[Hinweis] Lolicon ! Schluss mit der kriminalisierung ! Wir schlagen zurück !!!

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Ich habe von solchen Verhaftungsfällen noch gar nichts gehört. Links, bitte!

Finde es auch idiotisch, Lolicon mit Kinderpornographie gleichzusetzen, da bei Letzterer nachweislich Kinder geschädigt werden, während Ersteres nur animierte Zeichnungen sind. Und ja, natürlich sind die Zielgruppe von Lolicon auch Pädophile, aber wie Kuroi Kira absolut korrekterweise schon gesagt: Besser der potenzielle Kinderschänder lebt seinen Trieb mit Lolicon vorm PC aus, als am Ende wirklich Kinder zu schänden.
=> Mal wieder ein sehr fehlerhaftes deutsches Gesetz, bei dem der Gesetzgeber offensichtlich nicht sein Gehirn benutzt hat.
Kinderpornographie ist nicht auf die Misshandlung von Kindern beschränkt, man könnte auch Bilder machen und verbreiten ohne, dass ihnen irgendwie Schaden zugefügt wird, es schadet den Kindern ja auch nicht, wenn sie nackt im Garten spielen und dabei Fotos fürs Familienalbum gemacht werden. Trotzdem fallen solche Bilder, wenn sie verbreitet werden auch unter Kinderpornographie.
 

Malphas

I am the end!
Otaku Veteran
StGb §184b schrieb:
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
Den Absatz 4 kann man jetzt auslegen wie man will.
Tatsächlich oder wirklichkeitsnah... Was ist also mit Fiktiv und wirklichkeitsnah?
Für mich ist ein fiktives wirklichkeitsnahes (Computer Animierte Grafik in der man nicht mehr Unterscheiden kann ob echt oder Fiktion) verboten.
Aber gezeichnet entspricht für mich keinesfalls einem wirklichkeitsnahem Geschehen.
Aber hier gehen die Meinungen auseinander, viele Meinen alleine die Abbildung der Geschlechtteile reichen aus damit das Bild wirklichkeitsnah ist.
Andere wiederrum verstehen darunter dass man auf den ersten Blick nicht erkennen kann ob das ein echtes Kind oder nur gezeichnet/animiert ist.

Hier etwas das ich gefunden habe: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ein-Comic-auch-nach-184-StGB-strafbar---f94712.html

Und an den Typen der hier 20 000€ zusammen Sammeln will.
Geh über Kickstarter oder wende dich an deinen Anwalt ob dieser Prozess überhaupt zu gewinnen ist.
Jeder der hier Spendet muss doch von allen guten Geistern verlassen worden sein...

so far Houjuu
 

TokioBill

Gläubiger
anscheinend bist du von den guten geistern verlassen ... also nochmal ... hier gehts darum dass ein Richter nicht entscheiden darf ob ein gezeichneter charakter in seinen augen 12 oder 18 ist ... wenn sie in der geschichte 18 jahre ist und aber nur kleine Brüste hat will ich mir doch nicht von einem richter erzählen lassen , dass diese gezeichnete Person doch nun 16 oder 14 ist und es nun als kinder oder jugendpornographie gilt. Vorallem ein Richter der wirklich von den regeln der Kunst und Ästhetik wirklich null ahnung hat.

Dieser Paragraph 4 erlaubt meiner meinung nach die willkür eines Richters oder Staatsanwalts nach eigenem empfinden. Das schrenkt die meinungs und kunstfreiheit ein und das MUSS modifiziert werden um klarheit zu schaffen.

in erster lienie ist diese 20 000€ geschichte nur eine idee und kein aufruf mir geld zu schicken ...

ich kenne bereits einen anwalt der sich mit solchen Dingen ahnung hat und zufällig kunst studierte ... insofern denke ich dass die chancen gut stehen da einen erfolg zu erzielen und diesen paragrafen klar zu definieren und nicht einem richter die entscheidung zu lassen wie alt eine gezeichnete Figur ist

-----[ Doppelpost hinzugefügt ] -----

hier nochwas interessantes und könnte in einem Prozess für Kunstfreiheit interessant sein

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37140/1.html

ich finde die argumentation des Gerichts schlüssig und sinnvoll
 

Tenbin

( ͡ ˚ ͟ʖ ͡ ˚) ( ͡° ͜ʖ ͡°)
Es ist doch genauso wie im forum hier, es wird lolicon / shotacon verboten weil ein anderes forum es auch macht, im gleichem atemzug werden aber im Hentai-Bilder-bereich pics von Pokemon protagonist/innen gepostet die besagte in eindeutigen posen hinstellt werden und die sind alle nicht volljährig.

solange es bekannt ist und es eine "parodie" ist wird es offenkundig tolleriert. Sich darüber aufzuregen ist zeitverschwendung weil hier niemand wirklich was dagegen tun will, mich eingeschloßen. So wie OP meint das hier alles ver-amerikanisiert wird ist ein trugschluss, in den USA z.B. wird Lolicon nicht mit KP bzw. CP gleichgestellt. Und selbst in Deutschland wird niemand wegen zeichnungen mit eindeutig minderjährigen die körpchengröße doppelD haben eingelocht oder bestraft. Selbst in realen bildern die man so übers netz findet ist es heute schwer festzustellen ob die person darauf minderjährig ist oder nicht, weshalb es immer darüber diskusionen geben wird die ins leere laufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

TokioBill

Gläubiger
Selbst in realen bildern die man so übers netz findet ist es heute schwer festzustellen ob die person darauf minderjährig ist oder nicht, weshalb es immer darüber diskusionen geben wird die ins leere laufen.
Der meinung Bin ich auch ... mein bräuchte Theoretisch überall eine bestätigung einer Institution auf jedem Bild das jenes und welches bild auch immer dass diese Person völljährig ist ... am besten noch mit ausweis und unterschrift dass dieses bild Freiwillig gemacht wurde ... Das ist einfach schwachsinn...

Aber nochmals ... ich weiß nicht warum jeder immer von dern Realfotos spricht ... es geht hier nur um zeichnungen und Kunstfreiheit !

Ich bin bereit für diese sache zu kämpfen ...
 

Malphas

I am the end!
Otaku Veteran
Und du mein Freund solltest deinen Puls runterschrauben.

Weißt du was die Öffentlichkeit mit dir macht wenn du damit vors Gericht gehst? Dann kannst du gleich einen Namenswechsel beantragen und eine neue Heimat suchen.
Wander doch einfach nach Schweden aus (dort sind Zeichnungen aller Art legel) und Zeichne deine Werke doch dort?
In diese festgefahrene und ausgrenzende Gesellschaft kriegst du sowas nicht rein. Ob deine Charaktere jetzt 18 sind und wie 12 aussehen oder ob sie wirklich 12 sind.

Beispiel:


WOW SIEHST DU HEIß AUS!!


Du kranker Pädophiler!

Mit anderen Worten, um das Gesetz zu ändern musst du die Gedanken der Leute verändern.
Außerdem vergisst du dass wir in einer Vetokratie leben, jeder der gegen deine Idee ist kann Einspruch einlegen, dann wird erst das Veto bearbeitet und dein Antrag bleibt somit liegen bis man den Einspruch abgearbeitet hat. Sollte dieser abgelehnt werden kommt der nächste mit seinem Veto and so on and so on.

1. Würde es Jahre dauern und die Anwaltskosten kannst du nicht tragen.
2. Selbst wenn es Rechtskräftig werden sollte dass diese Art von Zeichnungen legal sind, werden solche die dagenen sind, wiederrum dafür Kämpfen dass es komplett verboten wird.

Du kämpfst auf verlorenem Posten.

Tebin schrieb:
Es ist doch genauso wie im forum hier, es wird lolicon / shotacon verboten weil ein anderes forum es auch macht, im gleichem atemzug werden aber im Hentai-Bilder-bereich pics von Pokemon protagonist/innen gepostet die besagte in eindeutigen posen hinstellt und die sind alle nicht volljährig.
Nein Lolicon und Shotacon wurden hier verboten weil irgendwelche Leute dem Host des Servers die Links geschickt haben ^^ der Hoster musste reagieren und das haben wir davon.

so far Houjuu
 
Zuletzt bearbeitet:

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
Aber nochmals ... ich weiß nicht warum jeder immer von dern Realfotos spricht ...
Weil du vor Gericht auf einen pfiffigen Gegner-Anwalt haben wirst, der mit genau diesen Argumenten kommen wird und versucht, einen Richter zu überzeugen. Und wenn du dich auf die Diskussion dann auch noch so einlässt, wie hier, sehe ich für dein Vorhaben schwarz. Da überzeugen nur die besseren Argumente und ganz ehrlich sehe ich die nicht bei dir, wenn du es nicht mal schaffst, hier im Forum deine Idee sachlich und ohne flapsig zu werden zu erklären.
 

Tenbin

( ͡ ˚ ͟ʖ ͡ ˚) ( ͡° ͜ʖ ͡°)
Nein Lolicon und Shotacon wurden hier verboten weil irgendwelche Leute dem Host des Servers die Links geschickt haben ^^ der Hoster musste reagieren und das haben wir davon.
mir egal warum und wieso? das war damals der vom Admin angegebene grund in einem geschlossenem post auf den niemand antworten konnte und somit auch jegliche diskusion über lolicon ein für allemal eleminiert sein sollte.

Aber nochmals ... ich weiß nicht warum jeder immer von dern Realfotos spricht ... es geht hier nur um zeichnungen und Kunstfreiheit !
Weil du dir anscheinend noch nicht ganz klar darüber bist das du dich vor gericht mit dem thema realität auseinander setzten musst. unter anderem KP welches als erstes zu wort kommen wird. anderes thema gleicher inhalt, Computer-spiele mit shooter inhalt oder "ballerspiele", in Deutschland die allgemeine meinung das diese dazu führen das man auch in der realität amok läuft und gerne leute abschießt, was glaubst du ist die meinung der allgemeinheit, wie auch des richters oder gar deines anwalts über gezeichneten inhalt welcher nicht von jedem als "Lolicon" angesehen wird sondern als die verherlichung und verharmlosung von sex mit kindern?

Nimm dir als bsp. doch die momentane situation in Russland, da ist es momentan fast schlimmer homosexuell zu sein als KP aufm rechner zu haben. Einer schreit juhu und alle anderen haben keine meinung. Es ist sinnlos mit noch so viel geld die meinung der menschen ändern zu wollen, da brauchst du schon die machtposition einer diktatur.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
als aller erstes:
Beruhigt euch alle!

Es gibt tatsächlich nur wenige Länder, die das noch so extrem sehen wie Dtl.
Die gesetzte in Frankreich, Schweden, Finnland oder Dänemark sehen hier z.b. ganz anders aus. (von geduldet bis erlaubt - soweit ich das jetzt im Kopf hab)
Es ist doch genauso wie im forum hier, es wird lolicon / shotacon verboten weil ein anderes forum es auch macht, im gleichem atemzug werden aber im Hentai-Bilder-bereich pics von Pokemon protagonist/innen gepostet die besagte in eindeutigen posen hinstellt werden und die sind alle nicht volljährig.
nein.
es ist hier verboten, weil wir user hatten (wie so einige hier in diesem Thread) die es nicht mal Geduldet haben (dafür aber Beastiality - strange thing) , so etwas einer getrennten Kategorie zu haben.
die haben dann unseren hoster mit anfragen und abuse bombadiert, bis der die Schnauze voll hatte und uns mit einem Ausschluss gedroht hat. Seitdem ist es weg.
Über eine Rückkehr von Lolicon in dieses Forum gibts immer mal wieder Gedankengänge. Aber bisher können wir uns das rechtlich nicht leisten.

Also gewissermaßen habt ihr alle hier recht.
und das ist genau das Problem, dass es hier gibt.

diese entgegen gesetzten Meinungen bekommst du in Dtl. nicht weg und du wirst nie eine Einigung erreichen.
Da Dtl. sehr... konservativ dies bezüglich ist, wirst du wohl keine wirklichen Chancen haben - auch wenn du so argumentierst, wie es in den USA geregelt ist.
Ob da rechtlich was in Dtl. zu drehen ist, bezweifle ich. Aber dazu müsste man Juristen befragen, die sich damit auskennen.


Und bitte versucht nicht zu flamen.
3 Beiträge hab ich gelöscht, und es wären auch ohne Probleme mehr löschbar...
Bitte reisst euch am Riemen.
 

~*Kuroi Kira*~

Schwarz funkelnder Typ
VIP
Ich versteh halt einfach nicht warum er (TokioBill) jetzt damit kommt Oo .. ich meine das Gesetzt ist schon eine Weile draußen und das WoH hat auch schon eine Weile kein Lolicon und Shotacon mehr.
Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes hätte ich es ja noch verstanden, da wurde ja auch fleißig diskutiert...aber jetzt ?
Und den guten TokioBill hab ich seit Ende 2012 nicht gesehen und nun kommt er mit solch einem Thema an..... ?!
 

TokioBill

Gläubiger
um ehrlich zu sein ich hab mir zu einem hentai einen runtergeholt... dann kam mir der gedanke und hat mich sehr wütend gemacht dass ich als kinderschänder gälte wenn weil die süße vom hentai möglicherweise aussieht wie ne 14 jährige in den augen eines richters ... ich lass mir von nichts und niemandem meine masturbation vermiesen ... ich werde so lange ich lebe gegen dieses gesetzt kämpfen ... bis ich sterbe :)
 

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Kinderpornographie ist nicht auf die Misshandlung von Kindern beschränkt, man könnte auch Bilder machen und verbreiten ohne, dass ihnen irgendwie Schaden zugefügt wird, es schadet den Kindern ja auch nicht, wenn sie nackt im Garten spielen und dabei Fotos fürs Familienalbum gemacht werden. Trotzdem fallen solche Bilder, wenn sie verbreitet werden auch unter Kinderpornographie.
Das stimmt allerdings. Die Privatsphäre des Kindes würde es aber in jedem Fall verletzen (auch wenn es das selber vllt. nicht mitkriegt).

TokioBill schrieb:
ich lass mir von nichts und niemandem meine masturbation vermiesen ... ich werde so lange ich lebe gegen dieses gesetzt kämpfen ... bis ich sterbe
Dir ist eine Wichsvorlage so viel wert? Im Ernst?
Wenns ums Prinzip ginge und du so argumentierst, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um alle Hentai zu verbieten, weil das Alter der Figuren nicht oder kaum ersichtlich ist (wenn man sich nur dumm genug stellt), hätte ich das ja verstanden...
 

Rattenkönig

Ngeuuraksaha
VIP
Solche Gesetze kommen doch nur...


  • wenn man zu wenig Erfolge hat bei der Kinderschänderfahndung
  • wenn man nicht mehr weiß, was man noch tuen kann gegen Kinderschänder
  • wenn man irgendwelchen "Experten" glaubt, die irgendwelche Theorien zusammenspinnen


  1. Was soll das bringen? - Klar, Pädophilie ausrotten, aber es bringt halt praktisch nichts.
  2. Was ändert sich für die Opfer? - Nichts, eigentlich sowas wie, wenn man meint; "wir helfen euch, in dem wir Bilder verbieten mit Wesen die unmenschlich große Augen haben."
  3. Ist es für die Kinder nun sicherer? - Nein.
  4. Was soll ein Anwalt machen? - Auch nicht viel.
  5. Wer denkt ernsthaft, dass das was bringt? - Das sind überwiegend die, die jeden Bericht von Pädophilie erstmal mit Hasstiraden vollkleistern und/oder zum Mord/zur Selbstjustiz aufrufen und jene die den Medien alles glauben.
  6. Je mehr davon wissen, um so mehr werden dem Gesetz zustimmen, nur weil es angeblich gegen Pädophilie hilft.
  7. Mich nervt, dass nun jeder der ins Visier kommt, Lolicon zu besitzen, nicht anders behandelt wird wie ein potentieller Kinderschänder. Die Gesellschaft sieht ja in jedem Pädophilen gleich ein Vergewaltiger. Natürlich sehen das nicht alle so.
  8. Da wird was kriminalisiert, was nicht kriminell ist. Wie mit den "Killerspielen". Blos bei "Killerspielen" gibt es mehr Gegenwehr.
  9. Das Gesetz ist so lächerlich, wie man damals in Amerika Frauen und Kerle verhaftete, die einen Porno drehten und die Frau halt wie ein "Kind" gekleidet war.
  10. Lolicon kann man einfach nicht mit Kinderporno vergleichen. Durch Lolicon kann man keinem Kind schaden. Schaden tut nur der Mensch.
  11. Man wird doch theoretisch auch nun ins Visier genommen, wenn man einfach nur Frauen ohne Brüste zeichnet und die halt 1.50m groß sind.

Natürlich würde sich nie ein Gericht dafür interessieren was ich denke, da ich ja kein Expterte bin...

Kinder soll man sicher beschützen, aber meißtens passiert das eh Daheim, oder in der unmittelbaren Nachbarschaft und wie will man das Verhindern, wenn man Lolicon verbietet?

Ich wundere mich, warum noch nicht FKK verboten ist. Dänemark hat sogar eine Studie betrieben, die besagt, dass nichts bekannt sei, dass wegen Lolicon ein Kind schaden nahm. Was ich lustig finde, wenn Leute Guro nicht schlecht finden, aber Lolicon. xD
 

TokioBill

Gläubiger
Das stimmt allerdings. Die Privatsphäre des Kindes würde es aber in jedem Fall verletzen (auch wenn es das selber vllt. nicht mitkriegt).



Dir ist eine Wichsvorlage so viel wert? Im Ernst?
Wenns ums Prinzip ginge und du so argumentierst, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um alle Hentai zu verbieten, weil das Alter der Figuren nicht oder kaum ersichtlich ist (wenn man sich nur dumm genug stellt), hätte ich das ja verstanden...
Unterschätze niemals die Willenskraft eines Ter---- ähhh Masturbator :D

-----[ Doppelpost hinzugefügt ] -----

wir brauchen einen guten anwalt ... am besten ein alwälteteam ... gesetzte sind da um verändert zu werden ... gesätze werden am laufenden band hin und zurückgeändert ...

Nur gemeinsam sind wir Stark !!!!!!
 

RazurUr

Otaku-Grabscher mit Herz
Otaku Veteran
Also ich habe mir jetzt diesen Thread einmal durchgelesen und muss erstmal sagen zum Thread Ersteller bitte bitte
werde doch erstmal erwachsen bevor du solch ein Vorhaben stemmen möchtest. Alleine schon die Tatsache durch
deine Aussage dass du dich von niemanden dein mastubieren vermiesen lassen möchtest findet nur in deinem Kopf statt.
Keinen Richter interessiert es was du gerade zu Hause auf irgend jemanden mastubierst. Probleme würdest du eventuell
bekommen wenn du deine Werke vervielfältigst und diese versuchst auf der Straße anzupriesen, allerdings glaube
ich eher dass du von den Leuten Vorort mehr Probleme bekommen wirst wie von einem Richter. Desweiteren
warum TokioBill? Alleine schon durch diesen Nick wird es schwer dich auch nur Ansatzweise ernstzunehmen ^^.
Ansonsten wurde hier schon so ziemlich alles gesagt und wünsche dir viel Erfolg bei deinem aussichtslosen Vorhaben.

Nice Greetz

Razur Ur
 
Zuletzt bearbeitet:
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