine Liste veröffentlicht, aus der Beruf, Alter, Geschlecht und Wohnort der Täter sowie die Namen der verbreiteten Werke hervorgehen. Bei genauerer Betrachtung der Liste wird schnell klar, dass man hier offenbar nur Gelegenheits-Filesharer erwischt hat. Die "schlimmsten" Täter haben 6 Spiele, 2 Comics sowie 4 Musikstücke hochgeladen. Eine eher bescheidene Menge.
Bis zu einer Gesetzesnovelle war das Downloaden urheberrechtlich geschützter Werke in Japan legal. Zumindest solange, wie die heruntergeladenen Werke für den persönlichen Gebrauch gedacht waren. Infolge der Urheberrechtsnovelle wurde das Herunterladen sowie Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke unter Strafe gestellt. Seither zeigen sich die diversen Rechteinhaber-Verbände bemüht, Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke noch deutlicher zu unterbinden. Die Datenerhebung für diese Fälle wurde von der Anti-Counterfeiting-Association (ACA) durchgeführt. Ein Dachverband, dem sich zahlreiche japanische Verbände der Kreativwirtschaft angeschlossen haben.
Quelle: gulli.com
Für japanische Filesharer wird die Luft zunehmend dünner. Erneut haben Strafermittlungsbehörden 18 Personen verhaftet. Diesen wird vorgeworfen, diverse urheberrechtlich geschützte Werke - darunter Spiele, Musik, Filme und Software - im Internet verbreitet zu haben. Bei den Zugriffen, die von Dienstag bis Freitag vergangene Woche durchgeführt wurden, agierte die Polizei an insgesamt 50 Orten in Japan.
Das Endergebnis diverser Hausdurchsuchungen und Festnahmen ist dennoch bescheiden. Die Recording Industry Association of Japan (RIAJ) hat eine Liste veröffentlicht, aus der Beruf, Alter, Geschlecht und Wohnort der Täter sowie die Namen der verbreiteten Werke hervorgehen. Bei genauerer Betrachtung der Liste wird schnell klar, dass man hier offenbar nur Gelegenheits-Filesharer erwischt hat. Die "schlimmsten" Täter haben 6 Spiele, 2 Comics sowie 4 Musikstücke hochgeladen. Eine eher bescheidene Menge.
Bis zu einer Gesetzesnovelle war das Downloaden urheberrechtlich geschützter Werke in Japan legal. Zumindest solange, wie die heruntergeladenen Werke für den persönlichen Gebrauch gedacht waren. Infolge der Urheberrechtsnovelle wurde das Herunterladen sowie Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke unter Strafe gestellt. Seither zeigen sich die diversen Rechteinhaber-Verbände bemüht, Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke noch deutlicher zu unterbinden. Die Datenerhebung für diese Fälle wurde von der Anti-Counterfeiting-Association (ACA) durchgeführt. Ein Dachverband, dem sich zahlreiche japanische Verbände der Kreativwirtschaft angeschlossen haben.
Quelle: gulli.com