Zensur und Jugendschutz
Pornographie ist in Japan gesetzlich verboten. Die Definition von Obszönität ist schwammig, beinhaltet aber die detaillierte und realistische Darstellung von Geschlechtsorganen und dem Geschlechtsakt. Obwohl dem Namen nach verboten, dürfen nach unserem Empfinden pornographische Materialien in Japan unter der Bezeichnung Erotika aber durchaus vertrieben werden, solange die obszönen Stellen mit Balken verdeckt oder mit Computer-Mosaik-Effekten verfremdet werden.