[Frage] Schlägerei vor gericht.

Darko1986

Exarch
Hil Leute hoffe ihr könnt mir einige Fragen beantwroten, und sage gleich entschuldigung wegen meiner Rechtschreibung XD

Namen und Sachverhalt wurden geändert.

Herr. N läd 2 kolegen zum essen ein. Herr B und Herr A da diese ihre Geldbeutel vergessen hatten. Die Kolegen versuchten Herrn N etwas zu verkaufen, er nahm es mit nach hause und entschied es nicht zu behalten. Als er die Koleggen wieder traff fragte er nach dem geld. Das ging so ne weile weiter und die nicht zurückgezahlten 100€ schulden blieben schulden. Als er sie wieder traff fragte er nach dem Geld , "Tut uns leid" (ziemlich glaubwürdig gesagt) und die Fragen natürlich wegen den geliehenen gerät viel. Herr N sagte das er es ihm nicht gefiehl. Herr B und Herr A sagten er solle so schnell wie möglich das Gerät wieder zu bringen. Herr N sagte NEIN !!
So wie es ausihet werde ich mein Geld nicht so bald wie möglich bekommen, das gerät bleibt bei mir bis ich mein Geld wieder habe.
Das gefiehl Herr A und B nicht und drohten mit Gewalt und einen Aufenthalt im Krankenhaus.
Herr N war es gleich, das gerät war ihn auch gleich ,er sagte dies wortwörtlich: Meine Herren tut dies, whärend ich im Krankenhaus bedient werde mit alles drum und drann und mit einer gut gesicherten rennte, die ihr bezahlen müsst und hardt schuftet dafür. Nicht zu vergessen das ich noch mehr sachen gegenüber euch in der Hand halte.:hahaha:

Naja es passierte nix, Herr N hatt es leider bedauert da er meinte er würde das geld von der rente gerne haben. Ich vertsand nicht was er meinte aber dann...

Dann sah ich so ne gerichtsendung wie der zufall will, das gleiche thema (Mit sehr viel hintergrund) die Angeklagten müssen eine summe von 250.000€ an der Herrn ***** Zahlen(Name vergessen :sob:) wegen eines gebrochenen beines LOL. Jetzt zu der frage, ist das rechtens was der Herrr N macht ? Und was würde nach der Gewalt an Herr A und B zukommen, außer das sie ihren arbeitsplatzt verlieren ?
Wie ist den das Rechtlich geregelt, was einen passiert wen man verprügelt wird, Das man vor gericht kommt, ist ja klar aber wie und co ???
 
Zuletzt bearbeitet:

Souji

Desperado
Otaku Veteran
Mal abgesehen davon, dass die Rechtschreibung grausig ist (wie du ja schon selbst anmerktest), gehe ich mal davon aus, dass die Leute hier im Forum keine Anwälte sind und dir daher wahrscheinlich auch nicht den genauen gesetzlichen Rahmen mitteilen können.

Bei den 100 €uronen handelt es sich um das Geld vom Essen oder wo tauchen die auf?
Jetzt ist die Frage, wenn es dabei um das Essen gehen sollte, ob Herr N. die anderen Herren eingeladen hat zum Essen oder ob er es ihnen ausgelegte.

Denn sollte er sie eingeladen haben, dann kann er auch kein Geld zurück verlangen.

Ich weiß leider nicht wie es vor Gericht angesehen wird, wenn man einen Gegenstand zurückhält, um etwas anderes zu bekommen. Denn es könnte als zwei verschiedene Schuhe angesehen werden.

Und zum Thema Gewalt: Herr A und B scheinen ziemlich beschränkt zu sein, wenn sie jemandem mit Gewalt drohen, obwohl Herr N etwas gegen sie in der Hand hat. Selbst die Androhung von Gewalt kann schon geahndet werden. Sollten sie wirklich Gewalt an Herrn N ausüben, dann sollten sie zurecht bestraft werden und können ne dicke Summe abdrücken, vor allem wenn es dauerhafte Schäden mit sich zieht.
Herr A und B könnten potentiell ihren Arbeitsplatz verlieren, sind vorbestraft, dürfen Strafe zahlen und ich denke das ist schon recht viel.
 

Darko1986

Exarch
Wegen der Rechtschreibung...
Diktate, wie ich sie hasse seit der ersten klasse nur 6er. schau dir meine Schrift an die kann keiner lesen... bin aber nicht allein ein Abi Lehrer mit 56 Jahren hat auch das Problehm. Aber nicht mit der Rechtschreibung nur mit der Schrift

Das mit den essen ist geliehenes geld da Herr A und B geldbeutel vergessen haben. mit der Ausage das sie es wieder zurück zahlen werden.

Aber weiß einer ob das Rechtens ist das der Herr N einfach das "geliehene gerät" behält und erst rausrückt wenn er das geld bekommt ?

Edit: Die 2 scheinen die Drohung nicht zu interessieren, es würde wenn es rauskhäme ihren Job kosten.
 

Souji

Desperado
Otaku Veteran
mmmhh an sich dürfte es wahrscheinlich nicht rechtens sein, da es vor Gericht als zwei verschiedene Schuhe angesehen werden kann.
Zum einen das geliehene Geld für's Essen und zum anderen das Gerät, dass er den anderen nicht abgekauft, sondern nur zum ausprobieren(?) bekommen hat.

Da das Gerät nicht ihm gehört, müsste er es zurückgeben, genauso müssten die Herren A und B ihm das Geld zurückgeben, da es nur geliehen war.
Man dürfte aber nicht den einen Sachverhalt (das Gerät) nutzen um etwas anderes wiederzubekommen, da das als Erpressung gelten könnte.

Aber ich bin kein Anwalt, also was weiß ich schon :)
 

valenterry

CatGirl-Freak
Otaku Veteran
Das mit den essen ist geliehenes geld da Herr A und B geldbeutel vergessen haben. mit der Ausage das sie es wieder zurück zahlen werden.
Hat diese Aussage denn noch jemand anderes mitbekommen oder nur "Herr N"? Falls ja, würde nämlich Aussage gegen Aussage stehen.

Aber weiß einer ob das Rechtens ist das der Herr N einfach das "geliehene gerät" behält und erst rausrückt wenn er das geld bekommt ?
Kommt drauf an. Falls eine Art mündlicher Vertrag geschlossen wurde und das Gerät als richtiges Pfand dient, dann ja. Bei einem Tausch ebenfalls. Ansonsten nicht. Jedoch müssen zuerst A und B beweisen, dass dies ihr Gerät ist. Wenn sie das können, dann muss N wiederum beweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Die 2 scheinen die Drohung nicht zu interessieren, es würde wenn es rauskhäme ihren Job kosten.
N sollte aufhören irgendwelche Drohungen auszusprechen, weil genau soetwas vor einem Richtiger natürlich nicht sehr gut ankommen würde.
 

Darko1986

Exarch
Aber ich bin kein Anwalt, also was weiß ich schon :)
Geht mir genau so bin auch deiner meinung das das nicht richtig ist aber naja was würdest du an seiner stelle den machen ?

Hat diese Aussage denn noch jemand anderes mitbekommen oder nur "Herr N"? Falls ja, würde nämlich Aussage gegen Aussage stehen.
Das ist es ja das dumme es steht Aussage gegen Aussage. Es wird soger wegen der Geld summe gestritten. Aber Herr N ist stur und bleibt dabei.

Kommt drauf an. Falls eine Art mündlicher Vertrag geschlossen wurde und das Gerät als richtiges Pfand dient, dann ja. Bei einem Tausch ebenfalls. Ansonsten nicht. Jedoch müssen zuerst A und B beweisen, dass dies ihr Gerät ist. Wenn sie das können, dann muss N wiederum beweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde.
So wie es aushieht und ich zudem mehrere aussagen gehört habe, scheinen diese Kerle des öfterens Diebesgut zu verkaufen. Bei fragen wenn gehört das den? Wird mit " Das ist doch egal" oder "Wir haben auch was anderes" :sob: Gesunder Menschenverstand.... hmm Diebesgut ?? Jap zu 100%

N sollte aufhören irgendwelche Drohungen auszusprechen, weil genau soetwas vor einem Richtiger natürlich nicht sehr gut ankommen würde.
Man kann es als Drohug sehen aber so wie es scheint benutzt er dies nur als schutzt. Er hatt ja gegen sie was in der Hand. (Ich hab keine Idde was das sein soll) Er sagte nur wenn ihr mir was tut dan verliert ihr mehr als nur euren Job. Herr N sagte mir nachhinein das dies ihnen in ihrer Karriere sehr schaden würde und er nur ungern Leben zertören würde. Und deshalb es für sich behält.
 

furryfan

Novize
Hmm, ich weiß nicht genau wie das abläuft, allerdings müsste Herr N meines wissens die Forderung geltend machen können via Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Davor sollte er aber das Gerät zurückgeben, da es ansonsten m.E. als Nötigung gezählt werden könne.
Herr N sollte also nochmal sein Geld einfordern, ohne irgendwelche Drohung und im selben Zusammenhang das Gerät zurückgeben.
Wenn dies geschehen ist (oder besser im voraus) sich schlau machen, wo man Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt.
Des Weiteren sollte er vorher so clever sein, eine Mahnung zu schreiben, denn dann kann er sagen, er hätte das Geld ja eingefordert (wichtig! die Mahnung wenn möglich per Einschreiben mit Rückschein senden und am besten jmd. beglaubigen lassen, dass er diese abgeschickt hat (z.B. am Postamt nachfragen, könnte auf dem Rückschein vermerkt werden. Hierbei sollte Herr N eine Klausel mit einbauen, wonach, wenn innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung kein Widerspruch erfolgt (dieser muss schriftlich erfolgen, da sonst aussage gegen aussage) die Forderung anerkannt wird.
Wenn diese Frist dann rum ist kommt der Mahnbescheid, danach der Vollstreckungsbescheid.
Da Herr A und B beschränkt scheinen, ist die Möglichkeit gegeben, dass sie diese bescheide und auch die Mahnung ignorieren und dann wäre der Gang zum Gerichhtsvollzieher möglich, wobei hierbei die Kosten auf Herrn A und B umgelegt werden würden.
Sollten sie clever genug sein, auf die Bescheide zu widersprechen, müsste man vor Gericht, was allerdings nicht das Problem ist, wenn sie die 2 Wochen aus der Mahnung haben verstreichen lassen.
Hoffe das hilft dir mal.
BTW. Zu welchem der Gruppierungen gehörst du denn? bist du eher auf der Seite von Herrn N oder von Herrn A und B?
Denn selbiges würde auch im umgekehrten Falle gelten.
greetz Furryfan
 

Darko1986

Exarch
Das werde ich ihn sobald wie möglich sagen. Danke ^^

Also ich steh zu Herr N, kann die beiden voll depen nicht leiden, ich seh das so, das diese 2 gehoft haben, Herr N auszunutzen und das er auf sein geld verzichtet. Naja Herr N hatt das halt vorausgesehen und die beiden wollen das halt net warnehmen.

So wie es scheint scheinen die 2 das "Thema" zu meiden und können wohl das geld nicht zurückgeben. Herr N würde lieber das Geld haben aber da es eh nie dazu kommen wird so wie es aushieht, wird er das Gerät auch behalten.
 

PhiltheDon

Gläubiger
Meines Wissens nach besteht das Problem Für Herr N einfach darin, das er nicht beweisen kann, dass er Herr A und B das Geld geliehen hat. Heißt A und B könnten einfach behaupten, das Herr N Ihnen nie Geld geliehen hat. Ein Mündlicher Vertrag wäre hier also nutzlos, wenn er nur zwischen Herrn A, B und N getroffen wurde, da man nichts vor Gericht vorlegen könnte.

Das gleiche gilt auch für das Gerät. Herr N könnte behaupten das das Gerät seines ist, und solange Herr A und B nicht beweisen können das das Gerät Ihres ist, steht es wieder Aussage gegen Aussage. Jedoch besteht das Problem beim Gerät darin, das es sich (wie du gesagt hast) wahrscheinlich um Diebesgut handelt. Wenn man dan vor Gericht feststellt, das es sich um Diebesgut handelt,wird es natürlich eingezogen und es gibt nur noch ein weiters Problem fürn Herrn N. Dann wäre er seine 100€ und das Gerät los, und die Polizei würde natürlich Nachforschungen betreiben wegen dem Gerät.

Natürlich müsste man einen Anwalt fragen um genaueres zu erfahren.:(
 

Darko1986

Exarch
Nach nen Telefon gespräch mit Herr N (Danke an furryfan hatt ihn sehr gefallen was ich ihn sagte) . Scheint das Gerät das doppelte wert zu sein als das Geld. Da keiner der beiden seiten bereit ist ein Kompromiss einzugehen und sich die beiden Herren A und B , von der Polizei fern halten wollen. Ist vollgendes entschieden worden. Das gerät bleibt bei Herr N er kann damit verbleiben wie er möchte sollten die beiden das Geld zurück zahlen gibt es auch das gerät zurük. Naja das hat Herr N so entschieden.

Aber jetzt mal ne frage, wie hättet ihr den reagiert ? Um erlich zu sein, ich hätt das gleiche gemacht, weil mir echt nix eingefallen wäre.
 

Ero-Sensei

Scriptor
Ich hätte es auch so gemacht wie Herr N. Solchen Leuten kann man nicht trauen. Würde man denen das Gerät wiedergeben würde man die nie wieder sehen. Ich würde sogar noch weitergehen und ihnen ne Frist geben bis wann sie das Geld gegen das Gerät austauschen wollen, falls sie die Frist nich einhalten ab nach eBay mit dem Ding und über das doppelte Geld freuen. Tjaja, Cruel World.
 

Nami

Scriptor
lol was fürn ne äh komische Geschichte...

Schon allein das "Herr N" "Geschäfte" mit den zwei anderen Pappnasen macht is illegal. Sobald er den dringenden verdacht hat das die Ware gestohlen ist und das Zeug trotzdem nimmt macht er sich der Hehlrei straftbar, die bei unseren Gerichten meist schlimmer angesehen ist als der Diebstahl selbst!

Sollte das Gerät nicht gestohlen sein und er es zum ausprobieren bekommen hat, jetzt aber wegen den 100€ es nicht mehr zurück gibt gilt das als Diebstahl.
Er müsste das Gerät zurück geben, Anzeige erstatten und sich einen Anwalt nehmen, falls er das Geld wiederhaben will.
Da 100€ aber so ein minimaler Betrag (allein die Gerichts und Anwaltkosten wegen so einer Sache gehen in die tausend Euro...) sind, wird sich da keiner wirklich mühe für geben.

Wegen dieser "Rente"... er könnte höchstens Schadensersatz bekommen, und so wie das klingt sind diese zwei Typen nicht wirklich vermögend, da würde keine Lebenslange Rente rausspringen... omg, hast du ne Gerichtsshow gesehen wo so ein quatsch verhandelt wurde??!

Ich würde dir mal empfehlen zu einer richten Verhandlung zu gehen und dir das mal anzusehen... die meisten sind öffentlich... damit du mal einen einblick bekommst wie ein Gericht wirklich arbeitet....
 

Darko1986

Exarch
lol was fürn ne äh komische Geschichte...
Was denkst was ich davon halte?? Als ich das sah das die 2 Herr N bedrohten und ich ihn zu hilfe kahm zischten die beiden app. Nachdem er alles erzählt hatt habe ich 5 minuten lang gelacht XD

Schon allein das "Herr N" "Geschäfte" mit den zwei anderen Pappnasen macht is illegal. Sobald er den dringenden verdacht hat das die Ware gestohlen ist und das Zeug trotzdem nimmt macht er sich der Hehlrei straftbar, die bei unseren Gerichten meist schlimmer angesehen ist als der Diebstahl selbst!
Da kann ich dir nix genaues darüber sagen, vlt hatt er das gemacht damit er was gegen sie in der Hand hat.

Sollte das Gerät nicht gestohlen sein und er es zum ausprobieren bekommen hat, jetzt aber wegen den 100€ es nicht mehr zurück gibt gilt das als Diebstahl.
Er müsste das Gerät zurück geben, Anzeige erstatten und sich einen Anwalt nehmen, falls er das Geld wiederhaben will.
Da 100€ aber so ein minimaler Betrag (allein die Gerichts und Anwaltkosten wegen so einer Sache gehen in die tausend Euro...) sind, wird sich da keiner wirklich mühe für geben.
Naja wie gesagt die 2 versuchen nicht mal wieder ein Gespräch mehr auzunehmen, und von der Polizei wollen die erst recht nix wissen. Aber was würdest du den machen ? Vor gericht gehen wegen 100€ ?

Wegen dieser "Rente"... er könnte höchstens Schadensersatz bekommen, und so wie das klingt sind diese zwei Typen nicht wirklich vermögend, da würde keine Lebenslange Rente rausspringen... omg, hast du ne Gerichtsshow gesehen wo so ein quatsch verhandelt wurde??!


Ich würde dir mal empfehlen zu einer richten Verhandlung zu gehen und dir das mal anzusehen... die meisten sind öffentlich... damit du mal einen einblick bekommst wie ein Gericht wirklich arbeitet....
So wie ich das gehört habe, wird das monatlich beglichen und das slebst ein Leben lang. Wenn die Straff Zahler tot sind müssen ihre nachfahren das wiederum bezahlen , bis die Strafe abgezahlt wurde
Ehm da ich nie eine Straftatd begannen habe, die zu gerichtlichen Verhandlungen führten, weiß ich das nicht. Nicht das ich je was angestellt habe, hmm hab mal die fernsehzeitschrift vergessen auf das Band zu legen... war ein versehen... Aber ich werd mal deine Vorschlag nachgehen.
Steht doch auch ganz am Anfang
"Dann sah ich so ne gerichtsendung wie der zufall will, das gleiche thema (Mit sehr viel hintergrund) die Angeklagten müssen eine summe von 250.000€ an der Herrn ***** Zahlen(Name vergessen ) wegen eines gebrochenen beines LOL"
Ich glaub der konnte das bein nicht mehr richtig bewegen, bleibt wohl ein leben lang, deshalb die hohe summe, aber ich hab eh fast alles davon vergessen:hahaha:

@Ero-Sensei
Bist nicht der einzige der so darüber denkt. (Ich auch :hahaha:) Hab ich ihn auch gesagt die 2 werden ja kaum zu Polizei gehen, geschweige den Gerichtskosten bezahlen können von daher.


Jetzt mal erlich leute... wie wärt ihr den vorgegangen ???
Mir will echt nix einfallen wie man das anders regelt. Die beiden parteien redeten gegen eine wand. Und dies hatt sich auch nicht geändert. Und wegen 100€ vor gericht ?? HA
eBay wir kommen :XD:
Herr N ist wirklich net, er selbst wollte das auch nicht aber, ihn scheint das immer so erganngen und seine Worte waren: "Irgendwan reicht es mir!! Jetzt bin ICH mal der Arsch" Naja da hatt er recht, immer der gute zu sein macht keinen spaß. Das ist nicht nur in spielen so :sob:
 

Ero-Sensei

Scriptor
Herr N ist wirklich net, er selbst wollte das auch nicht aber, ihn scheint das immer so erganngen und seine Worte waren: "Irgendwan reicht es mir!! Jetzt bin ICH mal der Arsch" Naja da hatt er recht, immer der gute zu sein macht keinen spaß. Das ist nicht nur in spielen so :sob:
Steh ich dahinter, wenn man immer den Netten spielt sird man nur ausgenutzt und behandelt wie Dreck.
 

Darko1986

Exarch
Die 2 scheinen einen versuch zu machen das Geld zurück zu zahlen aber die scheinen sich in der Summe des geldes nicht einverstanden. Keine 100€ zurück sondern nur 70€. Herr N hatt den Bankauszug (er hatt mit karte gezahlt) nicht mehr da etwas drinn stand das er niemand zeigen will und Verbrennt es immer. (vlt was vom sexshop oder so kp gibt es sowas wie verträge die einen verpflichten den bankauszug nicht zu zeigen?) Und die wollen erst alles sehen und dann zahlen,. Er sagte denen das er es ihnne nicht zeigen kann und das weitere könnt ihr euch denken.Naja wird sich alles am Montag klären. Mal sehen wie es ausgeht.
 
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