PC durchsuchen wär bei mir nicht schlimm.
aber wenn es die externe erwischt werd ich die nächsten jahre nicht mehr on sein.
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Die finden alles, hinter hersieht deine Bude aus wie ein Schlachtfeld, ich kenn das warte seit 3 Wochen aufnen Urteil wegen Lolicon besitz und verbreitung! So is auch meine arme Platte mit über 100+Anime Serien wegPC durchsuchen wär bei mir nicht schlimm.
aber wenn es die externe erwischt werd ich die nächsten jahre nicht mehr on sein.
Wird das als Kinderpornographie angesehen?Die finden alles, hinter hersieht deine Bude aus wie ein Schlachtfeld, ich kenn das warte seit 3 Wochen aufnen Urteil wegen Lolicon besitz und verbreitung! So is auch meine arme Platte mit über 100+Anime Serien wegPC durchsuchen wär bei mir nicht schlimm.
aber wenn es die externe erwischt werd ich die nächsten jahre nicht mehr on sein.
Autsch...Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4]
Gegen Frage: Warum gibts dan hier nen Lolicon-Bereich?Wird das als Kinderpornographie angesehen?Die finden alles, hinter hersieht deine Bude aus wie ein Schlachtfeld, ich kenn das warte seit 3 Wochen aufnen Urteil wegen Lolicon besitz und verbreitung! So is auch meine arme Platte mit über 100+Anime Serien wegPC durchsuchen wär bei mir nicht schlimm.
aber wenn es die externe erwischt werd ich die nächsten jahre nicht mehr on sein.
Wenn ja, hast du ein Problem...
Edit:
Autsch...Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4]
Ich hoffe, du bist nicht vorbestraft.
Gegengegenfrage: Warum ist der versteckt?Gegen Frage: Warum gibts dan hier nen Lolicon-Bereich?
Will jetzt keine disku von Zaun schalgen.
PS: Nein bin nicht Vorbestraft
Du bist also schon vor Gericht gewesen und wartest jetzt auf die Urteilsverkündung? Wie lautet die Anklageschrift?Die finden alles, hinter hersieht deine Bude aus wie ein Schlachtfeld, ich kenn das warte seit 3 Wochen aufnen Urteil
Naja vorm Richter war ich noch nich aber die anklageschrieft ist halt §§184bDu bist also schon vor Gericht gewesen und wartest jetzt auf die Urteilsverkündung? Wie lautet die Anklageschrift?Die finden alles, hinter hersieht deine Bude aus wie ein Schlachtfeld, ich kenn das warte seit 3 Wochen aufnen Urteil
S.
Pornos? x)und was sollte man als Frau auf der Festplatte haben, um als unauffällig zu gelten? :D