[Diskussion] BGH Urteil : Mieter müssen beim Auszug bunte Wände weißen

| Nami |

DON'T FUCKING STARE AT ME
VIP
[...]
Der Bundesgerichtshof nimmt Mieter in die Pflicht. Sie müssen die Wohnung beim Auszug nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in neutralen, hellen Farben streichen. Ein Mieter, der einzelne Wände bunt gestaltet hatte, muss nun für die Malerkosten aufkommen.
[...]
Karlsruhe - Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, "die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12).

Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälfte einzelne weiße Wände in kräftigen Farben (rot, gelb und blau) gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe für rund 3600 Euro wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten aufkommen.

In der Vergangenheit hatte der BGH immer wieder gegen feste Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen entschieden. So sind beispielsweise sogenannte Quotenklauseln zur Renovierung in vielen Mietverträgen enthalten. Üblicherweise wird ein sogenannter Fristenplan vereinbart, wonach etwa nach fünf oder sieben Jahren die Räume der Wohnung zu renovieren sind. Falls ein Mieter früher auszieht und der Vermieter keine Endrenovierung verlangen kann, soll die Quotenklausel dafür sorgen, dass der Mieter wenigstens einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten für seine Mietzeit zahlt.

Vermieter versuchen nun offenbar, die Beteiligung der Mieter künstlich in die Höhe zu treiben - indem sie besonders teure Kostenvoranschläge einholen. Im Mietvertrag liest sich die Klausel ungefähr so: Berechnungsgrundlage von Renovierungsarbeiten sei der "Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts". Das ist laut einer BGH-Entscheidung (Az: VIII ZR 285/129) vom Sommer unzulässig. Denn die gekippte Klausel lege nahe, dass der Kostenvoranschlag des vom Vermieter ausgewählten Malerfachgeschäfts bindende Wirkung für die Bemessung des Abgeltungsbetrags habe und der Mieter kein günstigeres Angebot einholen könne.

Insgesamt sind bis zu 75 Prozent der Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam, wie mehrere BGH-Urteile nahelegen. So können Vermieter keine Renovierungen nach festen Fristenplänen verlangen. Enthält der Mietvertrag allerdings Abschwächungen, wonach Schönheitsreparaturen "im Allgemeinen" oder "in der Regel" alle drei Jahre vorgenommen werden müssen, ist eine Fristenregelung wirksam. (BGH Az: VIII ZR 178/05; VIII ZR 361/03; VIII ZR 152/05)
Quelle: Spiegel

-------------------------------------​

endlich ist es "amtlich", wenn mieter das mietverhältnis beenden und die räumlichkeiten so sehr in den vordergrund stechen, dass man am liebsten augenkrebs davon bekommt, müssen diese die wände wieder weiß streichen.
sofern es im mietvertrag nicht sowieso geregelt ist.

persönlich finde ich das urteil gut, da ich weiß, was sich die mieter manchmal einbilden, da werden trotz anordnung dann die wände gestrichen, es juckte die leute einen scheiß und der vermieter blieb auf seinen kosten sitzen.
tjaaa - wer mietet hat eben kein recht das eigentum anderer zu versauen^^.
natürlich sollte immer ein beiderseitiges verhalten an den tag gelegt werden, damit es erst gar nicht so solchen ausschreitungen kommt.

wie seht ihr das, ist das urteil zu hart, zu ungerechtfertigt?
 

Amuro

Stamm User
ich cih persönlich kannte es nur so das die wände weis hinterlassen bleiben sollen. ansonsten hat soviel ich weis in der vergangenheit keiner die wohnung abgenohmen wo es nicht so war. zumindest nach meiner erfahrung. ;)
 

flyleaf

Scriptor
Ich finds auch gut. Schon paar Wohnung gesehen, wo die eine Wand lila, die Wand direkt daneben hellgrün und die nächste rot ist.

Ist einfach nur fair die Wände, wie oben erwähnt, in einem neutralen Zustand dem nächsten Mieter zu übergeben. Zum Glück hat ich noch nie wirklich Probleme mit solchen Geschichten:tralalalala:
 

Mezelmoerder3D

Diplompsychopath mit *
VIP
Puh da bin ich froh, dass ich in meiner jetzt alten Wohnung tapeziert habe. Überall hier um Haus steht in den mietVerträgen drin, dass die Wände weiß zu streichen sind. Nur mein Vermieter ist der Meinung:
egal was man macht, dem nachmieter gefällt es eh nicht und er macht selbst was. Warum also meinem Mieter mehr kosten aufdrängen vor dem Auszug.

Und jetzt bin ich mal gespannt wie es bei mir ausgeht dann ^^.
 

~*Kuroi Kira*~

Schwarz funkelnder Typ
VIP
Ich dachte das ist schon lange so, das man die Wohnung so verlässt wie man sie vorgefunden hat und meistens ist das nun einmal eine weiße Wand.
Außer halt der Nachmieter hat nix dagegen, dann kann auch der Vermieter etc. nix sagen.

Außerdem wäre man Doof wenn man es den Vermieter machen lässt, den da kommen garantiert mehr kosten auf einen zu, als wenn man es selber macht...ich mein 3600 € für drei Wände Oo ... wo hat der Gewohnt..in einem Schloss
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Bisher war jede Klausel die die Renovierung der Wohnung betraf nichtig. Du übernimmst die Wohnung unrenoviert und übergibst sie auch wieder so. In der Regel streicht man auf Tapeten und die reißt man im Zweifelsfall einfach runter und macht sie neu drauf...
Ich gehe davon aus, das auch dieses Urteil daran nichts ändern wird.
 

L8rd

Best in the World
Otaku Veteran
Naja die meisten Wohnungen betritt man ja mit weißer Wand und irgendwie ist es doch logisch, das ich gewisse Sachen so Verlasse wir ich es betreten habe.
Den Arbeitsplatz verlasse ich so wie ich ihn vorgefunden habe und da geht das doch auch bei der Wohnung :D
Ich habe das bis jetzt immer so gemacht und brauche da kein Urteil für, trotzdem begrüße ich das sehr.
 

Ikki Tousen

Otakuholic
Otaku Veteran
Och ich mien das ist schpn länger so.
meine stiefmtter musste das selbe machen.
also für ein mieter ist das bestimmt toll da der mieter dann evtl. neue streichen muss.
und ich bin mir sicher das fast alle mieter sich enuee farbe oder tapeten leisteen können.
 

BXLeMans

Exarch
Früher war Pflichtfarbe weiß, seit einigen Jahren ist die Formel : helle neutrale Farben. Eine generelle Fabbindung gibt es nicht mehr.

Knallrot oder andere heftige Kombinationen gehen nicht, aus Rücksicht auf den Nachmieter.

Ich habe meine letzte Wohnung vorm Haus mit unterschiedlichen Farben in jedem Raum und sogar Zierbordüren übergeben. Dezent und neutral muß es halt sein.

Übernommen habe ich die Wohnung mit feuerwehrroter Wohnstube, allerdings abgesprochen mit 100€ für Material, weil der VM keine Zeit mehr hatte und ohne Grundierung man diese Farbe nicht wegbekommen hätte :D
 

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Weiß ist möglichst neutral (und wird auch von den meisten Leuten akzeptiert), daher ist es am besten, wenn Mieter beim Auszug die Wände weißen müssen. Finde das Urteil vernünftig und logisch nachvollziehbar.
 

Akira Akarui

Super-Moderator
Teammitglied
SMods
Ich finde das Urteil soweit in Ordnung, dass man eine Wohnung, die man in neutralen Farben frisch gestrichen übernommen hat, auch wieder in neutraler Farbe, in diesem Falle Weiß übergibt.

Was anderes wäre es, wenn die Wohnung beim Einzug gar nicht renoviert war und man erst noch alles auf eigene Kosten weißeln musste. In so einem Fall würde der Mieter ja draufzahlen, wenn er beim Auszug alles in einen besseren Zustand als erhalten versetzt.

Aber ich schätze, individuelle Regelungen sind dennoch möglich?

Ich würde als betroffener Mieter auf alle Fälle auch ungern Farben übernehmen wollen, mit denen ich nichts anfangen kann. Dann lieber Weiß, das man auch so lassen kann mit der Option, die Wände beizeiten nach eigenem Geschmack zu gestalten.
 

kleinline

Novize
Ich habe meine ganze Wohnung erst komplett tapeziert, die Küche cappucchinobraun, das Kinderzimmer türkis mit braunen Blümchen, den Flur mit einer Ornamenttapete in beige/braun, WZ rot/braun und das Schlafzimmer in grau/rosa/weiß Tönen. Die Farben passen sich gut dem Kolonialstil an und wenn ich jetzt schon an das Überstreichen denke, überkommt mich ein leichter Brechreiz. ^^' Ich glaub, ich ziehe innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht mehr aus. XD
 

BXLeMans

Exarch
Wie gesagt, das Mietrecht ist klar geregelt.

Knallbunt ist nicht.

(Pastell)/neutral/dezent ist vorgeschrieben. Weiß NICHT.

Generell übergibt man die Wohnung so, wie man sie übernommen hat. I.d.R. heißt das, war gestrichen, wird neu gestrichen, wenn die Farbe schon bröckelt oder Drecktapsen, Spuren zu sehen sind. Ist der aktuelle Anstrich in Ordnung und neutral(grün/gelb/blau oder gemustert ist dabei völlig egal), kann auch der Vermieter kein Überstreichen verlangen. Habe ich eine unrenovierte Wohnung mit hängenden Tapeten übernommen, muß ich eig. nichts machen, da der aktuelle Zustand allein auf meiner Arbeit und meinen Kosten basiert.

Da aber die meisten Wohnungen in gutem Zustand oder vom Vermieter renoviert übergeben werden, sollte ich so auziehen, wie ich eine Wohnung gern als neuer Mieter beziehen würde. In vernünftigem Zustand.

Wie bereits gesagt, unsere letzte Wohnung haben wir in diversen Farben übergeben, mit Streichmustern und Bordüren. Ausschlaggebend war die Farbwahl und dezente Musterung. Die Abnahme hat die Wandfarben nicht erwähnt, außer "Oh, das ist aber schön gemacht." Ich mußte nur zwei Türstöcke leicht ausbessern, wo ich mit Möbeln beim Auszug angekommen war.

@kleinline : Sprich mit dem Nachmieter, vielleicht gefällts ihm ja :D Ansonsten nen Hunni anbieten, dann kann er sich in SEINEM Geschmack neumachen und Du hast die Arbeit nicht ;)
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Wie gesagt, das Mietrecht ist klar geregelt.
Ganz genau, bisher war ganz klar geregelt, dass sämtliche Klauseln die Renovierung etc betrafen nichtig sind.

Generell übergibt man die Wohnung so, wie man sie übernommen hat. I.d.R. heißt das, war gestrichen, wird neu gestrichen, wenn die Farbe schon bröckelt oder Drecktapsen, Spuren zu sehen sind. Ist der aktuelle Anstrich in Ordnung und neutral(grün/gelb/blau oder gemustert ist dabei völlig egal), kann auch der Vermieter kein Überstreichen verlangen. Habe ich eine unrenovierte Wohnung mit hängenden Tapeten übernommen, muß ich eig. nichts machen, da der aktuelle Zustand allein auf meiner Arbeit und meinen Kosten basiert.
Bisher hat man eine Wohnung unrenoviert übernommen und sie sich gestaltet wie man sie haben wollte und auch unrenoviert übergeben, wer das anders gemacht hat selber Schuld und der Vermieter, der Renoviert übergibt hatte halt auch Pech, weil es nicht möglich war das beim Auszug wieder zu verlangen.

Da aber die meisten Wohnungen in gutem Zustand oder vom Vermieter renoviert übergeben werden, sollte ich so auziehen, wie ich eine Wohnung gern als neuer Mieter beziehen würde. In vernünftigem Zustand.
Ich bin mehr als 10 mal umgezogen und bisher hatte nur eine eine frisch renovierte Wohnung übernommen, weil der Vormieter das gemacht hat. Es ist auch nicht die Regel, dass sie renoviert ist. Der neue Mieter übernimmt in der Regel die Wohnung und wenn ihm die Wände nicht passen renoviert und streicht er sie so wie er sie will.
 

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Ganz genau, bisher war ganz klar geregelt, dass sämtliche Klauseln die Renovierung etc betrafen nichtig sind.
Aus meiner letzten Wohnung musste ich renoviert ausziehen. Die Wohnung besaß ein Immobilienunternehmen und die hatten mir damals einen 30-seitigen Mietvertrag aufgedrückt, den ich mir in jugendlicher Unvernunft natürlich nicht durchgelesen hatte. Weil ich selbst nicht die Zeit zum Renovieren hatte, übernahmen die das, mit der Konsequenz, dass jeder noch so kleine Mist (angeblich sei das Türschloss kaputt gewesen - Schwachsinn, usw.) angekreidet wurde und ich am Ende über 600€ Renovierungskosten tragen musste. Mein Vater hat bei seiner Anwältin nachgefragt, ob man da was machen könne, aber die sagte, dass das eine sehr langwierige gerichtliche Sache werden und es sich somit nicht für uns lohnen würde, egal wie es ausginge.
 
Oben