[Frage] mündlicher Mietvertrag

Silver Surger

Gottheit
Hey Leute,

ich hab da mal eine bescheidene Frage. Ich wohn jetzt seit Mitte September 2009 hier in einer WG aus der ich jetzt kommenden Montag ausziehen will. Normalerweise gelten ja die 3 Monate Kündigungsfrist, nur wie ist das, wenn ich nie einen Vertrag zu Gesicht bekommen habe und auch nie einen unterschrieben habe, wohne hier quasi als Untermieter, durfte die ganze Zeit über meinen Namen weder an die Klingel noch an den Briefkasten mit dran kleben, wodurch auch einige male wichtige Post für mich nie hier ankam sondern immer zum Absender zurückgesendet wurde, aber das tut jetzt eigentlich nichts zur Sache. Ich habe jetzt im März gesagt, dass ich bei ihm ausziehen will, weil ich was anderes gefunden habe. Das haut natürlich nicht mit der Kündigungsfrist hin, das ist mir selber klar, nur, wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben, ich hab nicht mal einen Mietvertrag zu Gesicht bekommen und Gewoba (die vermieten die Buden hier in Bremen) weiß nicht mal das ich hier wohne, da ich von denen hier auch nichts erhalten habe. Habe schon gegoogelt aber der eine sagt so der andere sagt so und das BGB da weiß ich die Paragraphen nicht wirklich, auf einen der Links wird Paragraph 535 angegeben aber sehr informativ ist der nicht gerade

"(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten."

Es gab ja keinen Mietvertrag und ich weiß nicht wie die Rechtslage bei einem mündlichen Vertrag ist. Kennt sich da einer genauer mit aus?
 

Silver Surger

Gottheit
Vielen Dank für den Link.

Hmm so wie ich das jetzt sehe, bin ich trotzdessen an die drei monatige Kündigungsfrist gebunden. Komme also frühstens erst zum 01.06. raus hier. Trotzdem vielen Dank.
 

Lilliandil

Zerschmetterling
Otaku Veteran
Untermiete ist bissel anders mein ich, aber Ahnung von hab ich trotzdem keine ^^

bezgl. Untermiete schrieb:
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
( § 573 c Abs 3 BGB). Der Vermieter "bewohnt" die Wohnung auch dann, wenn er sich selbst nicht ständig dort aufhält (LG Berlin GE 80, 160).

Quelle: mietrechtslexikon - untermiete
Wenn das auf dich zutrifft dann freu dich ^^
 
Zuletzt bearbeitet:

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
richtig. Untermiete ist eine Möglichkeit solche Bindungen auszsetzten.
Aber selbst bei einem münlichen Vertrag bist du an das allg. Vertragsrecht gebunden.
An den 3 Monate kommst nicht drum rum, ausser der Vermieter ist damit auch einverstanden.
e.g. weil du einen Nachmieter hast, der sofort einziehen will.
Oder du vermietest das unter, dann hast du aber weitere Verpflichtungen, da du prinzipiell dann auch Vermieter bist und somit auch teilreche übernehmen musst.
Genauso muss da der Vermieter mitspielen.
 
Ich hätte jetzt gesagt das das Käse ist da mit der Kündigungsfrist. Manche Sachen müssen vertraglich festgehalten werden. Dagoba hat nichts unterschrieben, kann also auch behaupten nie sowas gehört zu haben das er ne Kündigungsfrist hat und so. Du hast nichts bestätigt, also kannst du abhauen. Wird dir ja auch keiner nachweisen können.
 

kleinerWolf

Prophet
Solche Mietangelegenheiten sind immer eine blöde Sache, weil da viel Bürokratie hintersteckt.

Bist du Student? Wenn ja kannst du dich an deine Studienberatung in diesen Fragen wenden. Die helfen bei sowas immer. Ansonsten denke ich aber auch, dass man nur sehr schwer da raus kommt, wenn ich die ganzen Handzettel an der Uni sehe mit "DRINGEND Nachmieter gesucht" lese.
 

Mi-chan

Sora Princess
VIP
Ich denke nicht, das es so in einen normale Mietsache fällt, und es somit auch kein Problem ist.

Eigendlich müsstest ihr doch auch was beim mündlichen Abschluss besprochen haben, wie das wäre wenn du mal ausziehst..da das aber wohl nicht so war...kann dir ja denk mal keiner auch vorwerfen, wenn du dazu nichts weißt und verlagen das du dich an 3 Mons hälst.
(So kurzfristig ihnen gesagt wirst ja denk mal auch nicht haben)

Mal von abgesehen, das dass was Lilliandil gepostet hat ja auch anderes sagt.

Hinzukommend macht mich eine Sache sowieso stutzig; nämlich das du offiziell anscheinend garnicht dort gewohnt hast(?) -denn sonst wäre es ja kein Problem gewesen, das du auch außen denen Namen dran hast zwecks Post und so. /Auch als Untermieter hat man sowas ja normalerweise.

Das ansich heißt also..das da evtl eh jemand was machte, was er wohl nicht sollte (evtl um sich anderweitig-unerlaubt was dazuzuverdienen?)...somit kann er auch nicht verlangen das du dich an anderes hälst.
 

Opox

Novize
Ich sehe das genauso wie DoktorFaustus, wenn du nichts unterschrieben hast und keine 3te Person beim mündlichen Vertrag dabei war, kannst du alles bestreiten, also nie etwas von eine drei Manatige Kündigungsfrist gehört zu haben.. naja ich würde auch mal sagen das der "Vertrag " als nichtig angesehn werden kann da du nie etwas Unterschrieben hast und bei einer Vermietung müsste ein schriftlicher Vertrag vorliegen. (Also so denke ich darüber, ob das auch so stimmt weiß ich nicht, aber klingt logisch für mich)
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
(...)Das haut natürlich nicht mit der Kündigungsfrist hin, das ist mir selber klar, nur, wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben, ich hab nicht mal einen Mietvertrag zu Gesicht bekommen und Gewoba (die vermieten die Buden hier in Bremen) weiß nicht mal das ich hier wohne, da ich von denen hier auch nichts erhalten habe. (...)
richtig. Untermiete ist eine Möglichkeit solche Bindungen auszsetzten.
Aber selbst bei einem münlichen Vertrag bist du an das allg. Vertragsrecht gebunden.
An den 3 Monate kommst nicht drum rum, ausser der Vermieter ist damit auch einverstanden.
e.g. weil du einen Nachmieter hast, der sofort einziehen will.
nö, er brauch sich an rein gar nichts zu halten, kann seine Sachen nehmen und gehen von jetzt auf gelich, denn der eigentliche Vermieter weiß nicht mal, das er dort wohnt, weiteres Indiz ist, das er nicht mal Namenschild an die Klingen und Breifkasten machen durfte, sprich das war so oder so schon nicht rechtens und hätte dem eigentlichen Mieter seine Wohnung kosten können.

Mach dir mal gar keinen Kopf, du brauchst dich n Furz an etwas zu halten, denn der andere hat sich rechtswiedrig verhalten gegenüber dem eigentlichen Vermieter und wenn er da wohnen bleiben will, wir der auch schön die Füsse stillhalten, sonst fliegt er nämlich selbst wegen Vetragsbruch dort raus :)

@Mi-chan:
Kenne das von mir selbst auch, hab n halbes Jahr bei nem Kumpel gewohnt, war aber inner Kaserne gemeldet (noch zu Soldatenzeit) und hätte der eigentliche Vermieter das mitbekommen säße der nun auf der Strasse ^^
 

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
es ist vollkommen egal, ob du was schriftliches oder was mündliches hast.
Ein Vertrag ist zu Stande gekommen.
Also musst du dich an die allg. geltenden Regeln halten.
Geh doch einfach zu deinem Vermieter und frag ihn. Im Zweifel hängst da halt drin.

Es braucht btw. bei weitem nicht einen 3.
Ein Vertrag wird zwischen 2 Leuten geschlossen.
das Problem hier ist, dass der Mieter immer den kürzeren Zieht.
Denn so was nennt man stillschweigende Willenserklärung. Bei mündlichen Verträgen ist so was verdammt kompliziert.
Denn du hast eingewilligt und er bietet dir die Leistung an. D.h. du akzeptierst alle seine Forderungen, seine AGB. Auch die Sachen, die evtl. nicht im Gespräch aufgetaucht sind.

Das ist in diesem Fall egal.


Das dt. Recht ist extrem kompliziert und nur weil du nix schriftliches hast, ist trotzdem ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen worden.

Eine WG hat btw wieder andere Gesetzte, die beachtet werden müssen.
Normal müsst ihr alle eingetragen sein. ALLE.

@Ironhide, Mi-Chan:
Ja untermieten ohne dass der Mieter das mitbekommt ist verdammt gefährlich.
Nur das Motto: Was der Mieter nicht weiß macht ihn nicht heiß
funktioniert bei einem Vertrag nur begrenzt bei einer WG.
Je nach Vertrag. den muss man sich halt mal anschauen.


@dagoba:
auch wenn der Mieter nicht weiß, dass du da wohnst, kann es sein, dass das über den Mietvertrag abgedeckelt ist.
Das Problem hat in dem Fall halt dein Mitbewohner.
Trotzdem solltest du nicht einfach abhauen. Kündige es wenigstens vorher an und hör dir an, was die Leute dazu sagen.
Wie gesagt, du bist rechtlich an den mündlichen Vertrag gebunden. Und der Vertragspartner wohl an einen schriftlichen Vertrag.
Wenn es sau blöd kommt, habt ihr beide Probleme.
Auch wenn es soweit wohl nicht kommen wird.
 

MakubaX

Sakurazuka Mori
VIP
Da gibt es leider wenig zu Sagen:

-Da wirst du nicht einfach abhauen können.
-Auch das du deinen Namen nicht mithängen durftest, hat kein Gewicht.
-Du musst das Persönlich mit dem Vermieter vereinbaren.
-Du bist registriert als Untermieter, somit also an die Gesetze gebunden.

Es wurde zwar alles schon gesagt, aber ich weiss von was ich rede da ich mit solchen Mieter/Vermieter Sachen zu tun habe. Vermute mal nicht das dies bei euch viel anders ist als bei uns in der Schweiz.
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
@Maku, C00L:
Der Vermieter ist ausschließlich diese Gesellschaft die er erwähnt und die weiß augenscheinlich nichts von ihm also glit für ihn auch nichts, was Mietsachen angeht. Es ist in jedem, wirklich jedem Mietvertrag verankert, das Untermieter oder sonstige, länger in der Wohnung lebende Personen beim Vermieter angemeldet werden müssen. Die anderen Personen des Haushaltes gelten in keinem Fall als Vermieter.
Da er ihm/ihr aber wohl schon gesagt hat das er geht, hat er seine evtl schuldigkeit eh schon getan, aber an irgendwas rechtliches brauch er sich hier absolut nicht zu halten denn selbst wenn er auf dafür eine rein bekommen würde, es wäre nur ein einfaches "du du du" ... selbet ein mündlicher Vertrag ist hier nicht zustande gekommen, da der Vermieter nichts von ihm weiß.

Und ich bezweifel das die Mietgesellschaft etwas anderes in ihren Verträgen verankert hat, was es den Mietern erlaubt, andere Personen aufzunehmen, ohne davon die Gesellschaft in Kentnniss zu setzten. Schon aus versicherungstechnischen Gründen würde das in DE keiner machen.

Auch bei einer WG gilt, wie schon gesagt, das alle dort lebende Personen beim Vermieter angemeldet sein müssen, ansonsten ist das Vertragsbruch, wie es so schön heißt. Das es in einer WG nicht so schnell auffällt, das dort einer mehr mit drin ist, ist n andere Sache.
 

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
So darf der Mieter für mehrere Wochen (6-8 Wochen) auch ohne Einwilligung des Vermieters Besucher in seine Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme zu sehen ist. Ferner darf der Besuch auch zu keiner Überbelegung führen, vgl. LG Mannheim WuM 73, 5. Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet die normale Besuchsdauer (AG Frankfurt WuM 95, 396). Insoweit bedürfen Sie für den weiteren Aufenthalt Ihres Lebenspartners in Ihrer Wohnung der Zustimmung des Vermieters.
nur begrenzt ist das möglich.
Und sobald du deinen Wohnort geändert hast, was du nach Gesetzt auch machen musst, bekommt dein Vermieter das u.U. auch mit.
Eigentümer/Vermieter bekommen durchaus Auskunft wer in seinem Haus wohnt/gemeldet ist. Z. B. wenn öffentliche Abgaben/Gebühren pro gemeldeter Person berechnet werden.

Und solche Daten müssen auch ziemlich lange Aufbewahrt werden ~10Jahre, oder sogar noch länger.

Nur das schlimmste was da passieren könnte, wäre nachträgliche Belangung und Gebührennachvorderung von dir.
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
Wer sagt, das er sich umgemeldet hat oder sonstwie behördliche Auskunft gegeben hat? Denn nur ummleden bei der Post hat noch keine Folgen, da die net mehr staatlich ist und sowas nicht weitergeben darf^^
Hätte er das angegeben, wäre es was anderes, aber dann dürfte er auch n Namesschlid an die Haustür machen und außerdem hätte sich dann der Vermieter aber sehr schnell gemeldet.
Besucher ja, aber da liegt er bei weitem drüber. Und da bis heute wohl nichts vom Vermieter gekommen ist und der eigentliche Miter wohl nicht darauf anlegen will, einen rechtsstreit und damit verbundene Forderungen seitens der Vermieter aufzukommen, wird der kaum erwägen, etwas zu fordern und das auch irgendwie durchsetzten, da er dann damit rechnen muss, selbst große Probleme zu bekommen.
 
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