Den ersten hats also erwischt. Mein erster Gedanke beim überfliegen war "2,5 Jahre? Geht ja noch." Bis mir dann auffiel, das Strafen zu Vermögensdelikte im Gegensatz zu Gewaltverbrechen unverhältnismäßig hoch sind. Aber klar, der Staat wurde ja um seine Steuergelder beschissen, das ist ja natürlich ein schwereres Verbrechen als anderen Menschen körperlichen Schaden jeglicher Art zuzufügen...Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.
Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen. (dpa) / (vbr)
Quelle: Heise
Weitere Verurteilung:
Im Fall kino.to gab es eine weitere Verurteilung. Nachdem bereits am Montag ein Webdesigner der Plattform zu 30 Monaten Haft verurteilt wurde, verurteilte das Amtsgericht Leipzig einen 27-jährigen Administrator am Mittwoch ebenfalls schuldig. Er soll einen Filehoster betrieben und Abo-Fallen verkauft haben.
Auch der 27-jährige Martin S., ein gelernter KFZ-Mechaniker, wurde der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen. Er legte zuvor ein umfassendes Geständnis ab, dass sich strafmildernd auswirkte. Die Richter verurteilten S. zu einer Haftstrafe von drei Jahren.
Der ehemalige kino.to-Admin soll das Forum der Streaming-Plattform betreut sowie einen Filehoster betrieben haben. Auch an Werbeeinnahmen, die überwiegend für Abo-Fallen warben, sei er beteiligt gewesen. Auf diese Weise soll er rund 400.000 Euro umgesetzt und allein in drei Jahren rund 226.500 Euro Gewinn erwirtschaftet haben, berichtet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) unter Berufung auf Prozessunterlagen.
Der verurteilte Administrator ist der Schwager des vermeintlichen Kopfes der kino.to-Plattform. Auch gegen diesen sei mittlerweile Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Er soll in noch größerem Maße Gewinn mit der Verbreitung von über 1,1 Millionen Inhalten erwirtschaftet haben – es gehe hier bereits um Millionenbeträge, heißt es. Der zuständige Staatsanwalt Dietmar Bluhm lastet ihm sowie zwei weiteren Hauptbeschuldigten „denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte“ an.
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