luci2k1
Jack's Smirking Revenge
rechtlich bist du ohne richterlichen Beschluss frei. So einfach ist das.
Sollte ein Arzt oder ggf. ein dir zugewiesener gerichtlicher Betreuer eine Gefährdung für andere oder dich selbst befürchten, könnte er dich kurzfristig "zwangseinweisen" lassen... aber spätestens danach braucht es wieder ein Gericht.
Solltest du tatsächlich befürchten, dass dich jemand nicht gerechtfertigt zwangeinweisen lassen würde, würde ich vorsorglich von einem anderen Arzt eine zweite Meinung einholen und ggf. nen Anwalt kontaktieren. Wenn nicht würd ich höfflichkeitshalber (und um ggf. Suchmaßnahmen vorzubeugen) kurz anrufen, "ich komm nicht mehr" und fertig... damit bist du im Recht (solange halt nichts gerichtliches vorliegt).
Ob es denn anzuraten ist, dass du nicht zurück gehst, das steht wieder auf einem anderen Blatt... aber es wäre wohl ein wenig vermessen mit den 3 Sätzen die du hier geschrieben hast direkt mal selber Psychater zu spielen.
Es wird natürlich nen Grund gegeben haben warum du da warst und da du freiwillig da warst wirst du den ja auch kennen und wenigstens ungefähr beurteilen können in wie weit der noch ein Problem ist... sollte dein Problem deiner Meinung nach noch bestehen und nur die Einrichtung ansich, die Behandelnden dort oder die Behandlung sind Grund dafür, dass du nicht zurück willst... wäre sicherlich zu raten sich nach einer alternativen Behandlung umzusehen... ein anderer Arzt wäre da ne Anlaufstelle oder vielleicht der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (bpe-online.de).
Sollte ein Arzt oder ggf. ein dir zugewiesener gerichtlicher Betreuer eine Gefährdung für andere oder dich selbst befürchten, könnte er dich kurzfristig "zwangseinweisen" lassen... aber spätestens danach braucht es wieder ein Gericht.
Solltest du tatsächlich befürchten, dass dich jemand nicht gerechtfertigt zwangeinweisen lassen würde, würde ich vorsorglich von einem anderen Arzt eine zweite Meinung einholen und ggf. nen Anwalt kontaktieren. Wenn nicht würd ich höfflichkeitshalber (und um ggf. Suchmaßnahmen vorzubeugen) kurz anrufen, "ich komm nicht mehr" und fertig... damit bist du im Recht (solange halt nichts gerichtliches vorliegt).
Ob es denn anzuraten ist, dass du nicht zurück gehst, das steht wieder auf einem anderen Blatt... aber es wäre wohl ein wenig vermessen mit den 3 Sätzen die du hier geschrieben hast direkt mal selber Psychater zu spielen.
Es wird natürlich nen Grund gegeben haben warum du da warst und da du freiwillig da warst wirst du den ja auch kennen und wenigstens ungefähr beurteilen können in wie weit der noch ein Problem ist... sollte dein Problem deiner Meinung nach noch bestehen und nur die Einrichtung ansich, die Behandelnden dort oder die Behandlung sind Grund dafür, dass du nicht zurück willst... wäre sicherlich zu raten sich nach einer alternativen Behandlung umzusehen... ein anderer Arzt wäre da ne Anlaufstelle oder vielleicht der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (bpe-online.de).