WoH Board: Anime & Hentai Forum

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

Gesetz über hentais? was is max, erlaubt?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

dreamax

Gläubiger
Hi,



Gibt es eig. irgendwelche regeln wie hart o.ä. ein hentai sein darf?

z.b. gibt es sowas wie verbotene Hentais?

würde mich ma intressieren oder ob bei hentais alles egal ist (z.b. brutälität alter der "figuren" usw..)



mfg dreamax

PS: mein erster post^^
 
Ich würd sagen.. höchstens bei den "loli-pics"
mehr dazu gibt es hier: [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon[/ame]
 
Es gibt zwar keine "verbotenen" oder beschlagnehmten Hentai, aber ziemlich viele Hentai die in Deutschland veröffentlich wurden sind indiziert worden. Da ich aber natürlich davon ausgehen kann, dass alle Benutzer hier volljährig sind, sollte es kein Problem darstellen diese legal zu beziehen und zu besitzen.
 
jetzt liest du am besten die ganzen hyperlinks die auf der seite angezeigt werden auch noch durch und dann weißt du es.

mfg bobbafat
 
Original von bobbafat
jetzt liest du am besten die ganzen hyperlinks die auf der seite angezeigt werden auch noch durch und dann weißt du es.

mfg bobbafat
Jemandem etwas einfach zu erklären, anstatt ihm nen Link an den Kopf zu werfen, bei dem man sich noch durch viele andere Seiten wühlen muss, gilt als höflich.
 
ok, ganz einfach und höflich :D

Lolicon und Shotacon fällt in Deutschland unter Kinderpornographie und ist somit verboten.

mfg bobbafat
 
will auch mit diskutieren :D an was hab mir mal die links angeguckt :)

das einzigste was intressant is is ja des STGB der rest ist unintressant nu hab ich ned gelesen wo da was mit fiktiven lebe wesen stand :) könntest du mir die Zeile aus dem STGB ma kurz zeigen ?

Kann ja sein das ich sie überlesen habe :)

* diskussionen machen spass :D *
 
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt. (darunter fällt auch gezeichnetes, siehe link)

http://www.juraforum.de/forum/t2771/s.html

kannst dich ja mal durchlesen :D , ist halt bißchen viel

mfg bobbafat
 
Original von Mangamaniac
Ich denke mal das is ziemlich Länderabhängig. In Deutschland is schnell mal was verboten :rolleyes:

Wobei verboten meist der falsche Ausdruck ist... Ich darf indizierte Sachen haben und anderen Erwachsenen zugänging machen. Ich darf sogar beschlagnahmte Zombie-Filme besitzen oder dürfte Nazi-Musik hören, was ich allerdings nicht darf, ist es jemand anderem zugängig zu machen, egal ob erwachsen oder nicht.

Bei Kinderpornographie ist das ganze anders, da kommen noch andere Paragraphen ins Spiel. Die Filme (sofern es da irgendwie "Filme" im üblichen Sinne gibt) die hier verboten werden (jetzt allerdings richtig verboten), werden auch nicht im normalen Bundesanzeiger bekanntgegeben, sondern in einer geheimen Liste, die offenbar nur für die zuständigen Richter oder Anwälte einsehbar ist. Solche Filme darf ich weder besitzen, gucken oder irgendwie sonst was mit zu tun haben

Original von Fallout
das einzigste was intressant is is ja des STGB der rest ist unintressant nu hab ich ned gelesen wo da was mit fiktiven lebe wesen stand :) könntest du mir die Zeile aus dem STGB ma kurz zeigen ?

Und hierbei handelt es sich eben um Auslegung. Manche Lolicon-Mädel sehen eben aus wie 8 sind aber laut Autor schon 10.000 Jahre alt und auch keine Menschen sondern seltsame Lebewesen vom Planeten Gnuoyoottonm'i ;)

[Rückwärtslesbares ist nur durch Zufall entstanden und nicht Intention des Posters...]
 
es geht ja auch hauptsächlich um die verbreitung, z.b. upload

wenn ich nur downloade, mich in meinem stillen kämmerlein versteck und es niemanden zeige, ist die chance auch ziemlich gering dass mir was passiert.!

wobei ich mich aber auch beim download strafbar mache -.-

mfg bobbafat

ps: Raubkopierer sind Verbrecher :D
 
Original von bobbafat
es geht ja auch hauptsächlich um die verbreitung, z.b. upload

Wenn man jetzt aber Lolikon als Kinderpornographie definiert, ist allerdings auch der Besitz und die Beschaffung (und der Versuch der Beschaffung) strafbar.
 
ja das meine ich ja und versuche das mit meinen worten auszudrücken, sorry war nicht so gut in der schule :D

und es zählen lolicon UND shotacon

mfg bobbafat
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben