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Original von Bloody
Virtuelle Kinderpornografie (alles sonstwie generierte bei dem kein reales Kind als Basis der Bilder verwendet wurde) ist erlaubt und wird von der Verfassung geschützt wegen dem Recht der Meinungsfreiheit. Wer immer eine Verschärfung in diese Richtung will (also in Richtung Cartoons usw.) müsste erstmal diesen Schutz aushebeln. Das wurde vor einigen Jahren schonmal versucht jedoch vom Obersten Gericht abgelehnt.
Auszug aus Wiki
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[1] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
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