[Frage] Hund/Schadenersatz

FallenAngel

known as Zeomak
Ich hab einfach mal ne verrückte Frage. Meine Nachbarn haben einen Hund. Keine Ahnung was das für eine Rasse sein soll, aber das Vieh ist unglaublich aggressiv. Bin auch schon zweimal im vorbeigehen von dem Tier gebissen worden. Habe daraufhin das Ordungsamt verständigt, weil das Tier nicht grade klein ist und der Mann meist seine Kinder mit dem Hund losschickt. Ich bin der festen Überzeugung das ein Kind von ca 7 Jahren ein solches Tier nicht halten kann wenn es am Rad dreht. Das Ordnungsamt meinte dann, man würde sich darum kümmern. Ca. eine Woche lang lief das Vieh dann mit Maulkorb rum. Mittlerweile nicht mehr.

Gestern also wollte ich, wie 2 mal die Woche, zur Tankstelle gehen und mir Tabak holen. Entgegen kam mir der Sohn meines Nachbarn. Kaum hatte das Tier mich erblickt, riss es sich los und stürmte auf mich zu. Hab dann ausgeholt und dem Hund mit voller Wucht unter die Schnauze getreten. (wollt nicht NOCHmal gebissen werden!)

Jetzt meine Frage:

Das Vieh hat den Unterkiefer gebrochen, und der Besitzer will jetzt dass ich die Kosten für seinen Tierazt bezahle ansonsten will er mich anzeigen. Ich habe darauf entgegnet das es gar nicht soweit gekommen wäre wenn er nicht seinen Sohn mit dem Hund losgeschickt hätte, antstatt mit dem halben Kalb selbst zu gehen.

Der Hund ist gefährlich, und ich bin nicht der einzige der sich über das Tier beschwert hat. Also meine Frage: Muss ich das jetzt bezahlen? Meiner Meinung nach hat er da keine rechtliche Handhabe, da ich mich verteidigt habe.
 

terminator2k2

Bite my shiny metal ass!!
urgesteinbanner
Ich würde sagen, dass du Recht hast, zudem dass der Hund einen Mauskorb hätte tragen müssen und du dich nur gewehrt hast. Ich hätte eher ihn schon beim ersten mal angezeigt, da der Hund dich ja 2 Mal gebissen hat und der Besiutzer nichts unternommen hat, aber er kann mit einer Anzeige gegen dich wohl kaum durchkommen.

1. Er handelt Fahrlässig indem er dem Hund keinen Maulkorb anbringt und ihn mit dem Kind rausschickt. ( http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/276.html )
2. wenn er dich anzeigt, dann wegen SACHBESCHÄDIGUNG ( http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/90a.html ) ;P zudem Haftpflicht Versicherung müsste sowas übernehmen.. aber ich glaub wie gesagt kaum, dass du überhaupt im Unrecht bist
 

Skare

fahrender Scolast
Teammitglied
Mod
Seh das auch wie termi. Meiner Meinung nach ist der Halter selber für die Kosten verantwortlich, da
er durch das Gassigehen mit dem überforderten Sohn nicht ausreichend für die Sicherheit anderer Leute
im Umfeld des Hundes gesorgt hat. Such dir im Zweifelsfall einen fähigen Anwalt oder lass es drauf an-
kommen. Kann mir aber nicht vorstellen das der Mann mit seiner Forderung durchkommt.
 

wanyuudou

Knight of Sidonia
Nicht zahlen, Rechtsbeistand suchen und Zeugen finden.

Wer sich selbstverteidigt sollte eigentlich nichts zu befürchten haben. Zur Not läuft das über eine Haftpflicht. Da am Besten schon zur Versicherung gehen, manchmal ist da Rechtsschutz auch mit drin.

Schau in die Verordnung zu Hunden, die für deinen Ort gilt, aber wenn sich der Hund losreißen kann, wurde schon gegen diese Verordnung verstoßen. Das ist etwas, vor dem er sich fürchten sollte.

€dit:
wurde ja schon alles gesagt-.-
 
Zuletzt bearbeitet:

rajak

Scriptor
bist 100% im recht. das war selbstverteidigung. brauchst dir echt keine sorgen zu machen, das du ärger bekommst.
 

RazurUr

Otaku-Grabscher mit Herz
Otaku Veteran
Normalerweise müsstest du ihn Anzeigen, weil der Hund nicht unordnungsmäßig einen Maulkorb getragen
hat und somit müsste er sogar mit Bußgeld rechnen. Aber mich wundert es, dass der Hund nicht
eingeschläftert wurde, wenn er dich zweimla gebissen hat. Normalerweise hättest du zweimal
Schmerzensgeld verlangen können. Was mich nur wunder, warum ist der Hund auf dich so agressiv?
Kindern scheint er wohl nichts zu tun und was für eine Rasse ist das? Weil ein all zu großer Hund
kann es nicht sein, wenn du ihn so kicken konntest, dass du dem Hund den Kiefer gebrochen hast,
weil wenn ich alleine schon an die größe von einen Golden Retrivier denke, können die normalerweise
locker einen Kick ausweichen und zu beißen.
 

Karen

Otaku
auch wenn du Recht haben solltest, könnte es passieren, daß am Ende du zahlen mußt.
leider liegt es an dir zu beweisen das dir Tier an den Kragen wollte. da wäre es gut, wenn es Zeugen gäbe, welche deine Geschichte bestätigen könnten. Nachbarn welche auch Probleme mit dem Tier hatten, wären hilfreich.
der Halter hingegen muß nur ruhig bleiben und seinen verletzten Hund vorlegen, dessen Kiefer ja scheinbar gebrochen ist.
es wäre nicht das erste Mal, das aus dem vermeindlichen Opfer plötzlich ein Täter wird. die Rechtsprechung kann manchmal seltsame Wege gehen.
 

Yolai

Novize
Ja, du brauchst umbedingt Zeugen dafür das der Hund auf dich los gehen wollte. Auch wichtig ist das jemand aus deinem Bekanntenkreis bezeugt das du schon mal gebissen wurdest.
Dann könntest du, wenn es wirklich zur Anzeige kommt, sagen das du davon ausgingst das er dich angreifen wollte, wie schon geschehen. Mit den Zeugen bist du dann aus dem Schneider da Notwehr.
Die größte Gefahr bei diesem Fall ist nicht der Schadenersatz. Es stimmt zwar schon das laut BGB Hunde wie Sachen behandelt werden, aber viel schlimmer ist wenn du wegen Tierquälerei angezeigt wirst.
Da gibt es so nen Spruch in Sachen deutsches Recht:
Wenn du einen Hund anfährst dann geh auf nummer sicher das er tot ist. Dann ist es Sachbeschädigung, 500,- €. Wenn er noch lebt ist es Tierquälerei, 3000,-€.
(Bin mir jetzt bei den Zahlen nicht so sicher, aber ich glaub die Botschaft ist klar)
 

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
Ganz einfach, es war Notwehr.

Zitat: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG)."

(Quelle: Wikipedia)


Als das Tier auf dich los gehetzt ist, musstest du davon ausgehen, dass es dich angreift, zumal es dich schon mehrfach gebissen hat.
Mit der Argumentation ist der Fall für einen Richter erledigt. Ich würde also nicht einen Cent zahlen.
Wie die anderen hier raten ist ein Zeuge natürlich immer sinnvoll und hilfreich. Je mehr Aussagen du hast, desto besser.


P.S: Wenn er dir mit dem Anwalt droht, würde ich als Reaktion darauf genauso mit dem Anwalt drohen, einmal für die zwei Angriffe, die das Tier auf dich ausgeführt hat (eventuell Schmerzensgeld für die Bisse verlangen? Hast du sie ärztlich dokumentieren lassen?) und dann, weil es beim dritten Mal den Maulkorb nicht getragen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wiesel

Gesperrt
In einem Prozess müsstest Du beweisen, dass Du aus Notwehr gehandelt hast, da es sich um eine für dich günstige Tatsache handelt. Klar sonst würde sich jeder auf Notwehr berufen.
Vielleicht solltest Du dein Verhalten ein bisschen von dem Verhalten deines Nachbarn abhängig machen.
Wie hat er denn darauf reagiert?
 

terminator2k2

Bite my shiny metal ass!!
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Ja, du brauchst umbedingt Zeugen dafür das der Hund auf dich los gehen wollte. Auch wichtig ist das jemand aus deinem Bekanntenkreis bezeugt das du schon mal gebissen wurdest.
Dann könntest du, wenn es wirklich zur Anzeige kommt, sagen das du davon ausgingst das er dich angreifen wollte, wie schon geschehen. Mit den Zeugen bist du dann aus dem Schneider da Notwehr.
Die größte Gefahr bei diesem Fall ist nicht der Schadenersatz. Es stimmt zwar schon das laut BGB Hunde wie Sachen behandelt werden, aber viel schlimmer ist wenn du wegen Tierquälerei angezeigt wirst.
Da gibt es so nen Spruch in Sachen deutsches Recht:
Wenn du einen Hund anfährst dann geh auf nummer sicher das er tot ist. Dann ist es Sachbeschädigung, 500,- €. Wenn er noch lebt ist es Tierquälerei, 3000,-€.
(Bin mir jetzt bei den Zahlen nicht so sicher, aber ich glaub die Botschaft ist klar)
Ein Tritt zur Selbstverteidigung hat nichts im geringsten mit Tierquälerei zu tun.. Tierquälerei wäre es wenn du den Hund aufhängst.. und ka was mit dem machst, es ist und bleibt "Sachbeschädigung" und er ist immer noch im Recht.
 

Karen

Otaku
Ein Tritt zur Selbstverteidigung hat nichts im geringsten mit Tierquälerei zu tun.. Tierquälerei wäre es wenn du den Hund aufhängst.. und ka was mit dem machst, es ist und bleibt "Sachbeschädigung" und er ist immer noch im Recht.
wenn man nicht beweisen kann, das der Hund aus Notwehr getreten wurde, ist es leider Tierqäulerei.
wie ich zuvor schon schrieb, man ist leider im Zugzwang zu beweisen, daß es Notwehr war. ob du Recht hast oder nicht spielt eher eine untergeordnete Rolle, wichtig ist was du beweisen kannst. ansonsten bleibt der "Schwarze Peter" bei dir hängen.
 

Jackast

Ordenspriester
karen hat leider völlig recht. der besitzer bekommt zwar auch einen aufgedeckelt, da der hund einen maulkorb zu tragen hatte, aber solange du nicht beweisen kannst, dass es notwehr war, bist du der böse. man muss nicht unbedingt zeugen von der entscheidenden situation haben, es reicht oft auch, wenn man beweisen kann, dass der hund auch bei anderen situationen sich dir gegenüber aggressiv verhalten hat. allerdings hilft es dir ungemein, wenn es zeugen gäbe.

solange er dich noch nicht angezeigt hat, kannst du ihm ja die fakten unter die nase reiben und schauen, was er zu seiner verteidigung zu sagen hat. wenn er dich dennoch anzeigt, wird nur noch über anwälte kommuniziert :)

im besten fall hast du noch eine rechtschutzversicherung (kostet ca 15€ im monat) und ist von großem vorteil, wenn es zum problemfall kommt.
 

Hiege

Gesperrt
Wenn es schon so losgeht kann man auch behaupten das man den Hund überhaupt nicht getreten hast,
und das er schon vorher kaputt war.
 

RazurUr

Otaku-Grabscher mit Herz
Otaku Veteran
Gibst keine Zeuge, steht es Aussage gegenüber Aussage und somit kann er nicht für Tierquälerei
belangt werden, hätte der Hund einen Maulkorb gehabt und ein Erwachsener wäre mit ihm Gassi
gegangen und nicht ein kleines Kind, wäre es somit erst gar nicht zu dieser Eskalation gekommen.

Trotzdem würde mich immer noch interessieren was das für eine Rasse sein soll und was für eine
größe dieser Hund bitte hat, dass man ihn einfach mal so den Kiefer brechen kann mit einem Kick,
weil einen rennenden Hund so zu treffen stelle ich mir sehr schwierig vor, vor allem wenn so ein
Hund 25 bis 50 Kilo wiegen kann.
 
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