schwere zeiten brechen für loli-fans an

Shinryu

Drachenlord
Otaku Veteran
Schon wieder? *g*
Alle paar Monate kommt irgend eine Meldung in der Art. Wenn´s hier mal verboten wird, dann ist das eben so. Aber es gab in der Richtung schon so viele Hinweise, Warnungen und was weiss ich, dass ich das schon nicht mehr ernst nehmen kann.
 

Black_Fire

Scriptor
ich finde des einfach nur dämlich normale kinderpornos ok aber fiktive gezeichete zu verbieden is doch schon etwas :lol: ich sage nur erst verbieten sie die lolis dann die animes wie sailormoon etc (wegen der aufreitzenden positionen der charas) dann animes ganz wegen gewalt wohin soll uns des führen da leb ich doch lieba illegal befor ich mir so viele verbote antue
 

Makoto88

Otaku Elite
Otaku Veteran
Solche Diskusionen enden doch immer nur im Kreis, weil WIR ALLE sind gegen echte Kinderpornos und wollen Verbrecher wie der aus Leipzig (Sachsen) das er hinter Gitter kommt und niewieder rauskommt ! Aber fiktive Geschichten, wie Mangas, Anime oder so, sollte man nicht verbieten, aber eventuel vorher kontrolieren, das es nicht doch zu brutal wird, weil Babys würde ich auch im Anime und Manga bereich verbieten wollen ! Weil Schwänze von Erwachsenen Männer in Musch... von 6 Monat alten Babsy geht nicht, auch physologisch nicht, aber ich habe mal so einen Manga gesehen, ging überhaupt nicht. Ist zumindestens meine Meinung und wenn ich damit alleine auf dem Flur stehe ist das Ok, bloß es sollten dann auch alle respektieren, so wie ich hier im Forum auch jeden Respektiere und keine dummen Kommentare zu seinen sexuellen neigungen mache oder seinen lieblingsfilmen.

Big THX
 

Bloody

VIP
VIP
In der USA ist Kinderpornografie anders geregelt als in Deutschland. Alles unter 18 ist ein Kind. Führt zu einigen seltsamen Entwicklungen - z.B. Teens dürfen sich begatten, jedoch keine heissen Bilder von sich machen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24697/1.html).

Virtuelle Kinderpornografie (alles sonstwie generierte bei dem kein reales Kind als Basis der Bilder verwendet wurde) ist erlaubt und wird von der Verfassung geschützt wegen dem Recht der Meinungsfreiheit. Wer immer eine Verschärfung in diese Richtung will (also in Richtung Cartoons usw.) müsste erstmal diesen Schutz aushebeln. Das wurde vor einigen Jahren schonmal versucht jedoch vom Obersten Gericht abgelehnt.

Ungeachtet was dort gelabert will, wenn man es genau nimmt sind Loli Fans in Deutschland eher gefärdet als in der USA.
 

Makoto88

Otaku Elite
Otaku Veteran
Original von Bloody
Virtuelle Kinderpornografie (alles sonstwie generierte bei dem kein reales Kind als Basis der Bilder verwendet wurde) ist erlaubt und wird von der Verfassung geschützt wegen dem Recht der Meinungsfreiheit. Wer immer eine Verschärfung in diese Richtung will (also in Richtung Cartoons usw.) müsste erstmal diesen Schutz aushebeln. Das wurde vor einigen Jahren schonmal versucht jedoch vom Obersten Gericht abgelehnt.
It das jetzt das Dt. oder Amerk. Rechtssystem ?
 

Prometheus

Hikikomori
VIP
Viel Lärm um nichts:

Auszug aus Wiki
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[1] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.
Ich entnehme daraus:
Menschen -> Illegal
Zeichnung -> Legal
 

Makoto88

Otaku Elite
Otaku Veteran
Zitat:
"Ich entnehme daraus:"
"Menschen -> Illegal"
"Zeichnung -> Legal"

== Ich hoffe das wird auch so einfach sein!
 

Bloody

VIP
VIP
Das war amerikanische Rechtssprechung.
Im Deutschen funtzt es anders dort wird zunächst nicht zwischen Fikitv und "Richtig" unterschieden. Es gilt dabei auch die "objektive Wahrnehmung", sprich wenn der Richter meint die Figur sieht aus wie unter 14 dann ist man drann - selbst wenn es von der Story um ne 10000 Jahre alte Dämon oder sowas handelt.

http://www.juraforum.de/forum/t2771/s.html

Der Wikiauszug ist übrigens mist, richtig ist:
§ 184b Abs. 4 StGB
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
 
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