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Es gibt zwar keine "verbotenen" oder beschlagnehmten Hentai, aber ziemlich viele Hentai die in Deutschland veröffentlich wurden sind indiziert worden. Da ich aber natürlich davon ausgehen kann, dass alle Benutzer hier volljährig sind, sollte es kein Problem darstellen diese legal zu beziehen und zu besitzen.
Jemandem etwas einfach zu erklären, anstatt ihm nen Link an den Kopf zu werfen, bei dem man sich noch durch viele andere Seiten wühlen muss, gilt als höflich.
will auch mit diskutieren :D an was hab mir mal die links angeguckt
das einzigste was intressant is is ja des STGB der rest ist unintressant nu hab ich ned gelesen wo da was mit fiktiven lebe wesen stand könntest du mir die Zeile aus dem STGB ma kurz zeigen ?
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt. (darunter fällt auch gezeichnetes, siehe link)
Wobei verboten meist der falsche Ausdruck ist... Ich darf indizierte Sachen haben und anderen Erwachsenen zugänging machen. Ich darf sogar beschlagnahmte Zombie-Filme besitzen oder dürfte Nazi-Musik hören, was ich allerdings nicht darf, ist es jemand anderem zugängig zu machen, egal ob erwachsen oder nicht.
Bei Kinderpornographie ist das ganze anders, da kommen noch andere Paragraphen ins Spiel. Die Filme (sofern es da irgendwie "Filme" im üblichen Sinne gibt) die hier verboten werden (jetzt allerdings richtig verboten), werden auch nicht im normalen Bundesanzeiger bekanntgegeben, sondern in einer geheimen Liste, die offenbar nur für die zuständigen Richter oder Anwälte einsehbar ist. Solche Filme darf ich weder besitzen, gucken oder irgendwie sonst was mit zu tun haben
Original von Fallout
das einzigste was intressant is is ja des STGB der rest ist unintressant nu hab ich ned gelesen wo da was mit fiktiven lebe wesen stand könntest du mir die Zeile aus dem STGB ma kurz zeigen ?
Und hierbei handelt es sich eben um Auslegung. Manche Lolicon-Mädel sehen eben aus wie 8 sind aber laut Autor schon 10.000 Jahre alt und auch keine Menschen sondern seltsame Lebewesen vom Planeten Gnuoyoottonm'i
[Rückwärtslesbares ist nur durch Zufall entstanden und nicht Intention des Posters...]
Wenn man jetzt aber Lolikon als Kinderpornographie definiert, ist allerdings auch der Besitz und die Beschaffung (und der Versuch der Beschaffung) strafbar.