[Diskussion] Selbstjustiz

Sollte der Vater für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden?

  • Ja

    Stimmen: 10 38,5%
  • Nein

    Stimmen: 16 61,5%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    26

DarkPrisma

Gläubiger
Schwieriges Thema, auf der einen Seite sage ich Ja, abeeeeer wo hört es dann auf? Wenn jeder macht was er will brauchen wir keinen Rechtsstaat, der sich um Verbrecher kümmert, ergo brauchen wir auch keine Gesetzte oder Regeln. Dennoch bin ich immer dafür sich Verteidigen zu dürfen, notfalls muss der Angreifer auch dann mit dem Leben bezahlen, um sein eigenes oder das eines dritten zu schützen. Jedoch einfach immer alles selber in die Hand zu nehmen, sehe ich als nicht richtig an.
 

Gidohra

Gläubiger
Ich denke nicht das man das als Selbstjustiz bezeichnen kann das waren nur Väterliche Instinkte dafür kann er nichts. Freispruch
 

sophie944

Gläubiger
Also ich hab wirklich nichmal son bisschen Gnade mit solchen Leuten von daher...
Und zu viel...naja das kann man glaube ich nur nachempfinden wenn man das wirklich erlebt.
ich könnte mir z.b. nur schwer vorstellen wie ein Vater überhaupt erstmal aufhören sollte auf den vergewaltiger seines Sohnes einzuprügeln wenn er gerade gesehen hat wie es passiert ist.
 

KilikaAK08

Gläubiger
Meiner Meinung nach war das keine wirkliche Selbstjustiz. Ich (Grad im unklaren über die genaue Definition) würde jetzt behaupten selbstsjustiz wäre es dann wenn der Vater nicht einfach im Affekt gehandelt hat sondern sich ne weile überlet hätte wie der denn weiner Meinung nach Gerechtigkeit walten lassen könnte.

In dem Fall erwischt der Vater wie sein eigenes Fleisch und Blut gerade missbraucht wird und da würden auch bei mir sämtliche Sicherungen durchbrennen.
Er hat im selben Moment den Krankenwagen gerufen. Allein dieses Tatsache lässt schon ein ganz anderes Licht auf den Vater scheinen.

Fazit: alles völlig zurecht. In Deutschland wäre das wohl nicht so gegangen... Wohl alles irgendwie im afekt und dann Bewährung aber ne fette Straftat in der Akte.
Naja. Es heißt nich ihne Grund Schuztbefohlenen.
 

Fohley

Scriptor
Doch auch in Deutschland wäre dies so gegangen: Affekthandlungen sind strafmildernd zu betrachten. Wenn du in einer solchen Situation(Notsituation für Leib und Leben) den Täter hart angehst, wird im Normalfall kein Gericht sagen: "Da hätten sie mit mehr Augenmaß reagieren müssen."
 

Jowat

Novize
Oh mein Gott, warum zum Teufel haben wir einen Rechtsstaat? Damit jeder so handeln kann, wie er will? Soll ich demnächst meinen Nachbarn einen Schuss in den Kopf setzen, weil er meine Ausfahrt zuparkt? Manche von euch sind doch echt krank... Natürlich ist das Verhalten dieses Sexualstraftäters absolut ekelerregend und MUSS bestraf werden, aber auch er hat das Recht auf einen fairen Prozess und muss seine Strafe absitzen, so wie jeder andere Mensch auf dieser Welt... Also, der Vater sollte eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommen (ggf. versuchter Mord) und der Pedo soll für die nächsten 20 Jahre in einer kleinen Zelle verroten!
 
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