@Lizzy:
Und was hat das damit zu tun das behauptet wird, es ist nicht verboten?
Zu schnell fahren ist auch verboten, wer erwischt wird, muss Strafe zahlen. Strafrechtlich irrelevant, dennoch verboten. Im Grunde das selbe.
Also, wo ist nun der Sinn hinter deiner Aussage?
Ich rede seid ewigkeiten von nichts anderem mehr, als das diese Ordnungswiedrigkeit weiterhin geahndet wird, solte man erwischt werden (was wohl unwahrscheinlich ist, bzw die entsprechenden Personen selbst erstmal nachlesen müssten/unsicher sind).
Wer da geklagt hat und warum, hat mich ehrlich nie interesseirt und war mir die ganze Zeit ziemlich egal, da es darum geht, das die Aussage, das es keine rechtlichen Konsequenzen hat, schlicht falsch ist. Strafrechtlich nicht, was ich aber auch in etlichen post weiter vorne bereits gesagt hatte (und mich somit slebst verbessert hatte), das dies aus dieser sicht nicht verflogt wird. Also wo ist nun euer Problem?
Eine Ordnungswiedrigkeit bleibt es dennoch, aber zu oft lese ich hier, das es rechtlich einweandfrei ist, was eben schlicht falsch ist, wie du ja nun selbst auch gerade mit Punkt eins ausgesagt hast.
Und was hat das damit zu tun das behauptet wird, es ist nicht verboten?
Zu schnell fahren ist auch verboten, wer erwischt wird, muss Strafe zahlen. Strafrechtlich irrelevant, dennoch verboten. Im Grunde das selbe.
Also, wo ist nun der Sinn hinter deiner Aussage?
Ich rede seid ewigkeiten von nichts anderem mehr, als das diese Ordnungswiedrigkeit weiterhin geahndet wird, solte man erwischt werden (was wohl unwahrscheinlich ist, bzw die entsprechenden Personen selbst erstmal nachlesen müssten/unsicher sind).
Wer da geklagt hat und warum, hat mich ehrlich nie interesseirt und war mir die ganze Zeit ziemlich egal, da es darum geht, das die Aussage, das es keine rechtlichen Konsequenzen hat, schlicht falsch ist. Strafrechtlich nicht, was ich aber auch in etlichen post weiter vorne bereits gesagt hatte (und mich somit slebst verbessert hatte), das dies aus dieser sicht nicht verflogt wird. Also wo ist nun euer Problem?
Eine Ordnungswiedrigkeit bleibt es dennoch, aber zu oft lese ich hier, das es rechtlich einweandfrei ist, was eben schlicht falsch ist, wie du ja nun selbst auch gerade mit Punkt eins ausgesagt hast.