[Hinweis] BGH prüft Haftung von Sharehostern

Pazu

Otakuholic
Otaku Veteran
Der Bundesgerichtshof/BGH prüft heute die Haftung von sogenannten Sharehostern - also Internetplattformen, die kostenlos Speicherplatz zum Hochladen von Dateien anbieten.
Die Bundesrichter müssen dabei über Klagen von Buch- und Musikverlagen entscheiden, die Urheberrechtsverletzungen geltend machen, da über externe Links auf abgespeicherte Dateien zugegriffen werden kann (Az: I ZR 53/17).
Der Plattformanbieter "uploaded" bietet zwar weder ein Inhaltsverzeichnis noch eine Suchfunktion an. Aber viele Nutzer veröffentlichen Links zu ihren Dateien.

Info
 

No-Deal

Gläubiger
Der "Deutsche BGH" kann prüfen solange er lustig ist, wenn der Sharehoster, seinen ständigen Geschäftssitz nicht in Deutschland hat, ist die Entscheidung eh fürn Ar***
Die Gerichtsbarkeit der Deutschen Justiz endet an der Deutschen Staatsgrenze. Daher gilt in der Warezscene der Grundsatz, das man keine Sharehoster, aus dem eigenen Land nimmt.
 

mir

Otaku
Ist doch Sch... egal!!! Bei den meisten reicht ne Namensänderung und schon sind sie wieder im legalen Geschäfft.
Ilegal ist nur das Bewuste mitmachen und nicht die blose Bereitstellung von Space in der Cloud. Und das muss zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Auserdem, wenn einer zur Sicherheit dicht macht, machen 2 neue wider auf! Es kann ewig so gehen!
 

Angora Kitty

Muschi-Katze
Otaku Veteran
Der "Deutsche BGH" kann prüfen solange er lustig ist, wenn der Sharehoster, seinen ständigen Geschäftssitz nicht in Deutschland hat, ist die Entscheidung eh fürn Ar***
Die Gerichtsbarkeit der Deutschen Justiz endet an der Deutschen Staatsgrenze. Daher gilt in der Warezscene der Grundsatz, das man keine Sharehoster, aus dem eigenen Land nimmt.
Mein Rechtsanwalt hatte schon mal eine Seite auf Tokelau (Pazifik) zugemacht, auf der Ebooks gratis zum download angeboten wurden. Unter anderem meine Titel, und die meiner Lebensgefährtin. Hatte nur eine Woche gedauert, bis die Seite dicht war.
Weil der Download mit einer Email-Anmeldung verbunden war, stand damals zusetzlich der Verdacht des Phishing im Raum.
 
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