Also Abmahnung gibt es eigentlich nur für die P2P Szene, da dort ein gleichzeitiger Upload erfolgt und somit die Störerhaftung geltend gemacht werden kann.
P2P ist halt auch relativ leicht zu überwachen für Anwälte, da gibt es bestimmte Tools die einfach den zu überwachenden Content Listen und alle IPs dazu speichert.
Also Finger weg von Torrent, wenn ihr nicht gerade einen Offshore RDP nutzt.
Im Bereich OCH, FXP und FTP Szene gibt es für Leecher keine rechtliche Grundlage. Da der Download per se nicht als strafbar geahndet wird. Wenn die Anwälte auf
etwas aus sind, dann sind es die Upper, weil hier die Störerhaftung wieder greift. Deswegen mach dir keinen Kopf, den Upper wissen eigentlich das sie VPN nutzen sollten,
beim letzten Bust von boerse, hat es den ein oder anderen Upper auch getroffen, aber wer ohne VPN massenweise Filme schiebt, auf ein Board was bekanntlich
Sicherheitslücken hat und IPs loggt ist selber schuld.
Also im Fazit: Happy Leeching ;-)
lg
Tr0ll Chief
P.S: Wenn OCHoster die IPs rausgeben würden, dann wären sie sehr schnell weg vom Fenster, kein Upper würde einem Hoster vertrauen, der IPs rausgibt.
Somit würde es den OCHoster an Kunden mangeln.