Vegeta5634
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Dass das deutsche DVD-Label Anime Virtual immer für eine Überraschung gut ist, hat es in den vergangenen Monaten und Jahren schon zur Genüge bewiesen: Immer wieder kündigte das Label überraschend Veröffentlichungen für den deutschen Markt an, mit denen entweder niemand gerechnet hätte oder die von Fans schon jahrelang vergeblich herbeigesehnt worden waren. Als Beispiel seien hier nur die "Detective Conan"-Movies oder Klassiker wie "Cat's Eye - Ein Supertrio" genannt.
Nun könnte ein weiterer Coop des Labels bevorstehen: Die FSK (= Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), die jedes im Kino oder auf dem Heimvideo-Markt veröffentliche Format prüft und mit einer Altersfreigabe versieht, hat am 27. Juli etliche Prüfeinträge zur Dragon Ball-Z-TV-Serie in der Datenbank vorgenommen. Geprüft wurden bisher Episode 1-46, die - bis auf die Ausnahme von Episode 19 (FSK 6) - allesamt eine FSK 12 erhielten.
Auftraggeber des Prüfverfahrens ist die AV Visionen GmbH - das Unternehmen, unter dessen Namen Anime Virtual seine deutschsprachigen Anime-DVDs vertreibt. Eine offizielle Stellungnahme des Herstellers steht noch aus, doch unter den gegebenen Umständen kann eine Veröffentlichung der DBZ-Serie auf DVD durch Anime Virtual wohl als sicher angenommen werden.
Die Episodentitel der geprüften Episoden lassen auf die bekannte deutsche TV-Fassung schließen, wie sie mehrfach auf RTL II und später Tele 5 lief. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch wieder die Frage nach der verwendeten Fassung: Von DBZ existiert keine ungekürzte deutsche Fassung, da RTL II seinerzeit eine gekürzte französische Fassung als Ausgangsmaterial erwarb und so synchronisieren ließ (die von RTL II selbst schon bei der Erstausstrahlung hinzugefügten Schnitte traten erst ab der Cell Saga auf und waren eher geringfügig). Somit ist davon auszugehen, dass Anime Virtual keine ungekürzte Fassung der Serie vorliegt - eine für Fans wenig attraktive Veröffentlichung nur mit deutschem Ton und in gekürzter Form wäre die Folge.
Dem entgegen stehen die - allerdings recht ungenauen - Laufzeitangaben bei den FSK-Prüfeinträgen, die konstant bei 21:00 bzw. 22:00 Minuten liegen. Aufgrund der Ungenauigkeiten lassen sich zwar keine zuverlässigen Rückschlüsse ziehen, doch auffällig ist, dass selbst Episoden wie Folge 33 - hier fehlen in der synchronisierten deutschen Fassung durch Franzosenschnitte ganze zwei Minuten keine abweichenden Laufzeitangaben aufweisen.
Nun könnte ein weiterer Coop des Labels bevorstehen: Die FSK (= Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), die jedes im Kino oder auf dem Heimvideo-Markt veröffentliche Format prüft und mit einer Altersfreigabe versieht, hat am 27. Juli etliche Prüfeinträge zur Dragon Ball-Z-TV-Serie in der Datenbank vorgenommen. Geprüft wurden bisher Episode 1-46, die - bis auf die Ausnahme von Episode 19 (FSK 6) - allesamt eine FSK 12 erhielten.
Auftraggeber des Prüfverfahrens ist die AV Visionen GmbH - das Unternehmen, unter dessen Namen Anime Virtual seine deutschsprachigen Anime-DVDs vertreibt. Eine offizielle Stellungnahme des Herstellers steht noch aus, doch unter den gegebenen Umständen kann eine Veröffentlichung der DBZ-Serie auf DVD durch Anime Virtual wohl als sicher angenommen werden.
Die Episodentitel der geprüften Episoden lassen auf die bekannte deutsche TV-Fassung schließen, wie sie mehrfach auf RTL II und später Tele 5 lief. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch wieder die Frage nach der verwendeten Fassung: Von DBZ existiert keine ungekürzte deutsche Fassung, da RTL II seinerzeit eine gekürzte französische Fassung als Ausgangsmaterial erwarb und so synchronisieren ließ (die von RTL II selbst schon bei der Erstausstrahlung hinzugefügten Schnitte traten erst ab der Cell Saga auf und waren eher geringfügig). Somit ist davon auszugehen, dass Anime Virtual keine ungekürzte Fassung der Serie vorliegt - eine für Fans wenig attraktive Veröffentlichung nur mit deutschem Ton und in gekürzter Form wäre die Folge.
Dem entgegen stehen die - allerdings recht ungenauen - Laufzeitangaben bei den FSK-Prüfeinträgen, die konstant bei 21:00 bzw. 22:00 Minuten liegen. Aufgrund der Ungenauigkeiten lassen sich zwar keine zuverlässigen Rückschlüsse ziehen, doch auffällig ist, dass selbst Episoden wie Folge 33 - hier fehlen in der synchronisierten deutschen Fassung durch Franzosenschnitte ganze zwei Minuten keine abweichenden Laufzeitangaben aufweisen.
Quelle: Animedigital.de