Das Familienrecht benachteiligt weiterhin japanische Frauen. Ein Gericht lehnte jetzt die Klage einer Japanerin ab, die Wartezeit von sechs Monaten zwischen einer Scheidung und einen neuen Heirat abzuschaffen. Auch eine Verkürzung auf 100 Tage wurde von dem Richter verworfen. Die Frau sieht den entsprechenden Paragraphen 733 als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in der japanischen Verfassung. Nur Frauen müssen 180 Tage auf eine Wiederverheiratung warten, Männer jedoch nicht.
Doch Richter Ryoji Yomori vom Bezirksgericht Okayama beharrte darauf, dass die Klausel dazu diene, Streitigkeiten über die Vaterschaft zu vermeiden, wenn ein Kind in dem halben Jahr nach der Scheidung geboren wird. Den gleichen Zweck verfolgt Paragraph 772. Danach wird jedes Kind, das in den 300 Tagen nach dem Scheidungstermin geboren wird, automatisch in das Familienregister des bisherigen Ehemannes eingetragen. Falls es jedoch mindestens 200 Tage nach der Wiederheirat geboren wird, wird es als Kind des neuen Ehemannes eingetragen.
Die Paragrafen sind insofern überholt, da heute die Vaterschaft mit Hilfe eines Gen-Testes eindeutig bestimmt werden kann. Deswegen hat auch das ebenso konservative Südkorea die Regelungen inzwischen aus dem Gesetzbuch gestrichen. In Berücksichtigung der patriarchalischen Haltung in der japanischen Gesetzgebung wollte die Klage der Frau lediglich die Wartezeit auf 100 Tage verkürzen. Schon nach dieser Zeit könne man doch sehen, ob eine Frau schwanger sei. Doch selbst dieser Vorschlag wurde von dem Gericht in Okayama abgelehnt. Die Klägerin will nun in Berufung gehen. Sie verlangt eine Entschädigung von 1,65 Millionen Yen (15.000 Euro).