Silver Surger
Gottheit
Hey Leute,
ich hab da mal eine bescheidene Frage. Ich wohn jetzt seit Mitte September 2009 hier in einer WG aus der ich jetzt kommenden Montag ausziehen will. Normalerweise gelten ja die 3 Monate Kündigungsfrist, nur wie ist das, wenn ich nie einen Vertrag zu Gesicht bekommen habe und auch nie einen unterschrieben habe, wohne hier quasi als Untermieter, durfte die ganze Zeit über meinen Namen weder an die Klingel noch an den Briefkasten mit dran kleben, wodurch auch einige male wichtige Post für mich nie hier ankam sondern immer zum Absender zurückgesendet wurde, aber das tut jetzt eigentlich nichts zur Sache. Ich habe jetzt im März gesagt, dass ich bei ihm ausziehen will, weil ich was anderes gefunden habe. Das haut natürlich nicht mit der Kündigungsfrist hin, das ist mir selber klar, nur, wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben, ich hab nicht mal einen Mietvertrag zu Gesicht bekommen und Gewoba (die vermieten die Buden hier in Bremen) weiß nicht mal das ich hier wohne, da ich von denen hier auch nichts erhalten habe. Habe schon gegoogelt aber der eine sagt so der andere sagt so und das BGB da weiß ich die Paragraphen nicht wirklich, auf einen der Links wird Paragraph 535 angegeben aber sehr informativ ist der nicht gerade
"(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten."
Es gab ja keinen Mietvertrag und ich weiß nicht wie die Rechtslage bei einem mündlichen Vertrag ist. Kennt sich da einer genauer mit aus?
ich hab da mal eine bescheidene Frage. Ich wohn jetzt seit Mitte September 2009 hier in einer WG aus der ich jetzt kommenden Montag ausziehen will. Normalerweise gelten ja die 3 Monate Kündigungsfrist, nur wie ist das, wenn ich nie einen Vertrag zu Gesicht bekommen habe und auch nie einen unterschrieben habe, wohne hier quasi als Untermieter, durfte die ganze Zeit über meinen Namen weder an die Klingel noch an den Briefkasten mit dran kleben, wodurch auch einige male wichtige Post für mich nie hier ankam sondern immer zum Absender zurückgesendet wurde, aber das tut jetzt eigentlich nichts zur Sache. Ich habe jetzt im März gesagt, dass ich bei ihm ausziehen will, weil ich was anderes gefunden habe. Das haut natürlich nicht mit der Kündigungsfrist hin, das ist mir selber klar, nur, wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben, ich hab nicht mal einen Mietvertrag zu Gesicht bekommen und Gewoba (die vermieten die Buden hier in Bremen) weiß nicht mal das ich hier wohne, da ich von denen hier auch nichts erhalten habe. Habe schon gegoogelt aber der eine sagt so der andere sagt so und das BGB da weiß ich die Paragraphen nicht wirklich, auf einen der Links wird Paragraph 535 angegeben aber sehr informativ ist der nicht gerade
"(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten."
Es gab ja keinen Mietvertrag und ich weiß nicht wie die Rechtslage bei einem mündlichen Vertrag ist. Kennt sich da einer genauer mit aus?