Ich habe da mal eine Frage. Ich wollte mich für ein Abendgymnasium anmelden und mir wurde gesagt, dass ich 3 Jahre Arbeitstätig bzw. Arbeitslos gewesen seien müsste damit die mich annehmen. allerdings habe ich die 3 JAhre nicht voll da ich an einer Volkshochschule meinen ABS nachgeholt habe. Jetzt die Frage: Gilt die Schulische Weiterbildung auch darunter? Ich habe ja meinen ABS nachgeholt damit ich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe.
THX schonmal im vorraus.
MfG Deviljin
THX schonmal im vorraus.
MfG Deviljin