[Frage] Welche Arten von Hentai sind strafbar?

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So, ich habe mich mit verschiedenen Fetischen verschiedener Leute beschäftigt. Dabei warf sich für mich die Frage auf, ob gewisse Arten von Hentai strafbar sind und wenn ja welche. Laut §184 des Strafgesetzbuches zum Beispiel müsste sowas wie loli/shota ja strafbar sein, da es eindeutig sexuelle Handlungen mit Minderjährigen/Jugendlichen darstellt. Wenn ich mich recht entsinne gab es auch noch weitere Ausführungen in dem Paragraphen, nach dem alles was Tiere oder unfreiwilligen Sex beinhaltet strafbar ist. Demnach wäre sehr vieles im Bereich der Hentais ja wohl strafbar, oder? Bezieht sich das ganze dann nur auf die Verbreitung oder auch auf den Besitz solchen Materials? Eigentlich wäre nach der deutschen Rechtlage doch ziemlich vieles, was auf dieser Seite hier geboten wird rechtwidrig, oder? Die Verbreitung von sowas wie loli/shota, bestiality, vore, rape, guro usw. müsste ja nach diesen Paragraphen zur "harten Pornographie" strafbar sein und zwar nicht zu knapp. Ich will hier natürlich niemanden verklagen oder sonstwas, aber die Rechtslage zu dem Gebiet würde mich schon interessieren, ich will mich nun auch nicht gerne strafbar machen. Natürlich könnte man jetzt sagen "Was niemand hat gehört oder gesehen, das ist nie geschehen.", aber wissen will ich es trotzdem gerne. Besonders auch auf Hentai im Internet bezogen, weil ja viele Seiten sowas gratis bieten.
Bitte trennt bei euren Antworten klar und deutlich eure subjektive Meinung von der Gesetzlage. Ich habe schon zuvor erwähnt, dass es mich kein Stück weit kümmert ob euch die Missionarsstellung oder guro oder sonstwas glücklich macht, von mir aus könnt ihr gerne auch loli/shota Zeugs und rape ansehen, solange ihr euch an zwei Bedingungen haltet: Das Ganze nicht in die Tat umsetzten und wenn möglich darauf achten, dass bei der Produktion des Materials keine reale Personen/Tiere zu schaden kamen. Wenn ihr euch Pornos mit inszenierter Gewalt oder so anseht ist das meiner Meinung nach auch in Ordnung, habe ich nichts gegen solange die beiden Bedingungen gelten, die ich gerade erwähnte könnt ihr euch von mir aus alles ansehen und dabei machen, was ihr wollt. Mir gefällt auch nicht jeder Fetisch, manches davon wirkt für mich auch abstoßend, aber ich werde euch nicht daran beurteilen, was wir als abstoßend empfinden und was nicht ist rein subjektiv. Wenn jemand dabei zu Schaden kommt kann man mit gesundem Menschenverstand wohl "objektiv" sagen, dass es falsch ist. In dem Fall ist die Gesetzlage auch klar und verständlich und ich stimme ihr vollkommen zu. Aber bei rein fiktiven Sachen weiß ich jetzt nicht genau, wie es mit den Gesetzen jetzt genau steht und so, daher wüsste ich gerne, ob von euch jemand etwas mehr Ahnung zu dem Thema hat.:huh: Ich habe auch keinen anderen Thread zu dem Thema gefunden, aber all zu gründlich habe ich nicht gesucht. Falls ich also einen Thread übersehen habe, so bitte ich vielmals um Verzeihung. Wenn es schon soeinen Thread gibt, der meine Fragen beantwortet, so werde ich diesen hier selbstverständlich löschen. Es tut mir Leid, sollte ich jemandem Unannehmlichkeiten bereiten.
 

Aeon525

He who doesn't care
Otaku Veteran
Laut §184 des Strafgesetzbuches zum Beispiel müsste sowas wie loli/shota ja strafbar sein, da es eindeutig sexuelle Handlungen mit Minderjährigen/Jugendlichen darstellt.
Nein. Es geht in erster Linie um den Schutz der Kinder. Um einen Kinderpr0n zu drehen musst du ein kind missbrauchen weswegen solche Filme automatisch mit einer Straftat verbunden sind. Hentais sind animiert/gezeichnet und bei der Entstehung wurde auch kein Recht verletzt. Zudem heißt es ja Filmkunst und auch Pronos fallen unter die künstlerische Freiheit (wenn die Entstehung, wie schon gesagt, nicht gerade mit einem Verbrechen in Verbindung steht.)

Die Verbreitung von sowas wie loli/shota, bestiality, vore, rape, guro usw. müsste ja nach diesen Paragraphen zur "harten Pornographie" strafbar sein und zwar nicht zu knapp.
Harte Pornografie ist nicht strafbar. Seitenbetreiber mit solchen inhalten müssen eben nur gesondert darauf hinweisen. Das gilt natürlich nur für inszenierte Pornos. Orginal Rapefilmchen sind selbstverständlich illegal.
 
Es stimmt schon, dass all diese Sachen im Hentai-Bereich fiktiv sind, aber wenn ich mich nicht irre, dann ist das vor Gericht nicht entscheindent, oder? Der korrekte Wortlaut ist in diesem Fall:
§184 b StGB
"(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."

Das war ein Zitat von http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html. Ich habe die für diese Diskussion unwichtigen Teile mal ausgelassen, wenns niemanden stört. Nach dieser Definition müsste loli/shota z.B. ja unter diesen Paragraphen fallen, da sie ja auf mehr oder weniger realistische Weise eine entsprechende Szene darstellen wie oben beschrieben. So ziemlich das gleiche steht da auch zu Tieren und Gewalt. Ob das fiktive jetzt einen Unterschied macht weiß ich nicht...
Wenn man http://www.gegen-missbrauch.de/index.php?page=119 glauben schenken kann, dann gelten auch fiktive Zeichnungen als solches Material. Aber ich bin mir wie schon gesagt nicht sicher, insofern interessieren mich auch Fakten, die dagegen sprechen würden, falls ihr welche habt. Und die Verbreitung harter Pornographie IST in Deutschland strafbar, bei Kinderpornographie schon der Besitz. Allerdings bin ich mir von der Definition her nicht ganz sicher, ob mangamäßige Zeichnungen als wirklichkeitsnah gelten.
 

Aeon525

He who doesn't care
Otaku Veteran
Rein rechtlich könnte es, abhängig von der Definition, als Kinderpornografie gewertet werden. Allerdings NUR wenn wirklich nichts außer sexuellem Inhalt vorliegt. (Sobald der Sex also Teil einer geschichte ist würde das schon nicht mehr funktionieren)
Und dazu MUSS der minderjährige Protagonist des Hentais objektiv als unter 14 erkennbar sein. Und da sind wir wieder bei dem schon oben gesagtem. Das Alter lässt sich in Animes und hentais nicht so einfach bestimmen.
Beispiel: die gute Dame hier ist 33 Jahre jung. Sobald man nicht mit sicherheit sagen kann dass der Charakter nicht vielleicht doch 14 oder 15 ist, ist es keine Kinderpornografie mehr.
 

Zero

Chief 0perating 0fficer
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Nein. Es geht in erster Linie um den Schutz der Kinder. Um einen Kinderpr0n zu drehen musst du ein kind missbrauchen weswegen solche Filme automatisch mit einer Straftat verbunden sind. Hentais sind animiert/gezeichnet und bei der Entstehung wurde auch kein Recht verletzt. Zudem heißt es ja Filmkunst und auch Pronos fallen unter die künstlerische Freiheit (wenn die Entstehung, wie schon gesagt, nicht gerade mit einem Verbrechen in Verbindung steht.)
falsch.
Lolicon ist genauso verboten wie alles andere.
Solang die Absicht erkennbar ist, kannst du probleme bekommen.
einzig bei lolicon ist der besitzt nicht Strafbar. Ansonsten wird es aber genauso wie KiPo behandelt.

Harte Pornografie ist nicht strafbar. Seitenbetreiber mit solchen inhalten müssen eben nur gesondert darauf hinweisen. Das gilt natürlich nur für inszenierte Pornos. Orginal Rapefilmchen sind selbstverständlich illegal.
nein. auch das ist so nicht ganz richtig.
geht es um Tiere versteht der deutsche Staat (und viele andere auch) überhaupt keinen Spaß.



Rein rechtlich könnte es, abhängig von der Definition, als Kinderpornografie gewertet werden. Allerdings NUR wenn wirklich nichts außer sexuellem Inhalt vorliegt. (Sobald der Sex also Teil einer geschichte ist würde das schon nicht mehr funktionieren)
das wird es IMMER.
es ist allerdings egal ob das zeugs in einer Geschichte eingestrickt ist, oder nicht.
Denn es geht hier um die Handlung.
e.g. ist sogar das schreiben und veröffentlichen von loli-Geschichten hier im FanFic-Bereich in Dtl. strafrechtlich verboten.
Da ist egal, wie viel Text drum rum steht. Sobald es eindeutige Akte gibt, sieht der Gesetzgeber rot.
jektiv als unter 14 erkennbar sein.
*objektiv.
Und ja. ab 14 ist es kein loli mehr, kann aber u.U., wenn der Richter der Meinung ist, trotzdem so ausgelegt werden.
Und da sind wir wieder bei dem schon oben gesagtem. Das Alter lässt sich in Animes und hentais nicht so einfach bestimmen.
Deswegen werden bei solchen Sachen eben objektiv unterschieden.
Sieht es so aus -> Sache erledigt. Scheiss egal ob die laut Buch 60 sind oder nicht.
Beispiel: die gute Dame hier ist 33 Jahre jung. Sobald man nicht mit sicherheit sagen kann dass der Charakter nicht vielleicht doch 14 oder 15 ist, ist es keine Kinderpornografie mehr.
der char ist eindeutig ausserhalb von kipo.

es gehört ne ganze Menge mehr dazu als nur kindliches aussehen. Wobei das viel aussmacht.
Aber auch das Verhalten. Klingt jetzt blöd, ist aber so.

e.g. die Lehrerin aus Railgun:

die ist wohl älter als 14, hat aber den Körper nicht zu -> KiPo

eine Methode hinzugehen & zu sagen: das ist 14, es ist ganz sicher kein KiPo, zieht nur leider nicht in der hiesigen Juristriktion.
denn da hat der Richter eine andere Ansicht von. Wenn du das zeugs verteilst & die kriegen dich, ists sozusagen vorbei. Da hilft dir auch nicht, dass laut Beschreibung des animes die evtl. auf 15 tituliert wird.
 
Hm, irgendwie dachte ich mir schon, dass dergleichen so ausgelegt wird. Es wird also im Grunde genommen wie mit Medikamenten und Drogen gehandhabt, wenn ich mich nicht irre. Wenn es für ein Medikament/ eine Droge keine wissenschaftliche Studie gibt, die eindeutig belegt, dass sie harmlos ist, dann wird ihre Verwendung und Verbreitung auch bestraft. Vermutlich ist das mit loli/shota Hentai das gleiche, da die Richter vermuten, dass sowas den Konsumenten/ Verbreiter mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Kinderschänder werden lässt und da versteht die Justiz wirklich keinerlei Vergnügen. Ich vermute, dass es mit "Killerspielen" genauso aussehen würde, wenn sie sich nicht so gut verkaufen ließen. Ein anderes Beispiel wären Zigaretten und Alkohol, die eindeutig schädlich sind. Die Preise spielen bei der Rechtssprechung meiner Meinung nach eine bedeutende Rolle. Dann lag ich also vermutlich richtig mit meiner Vermutung, dass loli/shota als Kinderpornographie gewertet wird, jedenfalls höchstwahrscheinlich, sofern es je vors Gericht kommt. Wie sieht das dann mit den anderen oben genannten Kategorien aus? Die müssten ja nach §184 a ebenfalls unter harte Pornographie fallen und dementsprechend auch verboten sein, oder meintest du das ganze mit "genauso wie alles"? Jedenfalls schonmal vielen Dank für deine Antwort, C00LZero, wie immer sehr hilfreich^^ Sind eigentlich auch irgendjemandem konkrete Urteile bekannt, die mit dem Thema in Verbindung stehen? Habe ich jedenfalls noch nicht gefunden, wäre auch interessant.
 

Zero

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das Problem bei solchen sachen ist, dass es keine großen Urteile gibt.
Denn allg. gilt in Dtl. nunmal Loli = kipo

@Beast.
da hab ich was zu gesagt ^^

@Rape:
hum. schwer. aber allg. hast du recht ja ^^
 

Zero

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Also ist so ziemlich jede Form von heftigeren Hentais strafbar? O.o
man kann das leider nicht so ganz pauschalieren ^^'
Hentais allg. gelten erstmal als Fiktion.
Nur Loli & beast gehen gar nicht.

Alles andere wird wohl eher geduldet werden. Mehr oder weniger. eher weniger.
Wobei das sicherlich, wenn du das im RL ggn den Willen deiner Partnerin machst, zu last gelegt wird.
 
Hätte ich ohnehin unter keinen Umständen vor. Dann wäre es wohl am besten, sich von der "harten" Szene zu entfernen und zu den sanfteren Dingen zurückzukehren. Naja, was solls. Ein bisschen Yuri und so (freiwillig natürlich) hat noch keinem was zu Leid getan^^ Und sonst gibt es sicher auch genug anderes Zeug, mit dem man auskommt.
 

Tomboie

Ungläubiger
Zur Zeit ist im ganzen Kunstbereich wozu auch Shota & Loli gehören nichts strafbar! Das liegt daran das hier kein wirklichkeitsnahes Geschehen vollzogen wird, sprich es kommen keine Kinder aus Fleisch & Blut darin vor (in Hentai, Shota, Loli, ...). Fakt ist aber auch, dass man die Überlegung hatte, diese Dinge zu verbieten. Doch es ist bis heute nicht gesehen. Zu den Thema hatte ich mich in diesen Jahr mit einem Bekannten unterhalten, der ... Fakt ist das die Polizei in Sachen Kinderpornografie kaum hinterher kommt und soll man auch noch nach solchen Sachen hinterher jagen? ...:megane:
 

bluemoon

the one and only
Otaku Veteran
Hätte ich ohnehin unter keinen Umständen vor. Dann wäre es wohl am besten, sich von der "harten" Szene zu entfernen und zu den sanfteren Dingen zurückzukehren. Naja, was solls. Ein bisschen Yuri und so (freiwillig natürlich) hat noch keinem was zu Leid getan^^
Naja so sanft müssen Hentais garnicht sein im Grunde gibts doch genug Hentai DVDs mit härteren Szenen und wenns die teilweise sogar hier zu kaufen gibt dann müssen die Legal sein. Ich denke mal nicht das es auch nur einen Laden gibt der offziel Hentais verkauft die Ilegal sind.

Und was heisst gegen den Willen im Prinzip geschieht der Sex in Hentais doch meistens gegen den willen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr.Empty

Novize
Wenn es so wäre das es strafbar wäre, würden dann nciht viele hentai "hersteller" im gefängnis sein? würde das nicht irgendwo veröffentlicht werden? Bzw ich schließe mich den anderen an, man kann das alter von einem anime char nicht leicht feststellen.
 

Zero

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Zur Zeit ist im ganzen Kunstbereich wozu auch Shota & Loli gehören nichts strafbar! Das liegt daran das hier kein wirklichkeitsnahes Geschehen vollzogen wird, sprich es kommen keine Kinder aus Fleisch & Blut darin vor (in Hentai, Shota, Loli, ...). Fakt ist aber auch, dass man die Überlegung hatte, diese Dinge zu verbieten. Doch es ist bis heute nicht gesehen. Zu den Thema hatte ich mich in diesen Jahr mit einem Bekannten unterhalten, der ... Fakt ist das die Polizei in Sachen Kinderpornografie kaum hinterher kommt und soll man auch noch nach solchen Sachen hinterher jagen? ...:megane:
Zur Zeit ist im ganzen Kunstbereich wozu auch Shota & Loli gehören nichts strafbar! Das liegt daran das hier kein wirklichkeitsnahes Geschehen vollzogen wird, sprich es kommen keine Kinder aus Fleisch & Blut darin vor (in Hentai, Shota, Loli, ...).
oh nein.
Das stimmt so ganz und gar nicht...
warum meint eigentlich immer alle, es besser wissen zu müssen.
Du wirst wegen dem Besitzt noch nicht angeklagt (in Dtl - in anderen Ländern schon), das verteilen ist allerdings in dtl. strafrechtlich verboten.
andere länder - andere Sitten. e.g. in USA steht lolicon so da wie du das sagst - mehr oder weniger.
Andere Länder juckt es rel. wenig.
wieder andere verbieten sogar den Besitzt.

Allgemeinern funktioniert in keinster Weise, bei so einem Thema.
Solle ich nochjemanden erwischen, der das so verallgemeinert, dann ist hier dicht >.<
Informiert euch, bevor ihr hier murks posted...

Naja so sanft müssen Hentais garnicht sein im Grunde gibts doch genug Hentai DVDs mit härteren Szenen und wenns die teilweise sogar hier zu kaufen gibt dann müssen die Legal sein. Ich denke mal nicht das es auch nur einen Laden gibt der offziel Hentais verkauft die Ilegal sind.

Und was heisst gegen den Willen im Prinzip geschieht der Sex in Hentais doch meistens gegen den willen.
das bisschen was hier in den Läden verkauft wird, ist nicht der Rede wert & geht noch lange nicht in das Extreme rein, von dem ich hier ausgehe, das geredet wird.


Wenn es so wäre das es strafbar wäre, würden dann nciht viele hentai "hersteller" im gefängnis sein? würde das nicht irgendwo veröffentlicht werden? Bzw ich schließe mich den anderen an, man kann das alter von einem anime char nicht leicht feststellen.
wie schon mal gesagt: andere länder, andere Gesetzte.
nicht überall ist alles verboten.
Vieles in der Art kommt aus Korea & co. Und die haben andere Probleme als sich um so was zu kümmern.
Wobei ich deren gesetzteslage jetzt nicht kenne.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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