Der Bundesgerichtshof/BGH prüft heute die Haftung von sogenannten Sharehostern - also Internetplattformen, die kostenlos Speicherplatz zum Hochladen von Dateien anbieten.
Die Bundesrichter müssen dabei über Klagen von Buch- und Musikverlagen entscheiden, die Urheberrechtsverletzungen geltend machen, da über externe Links auf abgespeicherte Dateien zugegriffen werden kann (Az: I ZR 53/17).
Der Plattformanbieter "uploaded" bietet zwar weder ein Inhaltsverzeichnis noch eine Suchfunktion an. Aber viele Nutzer veröffentlichen Links zu ihren Dateien.
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Die Bundesrichter müssen dabei über Klagen von Buch- und Musikverlagen entscheiden, die Urheberrechtsverletzungen geltend machen, da über externe Links auf abgespeicherte Dateien zugegriffen werden kann (Az: I ZR 53/17).
Der Plattformanbieter "uploaded" bietet zwar weder ein Inhaltsverzeichnis noch eine Suchfunktion an. Aber viele Nutzer veröffentlichen Links zu ihren Dateien.
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