Das Herunterladen war nie "relativ legal", man blieb vor 15 Jahren nur relativ unbehelligt - der Aufwand einer Strafverfolgung lohnte ohne Anreiz nicht. Stattdessen wurde versucht, die Verteilungswege zu sabotieren, so hat man z. B. erfolgreich Uploaded.to in die Bedeutungslosigkeit geklagt und Share-Online buchstäblich abgeschaltet (indem man die Server beschlagnahmte). Parallel wurde, wie mir schon erwähnte, gerichtlich entschieden, dass das Streamen sehr wohl einen Download darstellt - dass die Daten flüchtig sind, ist ab sofort egal - und damit strafbar, also waren auch beliebte Streamingsites wie kino(x).to ein Angriffsziel. Kurze Zeit später begann die große Abmahnwelle, weil Anwälte auf den Trichter gekommen waren, dass man damit nicht schlecht verdienen kann (selbst wenn man sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzt, wäre eine Geldstrafe und/oder eine "Bearbeitungsgebühr" zu zahlen, und auf die haben es die Anwälte abgesehen). Ging sogar so weit, dass per Gericht ein Maximum von €100 festgesetzt wurde, die man mit so einer Abmahnung verdienen kann. Ansonsten ist es nach wie vor ein Katz-und-Maus-Spiel, aber es gibt eben auch massenweise "Aussteiger", die den Aufwand scheuen und eben einfach ein Spotify-/Netflix-/Crunchyroll-Abo holen, kostet ja (noch) nicht die Welt.