[Diskussion] Selbstjustiz

Sollte der Vater für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden?

  • Ja

    Stimmen: 10 38,5%
  • Nein

    Stimmen: 16 61,5%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    26

Malphas

I am the end!
Otaku Veteran
Grüß Gott an die Forengemeinde,

Ich saß beim Frühstücken und sah mir Nachrichten an, als plötzlich ein Bericht meine Aufmerksamkeit hatte.
In den USA hat ein Vater, einem 18 Jährigen, welcher sich gerade an seinem 11 Jährigen Jungen sexuell vergriff auf gut deutsch gesagt die Scheiße aus dem Körper geprügelt.
Danach rief er die Polizei an und rief im selben Atemzug einen Krankenwagen für den Aggressor.

Der Vater bleibt Straffrei, trotz Körperverletzung die weit über das Nötige hinausschießt, mit anderen Worten, es war Selbstjustiz.
Was haltet Ihr davon? Handeln die Behörden richtig wenn sie ihn nicht für seine Tat belangen, da es im affekt geschehen ist?
Wo zieht Ihr eine Grenze zwischen Hilfe und Selbstjustiz?

Quelle(n):
1. http://www.focus.de/panorama/welt/m...er-pruegelt-ihn-besinnungslos_id_4006259.html
2. http://www.frauenzimmer.de/cms/star...lt-kinderschaender-3df21-9f8b-16-1984815.html
3. (video) http://www.n-tv.de/mediathek/videos...sslichen-Kinderschaender-article13269581.html




Ich persönlich sehe das ganze wie die Behörden.
Die Blessuren, Prellungen und Knochenbrüche vergehen, aber die seelischen Narben am Kind werden wohl lange klaffen.
Er hat keine Gegenstände benutzt und Ihn auch nicht ins Jenseits befördert.
Der Aggressor hat eben bekommen was er verdient hat, und der Vater lag in keiner Sekunde im Unrecht, wie ich finde.[/hr]
 

kenpachi23

Scriptor
Ich persönlich kann die Vorgehensweise zwar verstehen aber insgesamt denke ich nicht das er komplett straffrei davon kommen sollte.
Selbstjustiz ist in meinen Augen niemals eine Lösung , vorallem aber ist es auch kein gutes Beispiel für andere Fälle.
Bei dem einen ist es ok weil er keine Waffen benutzt hat ,bei dem anderen der ein Stock verwendet ist es dann ein Verbrechen oder wie?
Wobei ich dem Vater verstehe und nicht sicher bin ob ich anders gehandelt hätte , aber wie gesagt Selbstjustiz in Sinne von Gewalt ist keine Lösung.
 

Malphas

I am the end!
Otaku Veteran
Du musst immer zwischen den Straftaten unterscheiden.
Mit "Waffe" ist es schon schwere Körperverletzung, und in diesem Fall wäre es mit Waffe versuchter Totschlag gewesen.
Also ja es macht einen gigantischen unterschied.
Wäre er mit nem Baseballschläger oder so auf den jugendlichen losgegangen sähe der Fall ganz anders aus.
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
Och... es wird unter affekt verbucht, mit gutem Anwalt wird es dann noch unter Schock laufen, was den seelenruhigen Anruf bei der Polizei erklärt und da es in den Staaten wohl vor ein Geschworenengericht gehen würde, würde es eh nicht bestarft werden. Brauchs nur ein paar Eltern mit jungen Kindern in deren Reihen... damit hat sich die Anklage dann auch erldigt.
Da kann er auch mit ner Dampfwalze drüberrollen... um mal etwas bildlicher zu halten.
 

kenpachi23

Scriptor
Du musst immer zwischen den Straftaten unterscheiden.
Mit "Waffe" ist es schon schwere Körperverletzung, und in diesem Fall wäre es mit Waffe versuchter Totschlag gewesen.
Also ja es macht einen gigantischen unterschied.
Wäre er mit nem Baseballschläger oder so auf den jugendlichen losgegangen sähe der Fall ganz anders aus.
Ob mit der Faust oder einer Waffe macht für mich persönlich keinen unterschied , die Nase brechen kann ich dir mit beidem .Rechtlich ist mir klar das da ein unterschied besteht , aber das unter Nothilfe wie in dem Artikel beschrieben ist zu verbuchen ist halt auch nicht rechtens, wobei ich nochmal erwähnen will das ich verständnis für den Vater habe.Und das er in der USA davon kommt ist klar , hier in Deutschland wäre das wohl anders gelaufen denke ich zumindest.
 

mir

Otaku Elite
Otaku Veteran
Der Sexualstraftäter ist seinem animalischen Trieb gefolgt, und diese Bestrafung (er)zieht bei Tieren immernoch am besten.
Die Strafe wegen des sexuellen Übergriffs können sie ihm erlassen, der hat seine Lektion mit Sicherheit gelerrnt.
Solange ich meinem Kind den Hintern versolen darf, sollte ich dem der sich an ihm vergreift das selbe angedeihen lassen dürfen.
Schade das dabei die Folgen schweer abzuschätzen sind, er könnte auch für immer im Koma liegen.
 

Lilliandil

Zerschmetterling
Otaku Veteran
Find ich schön dass der Vater nicht belangt wird.
Wenn man Selbstjustiz vermeiden möchte dann sollte man Strafen machen die die Opfer und deren nahen Verwandschaft zufriedenstellen. Objektivität ist fürn Eimer, nur die Leidtragenden haben das Recht darüber zu entscheiden was als Strafe angemessen wär und was nicht. Für den Richter ist es nur irgend ein Fall unter sehr vielen. Der ist doch völlig abgestumpft und Empfindungslos.

Die Schläge waren eigentlich zu wenig aber besser als nix.
 

Yuki-Neko

Hobbyautorin und Freizeitneko :-3
Auch wenn ich sehr stark gegen Selbstjustiz bin, in diesem Fall finde ich es so in Ordnung. Die Reaktion ist vollkommen nachvollziehbar und er hat schließlich soweit klaren Verstand behalten das er den Jugendlichen nicht umgebracht hat.

Körperverletzung ja, aber in diesem Falle eindeutig im Affekt und angesichts der Situation verständlich. Hinzu kommt das er sogar noch einen Krankwagen gerufen hat wofür ich den Mann wirklich bewundere.

Mich würde ja viel mehr interessieren was den Jugendlichen für die versuchte Vergewaltigung des Jungen an Strafe erwartet, da passiert hoffentlich mehr.
 

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Der Vater sollte belangt werden, wenn sein Eingreifen im Sinne des Opfers über das Verteidigen und Beschützen hinausging (er also gezielt den Täter verletzte, und zwar nicht, um das Opfer vor ihm zu beschützen, sondern aus der Emotion heraus). Der Vater ist nicht die Justiz, also hat er der Justiz den Fall zu überlassen. Dass in Amerika, wo man (in manchen Staaten) auch einfach Leute abballern darf, wenn sie ungefragt das eigene Grundstück betreten, der Vater sich nicht verantworten muss, ist natürlich nicht verwunderlich.

Lilliandil schrieb:
Wenn man Selbstjustiz vermeiden möchte dann sollte man Strafen machen die die Opfer und deren nahen Verwandschaft zufriedenstellen. Objektivität ist fürn Eimer, nur die Leidtragenden haben das Recht darüber zu entscheiden was als Strafe angemessen wär und was nicht.
Was für ein Schwachsinn.
Objektivität ist das A und O, Emotionalität kann man sich in der Justiz nicht erlauben. Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass man mit einem Straftäter machen kann, was man will, sondern dass er seine gerechte Strafe erhält. Und die wird zurecht nicht von emotional übermäßig beeinflussten Menschen beurteilt. Deswegen ist

Für den Richter ist es nur irgend ein Fall unter sehr vielen. Der ist doch völlig abgestumpft und Empfindungslos.
dieses optimal. So ist gewährleistet, dass der Richter nach Fakten und nicht nach seiner persönlichen Gefühlslage beurteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Malphas

I am the end!
Otaku Veteran
@Sylverblack, wenn die wenigstens objektiv wären. Aber die USA hat noch das Geschworenen System, und wie beeinflussbar die sind hat uns der O.J. Simpson Fall gezeigt.
Der Richter spricht nur das Urteil der Geschworenen aus, mehr auch nicht.

Aber ich verstehe deinen Standpunkt und kann ihn nachvollziehen.
Dennoch hättest du auch nicht anders reagiert, wenn es dein Fleisch und Blut gewesen wäre das da geschunden wurde.
 

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
@Sylverblack, wenn die wenigstens objektiv wären. Aber die USA hat noch das Geschworenen System, und wie beeinflussbar die sind hat uns der O.J. Simpson Fall gezeigt.
Ja. Ich finde das Geschworenen-Gericht auch sehr schlecht, um nicht zu sagen scheiße.

Dennoch hättest du auch nicht anders reagiert, wenn es dein Fleisch und Blut gewesen wäre das da geschunden wurde.
Ich bin froh, nicht die richterliche Verantwortung übernehmen zu müssen, wenn eine mir wichtige Person verletzt oder vergewaltigt wird.
 

jibrillchan

Exarch
Ich finde es gut das er nicht belangt worden ist. Denn wie schon gesagt wurde, er hat danach für den Jungen Hilfe geholt und ihn auch nicht getötet. Das sein Verhalten über das zuträgliche Maß hinaus ging, na mein Got, dann ist das eben so. In solch emotionalen Situationen darf man nicht vergessen das durch die Gefühle die Handlungen ganz erheblich gesteuert werden können. Und wenn man bedenkt was seinem Kind angetan wurde, da hat er in meinen Augen doch noch recht besonnen reagiert. Und die Blessuren die der andere zu recht davon getragen hat heilen ja auch wieder. Was natürlich nicht vergessen werden darf ist, das nicht nur das Kind des Vaters Hilfe bekommt sonder auch der Täter. Denn sein Handeln wird schon einen Grund haben und es ist auch wichtig das er Hilfe bekommt.
Meine persönliche Grenze ab der ich das Verhalten des Vaters nicht mehr tollerieren hätte können wäre der Mord am täter oder so schwere Verletzungen das sie irreparabel sind.
Und was den Vorwurf der Selbstjustiz angeht. Den sehe ich nicht mal so. Denn der Vater hat unmittelbar gehandelt und danach noch für Hilfe gesorgt. Hätte er sein Vorgehen geplant und sich später am Täter vergriffen dann würde aus meiner Sicht die Sache wieder anders liegen und es wäre durchaus Selbstjustiz.
 

Mezelmoerder3D

Diplompsychopath mit *
VIP
Muss mich Houjuu anschließen von der Meinung. Bei mir wurde bestimmt auch erstmal was aussetzen wenn es jemand wagt, sich an meiner Tochter zu vergreifen. Der Kerl sollte dann lieber ganz schnell laufen können!
Ich finde zwar auch, daß Selbstjustiz nicht wirklich die richtige Lösung ist und das es bei alltäglichen Dingen die einen nicht betreffen (so ala Batman ^^) falsch ist, aber das was der Vater in diesem Fall gemacht hat kann man nur verstehen, wenn man selbst Vater ist und diese Beschützergefühle kennt!
 
Ich denke in diesem Fall ist die väterliche Reaktion noch im Rahmen, da man verständlicherweise nicht vollkommen ruhig und besonnen reagiert. Im Allgemeinen ist Selbstjustiz aber abzulehnen. Sylverblack hat es schon gut erklärt, schließlich sind Objektivität und Neutralität Grundpfeiler für Gerechtigkeit. Natürlich kann man vieles nachvollziehen, der Mensch ist nun mal ein emotionales Wesen, allerdings ist ein Vater in so einem Fall viel zu extrem emotional kompromittiert, um annähernd gerecht zu urteilen. Zudem vergessen viele, dass es sich bei der Pädophilie um eine tiefgreifende psychologische Störung handelt. Das ist nichts was man sich aussucht oder einfach zu beheben wäre. Trotzdem wird da heutzutage schnell die Todesstrafe gefordert, obwohl die Betroffenden ähnlich wie Homo- oder auch Heterosexuelle nicht ihre Sexualität ändern können.
 

sagasu

Novize
Ich Ich finde Selbstjustiz sollte generell geahndet werden. Natürlich handelt es sich hier um einen Fall, bei dem es schwer fällt, ohne Emotionen darüber nachzudenken. Ich selbst war gestern aus völlig anderen Gründen kurz davor, Gewalt anzuwenden. Ich hätte mich dann aber auch nicht darüber gewundert, angezeigt zu werden. Ich finde, Gewalt darf keine Antwort auf Gewalt sein. Das nimmt sonst nie ein Ende. Man rächt sich an dem, der sich an einem gerächt hat, weil man sich damals an ihm gerächt hat. Irgendwann weiß dann keiner mehr genau, wer angefangen hat. Romeo und Julia anyone? Mir fallen auch Vergleiche auf politischer Ebene ein, aber das lasse ich jetzt mal. Es gibt schon einen Grund dafür, dass irgendwann Gesetze und deren Vertreter ins Leben gerufen wurden. Das funktioniert sicher nicht fehlerfrei, aber die Alternative gefällt mir auch nicht besser.
 
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