tut mir leid das ich mich schonwieder einmischen muss.
In Deutschland gilt immernoch die Regel,
dass wenn man Fremdlyric ausstellt MUSS
man den Autor auch angeben,
Selbst wenn man die Erlaubniss des Autors vorher
eingezogen hat.
Selbst wenn es ein Topic "Fremdlyric" wäre.
Es MUSS einfach ersichtlich sein,
dass die Lyric nicht von einem Selbst stammt, und von wem.
somit basta,
In Deutschland gilt immernoch die Regel,
dass wenn man Fremdlyric ausstellt MUSS
man den Autor auch angeben,
Selbst wenn man die Erlaubniss des Autors vorher
eingezogen hat.
Selbst wenn es ein Topic "Fremdlyric" wäre.
Es MUSS einfach ersichtlich sein,
dass die Lyric nicht von einem Selbst stammt, und von wem.
somit basta,