[Frage] Sind diese Beiden Gegenstände in Deutschland Erlaubt ohne Waffenschein mit sich ziu führen

Naruto29071991

Gesperrt
Sehr geehrte Damen und Herren so wie Kids,

ich möchte mich erkundigen, ob diese beiden Gegenstände ich mir zur Selbstsicherheit Kaufen möchte.
Erlaubt sind in Deutschland gefahren los mit sich zu führen, meine Damit das ich diese mit Führen darf.

Ich weiß das man mache Sachen Zwar Besitzen darf, aber wiederum die Mitführung verboten ist.

Daher frage ich hier lieber einmal nach

www.security-discount.com/products/...-Spray.html?XTCsid=oj2ql91r2q6rgo2ah18qdmks90
http://www.security-discount.com/products/de/Schlagstoecke/Teleskop-Schlagstock-21-inkl-Holster.html
 

Kaiyne

Bekennder Sozialist & Oktaku
Otaku Veteran
Bei dem Elektroschocker bin ich mir relativ sicher das du den nicht mitführen darfst. Die Dinger gelten als ziehmlich gefährlich. Bei dem Schlagstock bin ich mir nicht sicher. Informiere dich doch einfach mal dort wo du das Zeug kaufen willst. Ein guter Händler weiss garantiert bescheid und gibt auch bestimmt gerne Auskunft.

Mich würde aber mal interessieren in was für ner Wohngegend du wohnst, das du den Scheiss wirklich brauchst. Ist nicht böse gemeint, aber man hat ja Gründe so nen Zeug mit sich rumschleppen zu müssen.
 
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| Nami |

DON'T FUCKING STARE AT ME
VIP
erhhh ja, ob es so viel sinn macht in einem hentai board nach zu fragen, ist fraglich aber egal.
sieh dir dazu mal die auszüge aus dem gesetztext an.
du darfst einen e-schocker besitzen aber nur mit geprüpftem zeichen
der besitz an öffentlichen veranstaltungen ist jedoch nach wie vor untersagt.
und hier mal eine ganz interessante seite welche art von e-schocks du dir kaufen darfst bzw. die frage nach der legalität

[...]
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
...
(2) Waffen sind
...
2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

[...]
§ 42

Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
allerdings empfehle ich dir wie schon durch meine vorposter mitgeteilt beim händler oder deiner örtlichen polizeistelle mal nach zu fragen.
solltest du die dinger nämlich bei deinen kumpels mitführen und i-ein depp verletzt sich dadurch, kann es für dich zimlich übel werden.
bzw. statt e-schocker kauf dir lieber ein ordentliches pfefferspray. ist in meinen augen wirkunsvoller.
was den schlagstock angeht, bin ich mir jetzt nicht ganz so sicher, sofern die spitze jedoch nicht angespitzt wurde, weil es sonst einer stichwaffe gleichkommt, die zu tödlichen verletzungen führt, darfst du diesen wohl bei dir tragen, sollte aber auch nicht unbedingt zur öffentlichen schau gestellt werden, wie es manch einer neonazi macht.
 
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Aeon525

He who doesn't care
Otaku Veteran
Dieses Gerät erfüllt die derzeitigen Bedingungen der PTB und darf in Deutschland erworben werden. Sie können es sich auch gerne bei uns vor Ort vorführen lassen und direkt in unserem Ladengeschäft erwerben.
Also der E-Schocker den du verlinkt hast scheint ein gültiges Zertifikat zu haben, was wohl heißt dass du ihn privat, und zum persönlichen Schutz, mit dir führen darfst.

Beim Schlagstock wäre ich vorsichtig.
Schon ein Schlag mehr als nötig kann dir statt Notwehr ne Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung einbringen.
Der Schocker scheint sich selbst rechtzeitig abzuschalten, weshalb ich ihn favorisieren würde.

Grundsätzlich sehe ich es aber ähnlich wie Nami und würde zu einem Pfefferspray raten.
Damit bist du nämlich, solange du nicht grundlos wildfremde Passanten ansprühst, auf der sicheren Seite des Gesetzes.
Zudem kann es kaum nachträgliche Schäden hinterlassen.

Aber weshalb du es überhaupt für nötig hälst dich entsprechend auszustatten würde mich schon auch interessieren...
 

Skare

fahrender Scolast
Teammitglied
Mod
Wenn mich grad nicht alles täuscht is Pfefferspray in Deutschland verboten und darf nur von der Polizei benutzt werden.
Als Privatperson is maximal CS-Spray erlaubt. Aber bin mir da grad nicht 100% sicher. Müsst ich ma nachblättern im Gesetz
 

Aeon525

He who doesn't care
Otaku Veteran
Ich zitier jetzt einfach mal wikipedia:
Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[SUP][8][/SUP] Jugendliche[SUP][9][/SUP] ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.[SUP][10][/SUP] Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein und Reichweite und Sprühdauer müssen begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.
Allerdings ist die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin capsicum in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[SUP][11][/SUP] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.

Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland


In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichen, so dass sie nicht dem WaffG unterliegen.[SUP][12][/SUP] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet werden.[SUP][13][/SUP]

In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[SUP][14][/SUP] Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.
Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (unmittelbarer Zwang). Politisch wird der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei immer wieder kritisiert und eine Änderung der Rechtslage gefordert.[
Also hat skare eigentlich recht.
Pfeffersprays sind verboten.
Allerdings kann man eben mit Tierschutzsprays das ganze ein wenig unterwandern.
Fakt bleibt dennoch: Das nutzen von "Teirabwehrspray" gegen Menschen ist gefährliche Körperverletzung und damit strafbar -> Ausnahme: Notwehr
 
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