damit das jetzt endlich mal Geklärt ist:
TMG §5:
So lange du keinen stream hast, der regelmäßig und nach einem Zeitplan sendet.
Und dann musst da auch noch mehr als 500Leute auf einmal mit versorgen können.
Die Impressumspflicht eigentlich nur Gewerbetreibende, die Leistungen auf ihrer Website entgeltlich anbieten. Eigentlich deshalb, weil nach Auslegung des alten TDG bereits ein Werbebanner auf einer rein privaten Website als Hinweis auf eine geschäftsmäßige (nicht gewerblich - das ist wieder etwas anderes) Nutzung sein konnte.
Hast du Werbung geschaltet - egal in welcher Form, Banner, Adwords, whatever, kann das als geschäftsmäßige Nutzung ausgelegt werden.
Dann brauchst du ein Impressum.
Das aber auch nur, wenn du aus dtl. für dt. anbietest.
Oder im Ausland für dt.
und da du ja weder Werbebanner noch irgend welche anderen Geldmittelchen schalten willst, musst du damit kein Impressum schalten.
Ausser du nimmst eine DE-Domain.
Dann ja.
Auch nur ein Diskussions-Forum: Nein
Soblad du etwas anbietest, was irgendwie geschäftsmäßige Nutzung gerechtfertigt dann schon.
Aber ein privates Forum ohne Geldverdienste etc. pp braucht das nicht.
Nein.
TMG §5:
§55 RStV§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
6.1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
da ein Forum nicht unter den Staatsvertrag fällt, bleibt nur noch §5 TMG.(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persön-
lichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informa-
tionen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig ver-
fügbar zu halten:(3) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 9a ent-1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Ver-
tretungsberechtigten.
(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell ge-
stalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild
wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach
den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen
mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden
mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für
welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.
Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
sprechend.
So lange du keinen stream hast, der regelmäßig und nach einem Zeitplan sendet.
Und dann musst da auch noch mehr als 500Leute auf einmal mit versorgen können.
Die Impressumspflicht eigentlich nur Gewerbetreibende, die Leistungen auf ihrer Website entgeltlich anbieten. Eigentlich deshalb, weil nach Auslegung des alten TDG bereits ein Werbebanner auf einer rein privaten Website als Hinweis auf eine geschäftsmäßige (nicht gewerblich - das ist wieder etwas anderes) Nutzung sein konnte.
Hast du Werbung geschaltet - egal in welcher Form, Banner, Adwords, whatever, kann das als geschäftsmäßige Nutzung ausgelegt werden.
Dann brauchst du ein Impressum.
Das aber auch nur, wenn du aus dtl. für dt. anbietest.
Oder im Ausland für dt.
und da du ja weder Werbebanner noch irgend welche anderen Geldmittelchen schalten willst, musst du damit kein Impressum schalten.
Ausser du nimmst eine DE-Domain.
nein. Selbst wenn das evtl. redaktionell aufgearbeitet ist, bleibt die Hauptnutzung doch privat. Und du hast keinen kommerziellen Gedanken damit.Brauche Ich, DevliED ein Impressum für mein Forum?
Thema ist Multimedia Diskussion, die einzigen angebote die ich habe sind Infos über neue/aktuelle Filme, Spiele, Serien, Musik. Eben Multimedia.
Werbung? Irgendwelche Banner, etc. pp?Braucht mein Freund ein Impressum?
Sein Angebot ist alles was mit LittleBigPlanet zu tun hat.
Dann ja.
Auch nur ein Diskussions-Forum: Nein
siehe oben.O...kay...Ihr verwirrt mich jetzt etwas ^^"
Ihr sagt beide ich brauche ein Impressum wenn ich etwas anbiete, egal obs Geld gibt oder nicht.
das heißt also, meine domian endet momentan auf "forumiren.de" und wenn ich diese durch .com/.net/.to/.ka...ändere, ist es nicht nötig ein impressum zu nutzen.
Das könnte ich also so lösen, allerdings hat mein Freund alle bekannten endungen somit de, com, net, to usw. Er muss dann also ein Impressum angeben, auch wenn er Eigene dinge anbietet.
Soblad du etwas anbietest, was irgendwie geschäftsmäßige Nutzung gerechtfertigt dann schon.
Aber ein privates Forum ohne Geldverdienste etc. pp braucht das nicht.
Nein.
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