[Diskussion] Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
BGH-Urteil lässt Opposition jubeln
Nach der Reform ist vor der Reform: Ein höchstrichterliches Urteil zwingt die Politik, die Sicherungsverwahrung noch einmal neu zu regeln. Die Opposition wertet das als Ohrfeige für Schwarz-Gelb.

Berlin. Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern weitere Reformen in Angriff nehmen. Grundsätzlich sehen Union und FDP aber den Weg, der mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung Anfang Januar eingeleitet wurde, bestätigt. Dagegen bezeichnete die Opposition das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Ohrfeige für die Politik der Bundesregierung. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher verfassungswidrig sind und kurzfristig ein neues Konzept her muss.
Quelle: handelsblatt.com

Nun isses also amtlich und auch vom höchsten Gericht in DE abgesegnetm, die Sicherungsverwahrung ist nichts rechtens, sie muss sich deutlich von der "normalen" Haft absetzten, was sie wohl nicht nach Auffassung des Gerichts tut (sonst hätte sie wohl nicht so Argumentiert).
Nun bin ich mal gespannt, ob sie wenigstens das schnellstmöglich hinbekommen, bevor die alle wieder draußen rumlaufen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Swordspirit

Dunkeldeutscher
Ganz gefährlich. Falls sich in der Haft neue Ergebnisse bezügliche der Gefährlichkeit eines Täters ergeben, dann ist die Sicherheitsverwahrung absolut sinnvoll. Und für mich gilt ganz klar, der Schutz des Kollektivs ist wichtiger als persönliche Freiheit, warum man also tickende Zeitbomben entlässt weiss ich nicht. Dann muss halt nachträglich per Gericht die Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Wenn der unbürokratische Weg Menschenrechte verletzt. Ansonsten kann die NPD schonmal den Sekt kaltstellen, dass einer von den vielen wieder Rückfällig wird lässt sich dann prima dazu nutzen eine absolute Law and Order-Politik zu fordern. Extrem kurzsichtig gedacht.
"hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" ausgeht und die außerdem an einer "zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung"
Also die armen Kriminellen die keine psychische Störung haben sondern einfach so straffällig geworden sind, muss man sofort freilassen, was bei einigen Fällen durchaus passiert ist. Auch wenn der Artikel versucht dies klein zu reden, es sind schon einige wieder draußen, wegen dem Urteil. Klar hundert auf einmal wird es nicht geben. Aber 80 stehen zur Debatte von denen 30 schon wieder draußen sind.

S.
 

Lilliandil

Zerschmetterling
Otaku Veteran
Ja, is mal wieder ganz toll.
Der Rechtsstaat in seiner ganzen Pracht und herrlichkeit.

Tja, solche netten Leute wieder auf uns loszulassen ist wohl kostengünstiger als Gefängnisaufenthalte. Die Kosten zählen für den Staat, nicht unsere Sicherheit.
 

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Tjoa, man hätte auch einfach eine richtige lebenslange Haft einführen können. Aber eine Gefängnishaft getarnt als Sicherheitsverwahrung nach abgesessener Strafe konnte nie Sinn der Sache sein. Die hätten sich von Anfang an was richtiges überlegen sollen, und jetzt werden sie dazu gezwungen.
 

Hentai Master

Alte Schule!
Und schütze uns vor den super Gefährlichen... einerseits muss man solchen leuten auch eine Chance geben wieder in die Gesellschaft zurückzukehren, wenn die keine Chance bekommen jemals "raus" zu kommen so ist das auch Menschenunwürdig aber andererseits was für Straftaten dort begangen wurden um nach der abgesessenen Haftstrafe eine Sicherheitsverwahrung anzuordnen ist klar das diese leute extrem gefährlich sind.

Schon möglich das einige von denen auch versierte Psychologen täuschen können später auf freiem Fuß sind und mehr als nur eine Gefahr darstellen für die Gesellschaft.

Bin auch gespannt was jetzt beraten bzw. dabei rauskommt als neues Gesetz.
 

MangaEngel

archeolügenialkohöllisches Chaosvieh
VIP
Find ich gut.
Weg mit Sicherheitsverwahrung!

Und - als Kompensation - dafür endlich mal die LEBENSlange Haft mit 100 Jahren Strafe. Bewährung nach...sagen wir 60 jahren.
Und schon kann keiner mehr meckern.
Schon gar nicht die im Knast, es hat sie ja keiner gebeten oder gar eingeladen, Leute zu vergewaltigen, zu töten oder zu foltern :P
Sie wollen sich offensichtlich nicht an das gesetz halten? Dann sollen sie das kriegen und werden halt auch von den Rechten, die damit einher gehen (wie Recht auf dies und jenes), ausgeschlossen.
Aber nö, wir sind ja der warme Pipi-Staat. Wir pinkeln denen kurz ans Bein und denken "So, jetzt wissen sie Bescheid und gut ist"
 

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Find ich gut.
Weg mit Sicherheitsverwahrung!

Und - als Kompensation - dafür endlich mal die LEBENSlange Haft mit 100 Jahren Strafe. Bewährung nach...sagen wir 60 jahren.
Und schon kann keiner mehr meckern.
Schon gar nicht die im Knast, es hat sie ja keiner gebeten oder gar eingeladen, Leute zu vergewaltigen, zu töten oder zu foltern :P
Sie wollen sich offensichtlich nicht an das gesetz halten? Dann sollen sie das kriegen und werden halt auch von den Rechten, die damit einher gehen (wie Recht auf dies und jenes), ausgeschlossen.
Aber nö, wir sind ja der warme Pipi-Staat. Wir pinkeln denen kurz ans Bein und denken "So, jetzt wissen sie Bescheid und gut ist"
Nein! Wie in Amerika, sie bekommen 57 mal lebenslänglich, 5mal 117 Jahre Haft und 3 mal die Todesstrafe :sob:
Ich hasse Debatten auf der Emotionsebene.
 

bluemoon

the one and only
Otaku Veteran
Ich glaub ich steh hier zwar ziemlich alleine da, aber so viel ändert sich doch garnicht. Es ist doch schon seit Jahren so das angeblich geheilte und verbüsste Straftäter wieder rauskommen weil Psychologen dies verantworten konnten und paar Tage später ist wieder irgendwo ein Gewaltverbrechen von dieser Person begangen worden.

Daher bin ich jetzt nicht beunruhigter als vorher, ausserdem hat Karlsruhe ja nur bestätigt das die derzeitige Form der Sicherheitsverwahrung so nicht in Ordnung ist. Wenn man den Strafvollzug neu regeln würde dann wäre wieder alles Palätie.
 

MangaEngel

archeolügenialkohöllisches Chaosvieh
VIP
Ich hasse Debatten auf der Emotionsebene.
Ja, manche Themen haben es immer wieder in sich und wollen ein Flamewar einfach schon durch ihre bloße Existenz provozieren, gell? xD"

Aber ich denke wirklich, etwas härte Haft wäre sinnvoll.
Deutschland ist mit eines der einzigen Länder mit so ner (lächerlich) kurzen Haft für MÖRDER.
Das da manche mit 2 Jahren rauskommen, weil sie es auf Totschlag schieben konnten, ist halt mitunter schon recht beängstigend.
AUsserdem, ob Sicherheitsverwahrung oder schlicht längere Haft, für die im Knast macht es keinen Unterschied. Nur, dass die Insassen gegen Letzteres nicht klagen können, schließlich hat ein Gericht eben jenes ja schon entschieden xD
 

Shinryu

Drachenlord
Otaku Veteran
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Sicherheitsverwahrung erstmal so nicht korrekt ist. Ich habe im Internet gelesen, dass es etliche Fälle gibt, in denen die gegebenen Umstände keine solche Sicherheitsverwahrung rechtfertigten, sie aber trotzdem statt fand. Diese sollen dann so bald wie möglich entlassen werden, während andere, umstittene Fälle nochmal neu bewertet werden sollen.

Überhaupt ist es unglaublich, dass man Leute auf den blosen Verdacht hin in Sicherheitsverwahrung nahm, nachdem sie ihre vom Gericht festgelegte Strafe abgebüsst hatten. Entweder hätte man ihnen schon im Vorfeld eine höhere Strafe geben müssen oder man wartet ab, ob und falls sich die Befürchtungen der Verantwortlichen bewahrheiten und verdonnert die Straftäter beim nächsten Mal entsprechend mehr.
Aber man kann niemanden für etwas bestrafen (bzw. seine Freiheit einschränken), was es noch nicht getan hat. Wir sind hier doch nicht in Minority Report ^^
 

Noxiel

Otaku Elite
Otaku Veteran
Schon blöd. Da verstoßen Gesetze gegen gültiges Recht und die Menschenrechte und dann müssen die von Gerichten auch noch geändert werden. Unglaubliche Schweinerei!!! :eek:
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
Schon blöd. Da verstoßen Gesetze gegen gültiges Recht und die Menschenrechte und dann müssen die von Gerichten auch noch geändert werden. Unglaubliche Schweinerei!!! :eek:
Welches gültige Recht eigentlich?
Es gibt keine Internationale Gesetzgebung, nur Nationale. Alles andere sind Richtlinein usw, was sich viele jedoch auf die Fahne geschrieben haben und sich selbst verpflichten, sich daran zu halten, aber kein gültiges Recht in meinen Augen.
Was die Menschenrechte angeht, ist das eine andere Sache da du aber das eine vom andere trennst, würde ich nun gerne wissen, welches gültige Recht du meinst ;)

Ach ja, EU usw sind für mich keinerlei Institutionen, die Gesetzt/ gültiges Recht festlegen dürfen, auch UN nicht, für mich ist das alles reine Willkür, was die veranstallten, da nur einige wenige das sagen haben und es sich so zurechtbiegen wie sie wollen, im Falle der UN zumindest.
 

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Ich hasse Debatten auf der Emotionsebene.
Ja, manche Themen haben es immer wieder in sich und wollen ein Flamewar einfach schon durch ihre bloße Existenz provozieren, gell? xD"

Aber ich denke wirklich, etwas härte Haft wäre sinnvoll.
Deutschland ist mit eines der einzigen Länder mit so ner (lächerlich) kurzen Haft für MÖRDER.
Das da manche mit 2 Jahren rauskommen, weil sie es auf Totschlag schieben konnten, ist halt mitunter schon recht beängstigend.
AUsserdem, ob Sicherheitsverwahrung oder schlicht längere Haft, für die im Knast macht es keinen Unterschied. Nur, dass die Insassen gegen Letzteres nicht klagen können, schließlich hat ein Gericht eben jenes ja schon entschieden xD
Da hast du natürlich auch recht. Jeder Mann kann beispielsweise seine Frau umbringen und auf verminderte Zurechnungsfähigkeit plädieren. Ist aber ein anderes Thema, da wir hier von Straftätern reden, die für ihr Vergehen die Maximalstrafe bekommen haben.

Aber eine verlängerte Haft die einfach einen anderen Titel spendiert bekommen hat, kann keineswegs rechtens sein. Eine Sicherheitsverwahrung, die sich bedeutend von der Haft unterscheidet (schließlich hat man die Straftat nach dem deutschen Gesetz damit verbüßt) im lockereren Rahmen, der keinen Platz für weitere Straftaten lässt, war von anfang an fällig. Von Etikettenschwindel halte ich grundsätzlich nichts.

@Ironhide: auch wenn es dir nicht passt, es gibt Bündnisse und Staaten die international Gesetze beeinflussen. Wenn dem nicht so wäre, hätte Tschechien beispielsweise Cannabis längst legalisiert (zur Zeit ist es lediglich quasi legalisiert). Man kann nicht einfach sagen, ich seh die EU nicht im Recht Gesetze zu geben und desswegen machen und dürfen die das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Noxiel

Otaku Elite
Otaku Veteran
Welches gültige Recht eigentlich?
Das Grundrecht auf Freiheit.

Es gibt keine Internationale Gesetzgebung, nur Nationale. Alles andere sind Richtlinein usw, was sich viele jedoch auf die Fahne geschrieben haben und sich selbst verpflichten, sich daran zu halten, aber kein gültiges Recht in meinen Augen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zur Sicherheitsverwahrung als verfassungswidrig erklärt. Wo ist hier der internationale Anteil?

Natürlich hat der BGH auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagiert, aber die gestrige Entscheidung war eine nationale.

Was die Menschenrechte angeht, ist das eine andere Sache da du aber das eine vom andere trennst, würde ich nun gerne wissen, welches gültige Recht du meinst ;)
Nun. Um die Karlsruher Richter zu bemühen: "Die Wiedererlangung der Freiheit muss die Praxis der Unterbringung bestimmen"
Und das die dt. Gesetzgebung der letzten 10-20 Jahre darin bestand, straffällig gewordene Menschen einfach wegzusperren - ganz nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn" - war es nur verständlich, dass diese Praxis irgendwann gekippt werden muß. Und hier spreche ich dem BGH meine höchste Anerkennung aus. Ohne Rücksicht auf die Wirtshausparolen und populistische Politikvertreter haben die Richter ein sehr maßvolles und detailliertes Urteil gefällt.

Das Verfassungsgericht entlässt gefährliche Täter nicht einfach nach Verbüßung der Haft in die Freiheit, die Öffentlichkeit muss sich also nicht fürchten. Aber das Verfassungsgericht fordert eine viel genauere Prüfung im Einzelfall.
- Süddeutsche -

Ach ja, EU usw sind für mich keinerlei Institutionen, die Gesetzt/ gültiges Recht festlegen dürfen, auch UN nicht, für mich ist das alles reine Willkür, was die veranstallten, da nur einige wenige das sagen haben und es sich so zurechtbiegen wie sie wollen, im Falle der UN zumindest.
Wie gesagt. Es war eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zur Lage in Deutschland.
 

reno_orailey

Ordenspriester
Lustig, keiner einen Knast von innen gesehen aber meinen können, wie lasch der sei.
Im vergleich zu anderen Ländern sicherlich aber dran zu knabbern hat man durchaus.
Selbstschuld oder nicht, sei mal dahin gestellt.

@MangaEngel: Selbst mit Totschlag kann man nicht nach 2 Jahren verlassen werden, da Mindeststrafe 5 Jahre sind und 2/3 verbüßt sein müssen.

Ich sehe das in etwa wie "bluemoon" im Grunde ändert sich doch nichts.
Ich persönlich finde das sowas einfach in Einzelfällen entschieden werden muss, wer über seine per Urteil verordnete Haftzeit hinaus weggesperrt bleibt.
Jedem Menschen sollten eigentlich Perspektiven geboten werden, es gibt aber auch wieder Einzelfälle wo es sinnlos ist. Weiß man allerdings oft erst hinterher ;) Aber wenn wir anfangen LEute vorsichtshalber einzusperren, dann passt auf das es nicht Morgen schon bei euch an der Tür klingelt, weil man euch etwas total Hahnebüchenes entsprechend auslegt, was rechtfertigen würde ich bis zum Tode einzusperren.

Genauso sind manche Stimmen hier die jenigen die bei der noch heutigen Strafverfolgung von NS Verbrechern (unabhängig davon das es mit dem NS zu tun hat, a will ich gar nicht drauf eingehen!) sagen das man diese alten Menschen nicht mehr bestrafen solle, weil so alt, bald tot, keine Gefahr mehr aber hier bei dem Thema dann doch wieder die totale Bestrafung suchen.

Das reicht erstmal an Gedankengängen.
 
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