Die vom AK Zensus am 16. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde von mehr als 13.000 Menschen unterstützt. Das Gericht lehnte die Beschwerde jedoch wegen “nicht vorliegenden Annahmevoraussetzungen” ab, ohne die vorgebrachten Kritikpunkte inhaltlich bewertet zu haben. Im so genannten “Volkszählungsurteil” von 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht u.a. das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” eingeführt.
Mehrere Kläger betreiben derzeit Gerichtsverfahren, über die Instanzen will man bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – das Zensusgesetz wird also einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak: “Ich rate den betroffenen Bürgern Widerspruch einzulegen, sowie den notwendigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen und dann bei diesen Verfahren auf die geführten Musterverfahren zu verweisen. Damit kann die Auskunftspflicht zunächst gestoppt und Verfahrenskosten gespart werden, ohne dass man seine Rechte verliert.”