[Diskussion] BGH Urteil : Mieter müssen beim Auszug bunte Wände weißen

treeshort

Exarch
Meine Eltern haben auch ein Haus mit mehreren Wohnungen wo die Mieter einfach nur derbe unverschämt sind, sie kürzen die miete einfach um die hälfte wegen angeblicher Wasserschäden die allerdings durch keinen Gutachter ,Handwerker bestätigt werden können.....und noch einige andere Geschichten.....es heißt ja immer wenn man kapital anlegen will soll man sich ne Immobilie anschaffen aber ma ganz ehrlich nach dem was ich da mitbekommen habe werde ich sollte ich das Haus am übernehmen auch 30 Seiten und längere Mietverträge aushändigen. Es kann nich sein das die Mieter dem Vermieter auf der Nase rum tanzen und der Vermieter einfach nur zu zusehen hat wenn sein Eigentum verschandelt wird( sehr milde ausgedrückt! )
Nur stress als Vermieter um jeden scheiß soll man sich kümmern.
 

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Immobilien sind eigentlich scheiß Wertanlagen; weiß auch nicht, warum die Leute so drauf stehen. Als Vermieter muss man jeden Scheiß ausbessern, als Eigenheimbesitzer ist das Haus nachdem man es abbezahlt hat im Bestenfall noch 90% von dem Wert, was man gezahlt hat. Standardgemäß hat man bis dahin aber wahrscheinlich im mittleren, fünfstelligen Bereich nachbessern müssen.

Das Urteil selber finde ich persönlich recht unverschämt; vor allem auch (keine juristische Begründung), da der Preis in keinem Verhältnis zu dem steht, was normalerweise üblich ist. Da wurde unter Garantie auf Kosten des Mieters gemauschelt. Aber von Karlsruhe ist man, vom Verfassungsgericht abgesehen, auch eigentlich nicht's anderes gewohnt.
 

Kaiyne

Bekennder Sozialist & Oktaku
Otaku Veteran
Also ich kann die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Was ist denn bitte so schlimme daran seine Wände bunt zu streichen bzw. beim Auszug aus der Wohnung wieder über zu weißen ? Selbst du dunkelste Farbe lässt sich mit nem gutem Deckweiss, mit ein bis- zweimal überweißen mit der Walze wieder weiss streichen.

Achso, und ich würde auch gegen die Mietvertrag meine Wände bunt streichen, wenn ich das wollen sollte. Schließlich kommt niemand kontrollieren und meine Bude gestalte ich wie ich will.
 

| Nami |

DON'T FUCKING STARE AT ME
VIP
[...]
Also ich kann die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Was ist denn bitte so schlimme daran seine Wände bunt zu streichen bzw. beim Auszug aus der Wohnung wieder über zu weißen ? Selbst du dunkelste Farbe lässt sich mit nem gutem Deckweiss, mit ein bis- zweimal überweißen mit der Walze wieder weiss streichen.
weil auch i-wann ein gutes deckweiß nichts mehr nützt und nur noch das abreißen der tapete hilft.
dabei entstehen dem eigentümer wieder kosten die eigentlich vermieden werden können.

[...]
Achso, und ich würde auch gegen die Mietvertrag meine Wände bunt streichen, wenn ich das wollen sollte. Schließlich kommt niemand kontrollieren und meine Bude gestalte ich wie ich will.
nee, eben nicht, weil du als mieter die "bude" nur gemietet hast, hast du dich an den mietvertrag des eigentümers zu halten. wenn du dir deine eigene wohnung kaufst, ist das was anderes.
und, wenn ich - als eigentümer - so mieter wie du es einer von vielen bist, hätte, würde ich auch klagen.
nicht umsonst wurde das bgh urteil gefällt, da der meiste streit zwischen miter/eigentümer auf grund mangelnder kommunikation entsteht, obwohl alle vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Mezelmoerder3D

Diplompsychopath mit *
VIP
Achso, und ich würde auch gegen die Mietvertrag meine Wände bunt streichen, wenn ich das wollen sollte. Schließlich kommt niemand kontrollieren und meine Bude gestalte ich wie ich will.
Na dann würdeste nicht lange da wohnen bleiben. Der Vermieter hat alle Rechte auf seiner Seite wenn du etwas tust, was im MietVertrag klar untersagt ist. Da kann man noch so viel jammern was man will, es zählt das, was man mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptiert hat.
 
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