[Frage] Ebay Käuferschutz

Edward Teach

Anime-Pirat
VIP
Habe vor einiger Zeit über Ebay einen ADF Scanner ersteigert. Als das Gerät ankam war es in keiner weise funktionsfähig. Darauf hin habe ich den Ebay Käuferschutz beantragt und gestern mein Geld zurück bekommen. Der Verkäufer hat sich während der ganzen Prozedur nicht einmal gemeldet.

Jetzt zu meiner Frage.
Da ich mein Geld wieder habe müsste das Gerät wieder dem Verkäufer gehören. Was mach ich jetzt mit dem Teil? Ich habe vor den Verkäufer per E-mail aufzufordern, mir binnen 10 Tagen zu antworten was mit dem Gerät geschehen soll. Ist diese Frist ausreichend? Habe ich irgendwelche rechtlichen Schritte zu befürchten wenn ich das Gerät nach Ablauf der Frist entsorge?
 

cooletype

Novize
du kannst ja nachweisen, dass du versucht hast ihn zu kontaktieren. warne ihn halt noch, dass du das ding entsorgst, wenn nichts passiert und niemand kann dir was.

mal ne andere frage: hat man diesen käuferschutz nur wenn man Paypal verwendet? oder geht das auch, wenn man das geld per überweisung gezahlt hat?
 

jamesbond

Novize
Hallo,

Käuferschutz gibts nur noch bei Paypal-Bezahlung - seit 2008, meine ich.

Wieso hast Du eigentlich direkt den Käuferschutz beantragt und nicht zunächst mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen?

War es ein gewerblicher Verkäufer?

Gruß

Bond
 

Edward Teach

Anime-Pirat
VIP
Wieso hast Du eigentlich direkt den Käuferschutz beantragt und nicht zunächst mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen?
Hatte ich ja versucht aber er hat in keiner weise reagiert.

War es ein gewerblicher Verkäufer?
Nein Privatverkauf, und da er 3 Wochen lang weder auf E-Mail von mir noch von Ebay reagiert hat, habe ich den starken Verdacht das er von Anfang an bescheißen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Miharu_Yuki

Otakuholic
Otaku Veteran
Ebay wieder kontaktieren, sagen, dass der Verkäufer immernoch nicht reagiert, die sollen sich drumkümmern und wenn dann immernoch nichts kommt, schlechte Bewertung abgeben und der wird dann eh wahrscheinlich gesperrt werden, wegen Betrugs, oder es ist was anderes ~
uuund dann kannse das Teil auch wegschmeißen, musst es nicht zurücksenden.
 

cooletype

Novize
ganz schön hohl zu glauben, dass er damit durchkommt^^ was hat er denn erwartet, dass du vllt nicht merkst, dass das ding kaputt ist?
 

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
prinzipiell hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Dieser wurde allerdings nicht erfüllt.

Da du das Geld von PP zurück verlangt hast, ist das ganze nicht einfacher geworden ;P

Du hast damit prinzipiell den Kauf ja rückgängig gemacht.
Demnach ist das nicht mehr deine Wahre. (allerdings nur so halb - denn für den Verkäufer ist atm der Vertrag noch wirksam - bis paypal sich das Geld hohlt ;P )
Die zu entsorgen ist erst einmal der falsche weg.
Ebay zu kontaktieren ist okay.

Was du jetzt machen kannst, wäre dich versuchen mit dem Käufer in verbindung zu setzten - über die ebay-beschwerdestelle.
Da solltest du dann auch aushandeln was du mit dem Ding machst.

Ganz aus dem schneider (mit ein wenig Geldverlust) wäre es, wenn du das Päckchen mit tracking-Nummer einfach zurück schickst.
auf den versandkosten bleibst du zwar sitzten, aber nachher kann dir keiner sagen, dass der Vertrag nicht ordentlich rückabgewickelt wurde. - aber erst auf ebay warten.

was ähnliches wird dir der ebay-kundensupport sicher auch sagen.

der Preis hierbei spielt hierbei keine Rolle - egal ob das teil 5€ oder 5k€ gekostet hat.
 

jamesbond

Novize
Ich würde erst einmal abwarten, bevor ich Geld investiere.

Wenn Paypal Dir Geld zurücküberweist, dann ist das ggf. eher eine Sache zwischen Paypal und dem Verkäufer, sollte er z.B. nicht Deiner Meinung über den Zustand der Ware sein. Kommt auf Die Bedingungen an, die für Verkäufe mit Paypal-Zahlung gelten.

Über ebay alle Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme/Vermittlung auszuprobieren halte ich für sinnvoll. Eine Fristsetzung in Bezug auf die Vorabübernahme von Dir entstehenden Versandkosten im Falle einer Rücksendung ebenfalls.
 

RazurUr

Otaku-Grabscher mit Herz
Otaku Veteran
Ich habe mal zwei Dreamcast ersteigert für 80 Euro, als
diese eingetroffen sind habe ich mich gefreut bis ich
feststellen musste das keines der beiden Geräte
funktionstüchtig ist. Daraufhin habe ich den Verkäufer
angeschrieben dass beide Dreamcast defekt sind und
ich deshalb nicht das Geld überweisen werde. Der
Verkäufer hat trotzdem auf das Geld bestanden,
ich habe natürlich beide Dreamcast per nachname
an den Verkäufer zurückgeschickt und dieser hat
die Annahme verweigert so kamen diese bei mir wieder
an und habe ihn gefragt warum er die nicht zurück
haben möchte daraufhin kam nichts mehr ausser
eine schlechte Bewertung von dem Verkäufer und
hab nach 3 Monaten diese beiden Dreamcast entsorgt.

Also das Beste was du machen kannst ist deine Ware
per Nachname zurück zu senden.
 

Black Rose

Vollzeitbunny
Ne unverlangte Nachnahme würde ich nicht annehmen oder von der Filiale abholen und das ist genau der Punkt; dabei zahlt man vergeblich die Briefzusatzleistung.

Streng genommen muss man Ware liegen lassen und warten, bis der Verkäufer sie abholt oder abholen lässt. Selber veranlassen braucht man gar nichts, einfach nur liegen lassen, aber ich weiß auch nicht mehr, wie lange.
 

RazurUr

Otaku-Grabscher mit Herz
Otaku Veteran
Ne unverlangte Nachnahme würde ich nicht annehmen oder von der Filiale abholen und das ist genau der Punkt; dabei zahlt man vergeblich die Briefzusatzleistung.

Streng genommen muss man Ware liegen lassen und warten, bis der Verkäufer sie abholt oder abholen lässt. Selber veranlassen braucht man gar nichts, einfach nur liegen lassen, aber ich weiß auch nicht mehr, wie lange.
Natürlich wenn die Ware defekt ist, hast du natürlich die Möglichkeit als Käufer diese Sendung zurück zu senden.
Schließlich kann man auch die Annahme von der Ware als Käufer verweigern, wenn es schon beim Augenschein
Mängel aufweisen würde. Und wenn du deine Ware nicht zurücknehmen willst, stellt sich natürlich die Frage
warum du sie nicht zurück genommen hast, wenn vom Käufer gute Gründe genannt wurden warum du
deinen Artikel zurück erhalten hast.

Als privat Verkäufer kannst du natürlich die Annahme dann verweigern wenn du dein Geld schon erhalten
hast, weil in dem Moment wo der Käufer seine Ware bekommen hat und der Verkäufer sein Geld erhalten hat,
der Kaufvertrag erst abgeschlossen ist.

Aber gut ich gehöre eh zu den Personen die bei Ebay was ersteigern, erst auf die Ware warten, testen und
dann erst überweisen, ausser ich zahle per Paypal, dann warte ich 2 Wochen und lasse dann zurück buchen.
 

jamesbond

Novize
Ich denke, dass es sinnvoll sein könnte, sich die Frage zu stellen, ob man bereit dazu ist, mit diversen Euronen in Vorleistung zu gehen (z.B. per NN senden, wieder zurück gesendet bekommen...)

Ich würde meine Aktionen auch immer vom Wert der Ware abhängig machen. "Sprit zur Post" kostet auch...

Bezahlung nach Erhalt der Ware ist bei Privatkäufen möglicherweise seltener der Fall. Das ist für den Verkäufer relativ riskant. Ebay basiert nicht zuletzt auch sehr stark auf "Vertrauen".

Grüßle

Bond
 

Unknown2013

~ Desu! Desu! Desu! ~
VIP
Das Geld was du erhalten hast ist nicht das Geld vom Verkäufer. Es ist Geld was dir PayPal gezahlt hat was durch geschlossene PayPal Konto (Wie unserem) finanziert wird. Der Käuferschutz ist ein Service von PayPal und hat für dich keine Auswirkungen.
 

terminator2k2

Bite my shiny metal ass!!
urgesteinbanner
Das Geld was du erhalten hast ist nicht das Geld vom Verkäufer. Es ist Geld was dir PayPal gezahlt hat was durch geschlossene PayPal Konto (Wie unserem) finanziert wird. Der Käuferschutz ist ein Service von PayPal und hat für dich keine Auswirkungen.
und durch die Zinsen, die PayPal mit dem Geld der User an sich verdient (abgesehen von den Gebühren) kriegen sie ja immer Zinsen von dem Geld was auf den Konten liegt ;P Betrüger hoch zehn ;O
 
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