Das Verfahren [Bearbeiten]
Jeder Spielfilm, der zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres im Gebiet von Los Angeles County erstmals mindestens sieben Tage lang in einem öffentlichen Kino gegen Entgelt gezeigt wurde, ist für die Oscars im darauffolgenden Jahr qualifiziert. Dabei wird der Begriff "Spielfilm" definiert als ein Film, der
* mindestens eine Länge von 40 Minuten aufweist und
* als 35- oder 70-mm-Kopie oder als 24-Bilder-Digitalkinoformat (mit einer Mindestauflösung von 1280×1024 Pixeln) gezeigt wurde.
Dabei ist es unerheblich, ob der Film US-amerikanischen oder ausländischen Ursprungs ist, sodass sich auch ausländische Filme außerhalb der Kategorie für den besten fremdsprachigen Film qualifizieren können. Am Ende eines jeden Jahres stellt die Akademie eine Liste der in Frage kommenden Filme zusammen.
In einem ersten Schritt wählen die Akademiemitglieder zunächst fünf Nominierungen aus. In dieser Phase der Wahl können nur die jeweiligen Mitglieder eines Akademiezweigs für ihre jeweilige Profession stimmen, d. h. Regisseure wählen Regisseure, Schauspieler wählen Schauspieler usw. Lediglich bei den Nominierungen für den besten Film sind alle Mitglieder stimmberechtigt. Das erklärt, warum es manchmal passiert, dass ein Film als Bester Film nominiert wird, der Regisseur aber nicht auf der Liste auftaucht.
Spezielle Regeln für die Nominierung [Bearbeiten]
* Für den besten fremdsprachigen Film gelten abweichende Qualifikationsregeln: Hier ist jeder Film zulässig, der in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. September des Jahres vor der Preisverleihung in seinem jeweiligen Land uraufgeführt wurde. Jedes Land darf dabei nur einen Film der Akademie zur Nominierung vorschlagen. Nach der Nicht-Berücksichtigung des hochgelobten rumänischen Dramas 4 Monate, 3 Wochen, 2 Tage gab die Akademie am 19. Juni 2008 eine Änderung ihrer Auswahlrichtlinien bekannt. So werden nur noch sechs der neun ausländischen Produktionen von einem aus AMPAS-Mitgliedern bestehenden Freiwilligen-Komitee ausgewählt, die nur ein Minimum der eingereichten Beiträge sehen müssen. Die übrigen drei Bewerber werden von einem aus zwanzig Mitglieder zählenden Gremium für fremdsprachige Filme, dem Foreign Language Film Award Executive Committee ausgewählt.[1][2]
* Für die Dokumentarfilm-Oscars gelten abweichende Qualifikationsregeln: Hier muss der Film entweder in Los Angeles County oder im New Yorker Stadtteil Manhattan zwischen 1. September (zwei Jahre vor Preisverleihung) und 31. August des Jahres vor der Preisverleihung gezeigt worden sein. Zusätzlich muss der Film in vier weiteren Städten für mindestens zwei Tage öffentlich gezeigt worden sein.
* Nachdem bei den vergangenen Preisverleihungen im Jahr 2007 und 2008 in der Kategorie Bester Filmsong jeweils eine Produktion drei der fünf nominierten Musikstücke gestellt hatte, dürfen ab dem 19. Juni 2008 nicht mehr als zwei Stücke aus einem Film unter die finalen nominierten Kandidaten gelangen (die Vorauswahl an Musikstücken pro Film ist dagegen nach wie vor unbegrenzt).[2]
* Für die Kurzfilm-Oscars gelten abweichende Qualifikationsregeln: Hier ist jeder Film zulässig, der in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. September des Jahres vor der Preisverleihung entweder für mindestens drei Tage in Los Angeles County gezeigt wurde oder aber auf einem in den Regeln festgelegten Filmfestival ausgezeichnet wurde.
* Die Kategorien "Animierter Spielfilm" und "Make-Up" sind fakultativ. Sollten nach Ermessen der Akademie in einem Jahr zu wenige Filme gezeigt worden sein, die für einen Oscar in Frage kämen, so kann die Akademie auf den Nominierungsprozess verzichten oder aber einen Sonderoscar für einen Film verleihen.
* Für folgende Kategorien gibt es spezielle Vorauswahljurys innerhalb der Akademie, die über die Nominierung entscheiden: Animierter Spielfilm, Dokumentarfilm, Kurzfilm, Fremdsprachiger Film, Make-Up, Tonschnitt und Visuelle Effekte.
* Sofern ein Schauspieler für zwei verschiedene Filme in einer Kategorie (z. B. "Bester Hauptdarsteller") zweimal unter die ersten fünf Nominierten gewählt wird, so wird die Nominierung mit der geringeren Anzahl an Stimmen gestrichen. Ebenso verhält es sich, wenn er in den Kategorien für Haupt- und Nebendarsteller für denselben Film nominiert werden soll. In beiden Fällen rückt der Sechstplatzierte als Nominierter nach. Hingegen ist es möglich, dass ein Schauspieler in unterschiedlichen Kategorien für unterschiedliche Filme zweifach in einem Jahr nominiert ist.
Die jeweils ersten fünf einer Kategorie, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten, werden dann von der Akademie offiziell als Nominierte verkündet. Im Jahr 2005 verkündete Präsident Frank Pierson gemeinsam mit Oscar-Gewinner Adrien Brody die Nominierungen.
In der zweiten Wahlphase haben die Mitglieder der Akademie nun die Möglichkeit, sich im akademieeigenen Filmtheater alle nominierten Filme kostenlos anzusehen. Zudem werden besondere DVDs mit den Filmen versandt. Diese Praxis wird von der Akademie allerdings kritisch betrachtet, da im Jahr 2003 Kopien dieser DVDs in Internettauschbörsen aufgetaucht waren. Bei der eigentlichen Oscar-Wahl sind alle Mitglieder in allen Kategorien wahlberechtigt.
Alle Stimmzettel, die spätestens eine Woche vor der Verleihung bei der Akademie eingegangen sein müssen, werden von drei vereidigten Notaren der Anwaltsfirma PricewaterhouseCoopers ausgezählt. Der Oscar wird an denjenigen Nominierten verliehen, der die meisten Stimmen der Akademiemitglieder auf sich vereinen konnte. In dem Fall, dass zwei Nominierte die gleiche Stimmenanzahl erhalten, wird der Oscar an beide zu gleichen Teilen verliehen.
Höchstens zwei Ehrenpreise werden ohne vorherige Nominierung vom Board of Governors vergeben. Da mehr als zwei verschiedene Ehrenpreis-Kategorien existieren, werden nicht alle Ehrenpreise jedes Jahr vergeben.
Die Oscars für technische Verdienste werden ebenfalls ohne vorherige Nominierung durch besondere Auswahlkomitees verliehen. Diese Verleihung findet stets im Vorfeld der eigentlichen Oscar-Verleihung statt.
Die Nominierungen für die Oscarverleihung 2008 wurden am 22. Januar bekannt gegeben. [3]
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