Schülerrecht

Syirio

Novize
Tach leute, hab mal ne Frage aufm Herzen xD

und zwar, Kann eine Schule eigendlich seine Schüler auf die Straße setzten, weil sie nicht genug profit bringen (schülerzahl beträgt 3):huh:
oder ist das Strafbar???. Meine Schule konnte die Schülerzahl nicht halten und hat uns mit ner Kündigung vor die Tür gesetzt. Ich hab von nem Schulleiter einer anderen Schule erfahren, dass sowas strafbar sei. :nani: Stimmt das ?
 

Da_G

トロい子
Otaku Veteran
Also bevor ich's verstehe musst du dein Problem noch ein bisschen genauer umreißen.

Seit wann bringen Schüler einer Schule Profit? Es sei denn es wäre eine Privatschule - aber die werden nicht in gegenden gegründet, wo man gefahr läuft, keine neuen Schüler mehr zu bekommen. Um welche Klasse geht's? Ist es überhaupt eine Schule im "allgemeinen Schulsystem" (Grund-, Ober-, Berufsschule)?
 

Syirio

Novize
Nun, du hast schon recht. Es ist eine berufliche Privatschule in Sachsen-Anhalt. Die Berufsrichtung "Technischer Assistent für Informatik" ist leider rein schulisch ausgelegt (sonst wärs kein Problem gewesen). Neben der Privatschule (etwa 2 Km entfernt) gabs noch ne Staatliche Schule, aber die haben kein Lehrjahr aufgemacht, da sie weit unter den 15 Schülern lagen. Also blieb uns nur die Variante der Privatschule.

Das erste Lehrjahr haben wir mit hängen und würgen rumbekommen (Dozentenmangel [ein Dozent geht und wenn wir glück hatten, kahm ein neuer Dozent zu uns] ) und dabei wurden wir die ganze Zeit im unklaren gelassen, obs nun ein zweites Lehrjahr gibt oder nicht.

Soweit die "ganz kurze" Zusammenfassung.
 

Da_G

トロい子
Otaku Veteran
Naja, "strafbar" wird's wohl nicht sein, aber du kannst ja mal in den Vertrag den du mit der Schule hast nachschauen (oder in deren AGB, oder ähnliches) ob da steht, dass sie Schüler rauswerfen dürfen, wenn nicht genug da sind (oder es anderweitige Probleme gibt).
Hast du das 2. Lehrjahr schon bezahlt?
 

Syirio

Novize
Nein. Es wird immer für den aktuellen Monat das Geld verlangt und da sie uns ja rausgeworfen haben, bezahle ich auch nix.
 

Soulreaver110

Gottheit
Also erstmal hi, ich mach auch die ausbildung zum "Technischen Assistent für Informatik" in sachsen und hab mal meinen vertrag angeschaut und den schulleiter gefragt also 1. müssen sie dir dein geld zurückzahlen was du schon bezahlt hast 2. sie dürfen dich in den ersten 6 wochen rausschmeißen, aber nicht wegen mangelnder schülerzahl!! wenn sie die klasse mit der zahl aufmachen dann müssen sie diese auch weiterführen. du hast das recht dort zu bleiben.
 

Syirio

Novize
@Soulreaver110 Danke für deine Antwort. Das mit dem Geld zurück geht nicht so leicht, da ich im ersten Lehrjahr für das Geld auch die entsprechende Leistung erhalten habe (sprich Dozenten waren da [wenn auch nicht viele] und haben uns auch was beigebracht). Das mit dem Dort bleiben wird auch etwas schwierig, da ja keine Schüler mehr weiter da sind. Wir hatten das Jahr nur durchgezogen, damit unsere vorgängerklasse ihren Abschluss erhalten konnten, sonst währe schon im April alles dicht gewesen.

Trozdem DANKE an alle für eure Hilfe :wakuwaku:
 
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