Import von indizierten /beschlagnahmten Filmen
In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe. Beispiel
Siehe auch "DVD Importe Illegal?"
Es spricht jedoch nichts dagegen, Filme im Ausland (eigenhändig) zu kaufen und dann Einzuführen. Selbst beschlagnahmte Filme kann man im Ausland legal erwerben (nach jeweiligen Recht des Landes) und dann als Ware im persönlichen Besitz nach Deutschland mitbringen. Dies alles gilt natürlich nicht, wenn man die Absicht hat, die Filme zu verbreiten.