Zum Thema Gedichteklau

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Thyr

Novize
tut mir leid das ich mich schonwieder einmischen muss.

In Deutschland gilt immernoch die Regel,
dass wenn man Fremdlyric ausstellt MUSS
man den Autor auch angeben,
Selbst wenn man die Erlaubniss des Autors vorher
eingezogen hat.
Selbst wenn es ein Topic "Fremdlyric" wäre.
Es MUSS einfach ersichtlich sein,
dass die Lyric nicht von einem Selbst stammt, und von wem.

somit basta,
 

Farin Urlaub

Ordensbruder
wenn man von der rein rechtlichen sicht hier was schreibt, was ist dann mit den passes die hier auch gepostet werden soll die auch nicht gepostet werden nur weil man hier gegen das gesetz verstößt?
 
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