[Hinweis] Cash für deutsche Kids

Vamp84

Vampire Freak
Teammitglied
Mod

Seit Juni wird in Japan Kindergeld ausgezahlt. Auch in Japan gemeldete deutsche Eltern sind ab dem 1. April 2010 zum Empfang japanischen Kindergelds berechtigt. Steuerexperte Georg Schleithoff von Ernst & Young Shinnihon Tax verrät Ihnen, wie Sie das Geld beantragen können.Gute Nachrichten für Deutsche, die in Japan leben: Sie sind berechtigt, das im April von der DPJ-Regierung eingeführte Kindergeld zu beantragen. Aber sie müssen sich beeilen. Anträge müssen bis zum 30. September gestellt werden.

Zugleich können deutsche Familien, die in Deutschland einen weiteren Wohnsitz führen, unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Kindergeld beziehen. Deutsches Kindergeld wird künftig in der Höhe gekürzt, in der japanisches Kindergeld beansprucht werden kann.

Das Kindergeld beträgt pro Kind und Monat 13.000 Yen. Der Kindergeldanspruch besteht bis zum Abschluss der japanischen Mittelschule, längstens bis zu dem 31. März, der dem 15. Geburtstag des Kindes folgt. Eine Verdoppelung des Kindergelds im Jahr 2011 ist beabsichtigt, derzeit jedoch gesetzlich nicht bestimmt. Kindergeld wird auch für Kinder, die sich außerhalb Japans aufhalten und für die weitere Nachweise erbracht werden, gewährt.

Kindergeld ist mit einem amtlichen Formular zu beantragen. Um die Bezugsberechtigung zum 1. April 2010 sicherzustellen, müssen Anträge bis zum 30. September 2010 gestellt werden. Die Formulare sind bereits bzw. werden derzeit verschickt. Die Formulare sind auch bei den zuständigen Ortsämtern (kuyakusho) erhältlich oder können im Internet abgerufen werden, so etwa für die Tokyoter Bezirke Minato-ku, Setagaya-ku, Meguro-ku.

Die Stadt Yokohama bietet nur ein ausgefülltes Musterformular, dafür aber eine Anleitung in englischer Sprache an. Diese Anleitung gibt nützliche Hinweise, die auch für andere Gemeinden gelten sollten, zum Beispiel zur Unterschriftsleistung, Siegel (hanko), Bezugnahme auf Adresse und Namensschreibweise entsprechend der Alien Registration Card. Die Formulare der Stadt Yokohama selbst sind derzeit nur bei den zuständigen Ortsämtern erhältlich.

Mit dem Formular zur Beantragung des Kindergeldes sind folgende Dokumente einzureichen:

- Kopie der Ausländerregistrierung (gaikokujin torokushomeisho)

- Kopie des Krankenversicherungsnachweises (kenko hokensho) – soweit Antragsteller in der japanischen Rentenversicherung (kôseinenkin) versichert ist

- Kopie der Kontounterlagen zum Beispiel Spar- oder Giro-Kontobuch (yokintsucho) des Antragstellers.

Das Kindergeld wird erstmalig im Juni 2010 für die Monate April und Mai ausgezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung in den Monaten Oktober, Februar und Juni.

Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben Familien, die in Deutschland ihren Wohnsitz weiterhin aufrechterhalten und deshalb in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig gelten. Mit dem Umzug nach Japan wird der Wohnsitz nicht immer aufgegeben. Dabei kommt es nicht formell auf die Meldung eines ersten oder zweiten Wohnsitzes in Deutschland an. Vielmehr ist entscheidend, ob in Deutschland eine Wohung oder ein Haus aufrechterhalten wird, das entweder angemietet ist oder unvermietet im (Mit)Eigentum bleibt und der Familie ständig zu Wohnzwecken zur Verfügung steht.​
 
Oben