TokioBill
Gläubiger
wenn man ein gesetzt beschließt dann zählt persönliche masturbationseinstellung nicht ... und auf der straße muss ich auch niemanden bekehren ... es geht darum einen anwalt zu engagieren, der dieses Gesetzt modifiziert, oder zumindest klarheit beschafft um der willkür ein ende zu setzten... wenns hart auf hart kommt soll man wegen zeichnungen nicht nach dem ermessen des richters beurteilt werden, sondern es muss klar definiert sein was erlaubt ist und was nicht ... und bei dieser schwammigen formulierung von des 4ten absatzes ermöglicht es den Richtern nach lust und laune zu urteilen, über künstler die niemals einem Kind schaden wollen/würden...Also ich habe mir jetzt diesen Thread einmal durchgelesen und muss erstmal sagen zum Thread Ersteller bitte bitte
werde doch erstmal erwachsen bevor du solch ein Vorhaben stemmen möchtest. Alleine schon die Tatsache durch
deine Aussage dass du dich von niemanden dein mastubieren vermiesen lassen möchtest findet nur in deinem Kopf statt.
Keinen Richter interessiert es was du gerade zu Hause auf irgend jemanden mastubierst. Probleme würdest du eventuell
bekommen wenn du deine Werke vervielfältigst und diese versuchst auf der Straße anzupriesen, allerdings glaube
ich eher dass du von den Leuten Vortort mehr Probleme bekommen wirst wie von einem Richter. Desweiteren
warum TokioBill? Alleine schon durch diesen Nick wird es schwer dich auch nur Ansatzweise ernstzunehmen ^^.
Ansonsten wurde hier schon so ziemlich alles gesagt und wünsche dir viel Erfolg bei deinem aussichtslosen Vorhaben.
Nice Greetz
Razur Ur
real ist real ... und zeichnungen sind nunmal nur zeichnungen ... und diese sollten der Kunstfreiheit unterliegen ... die formulierungen sollen anwälte machen um Kunst und redefreiheit geltend zu machen ... bei slchen gesetzen gilt es gesetzt gegen gesetzt ... grundgesetzt gegen religionsfreiheit ...religionsfreiheit gegen Grundgesetzt .... Kunstfreiheit gegen strafgesetzt ... usw... also hier sollen keine persönlichen statements und einstellungen das gesetzt verändern ... sondern Kunst und redefreiheit gegem absatz 4