[Frage] Tv aufnahmen

RTW

Exarch
servus,

Ich wollte fragen ob jemand von euch weiss ob es legal ist wenn ich eine TV aufnahme verteile, sprich die aufnahme auf DVD kopiere und die weiter verteil oder im internet hochlade und sie so verteile.
fals das legal ist, ist es auch legal wenn ihc die werbung raus schneid??

Danke im vorraus
RTW
 

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
also mal zur Gesetzteslage:
Solange du das legal aufgenommen hast, darfst du das an deine Freunde verteilen.
Wie's mit hochladen ist, bin ich mir nicht so ganz sicher.

Aber aufnehmen und dann die Werbung raus machen ist auf alle fälle machbar.

Das Problem beim Verteilen ist so, dass es niemand anderes als deine Freunde haben dürfen....

Hoster können da an mehrere Leute gehen, was evtl. dann gegen das Gesetzt geht...
 

terminator2k2

Bite my shiny metal ass!!
urgesteinbanner
nein, ist es nicht ..

Wenn dann kannst du es nur für dich nutzen, privat. Genau so geht es auch beim http://www.onlinetvrecorder.com/ du gibst dennen ein "Auftrag" etwas für dich aufzunehmen.
Nur wenn du den Auftrag gestellt hast und zwar rechtzeitig, darfst du es runterladen und auch entschlüsseln. Im Internet das verteilen sowieso nicht. ob du die werbung rausschneidest oder nicht ist es egal
 

Trii

ghost of freedom
Otaku Veteran
Eigentlich Terminator2k2 bereits alles gesagt.
Es ist ja eigentlich so, dass sich die TV-Sender die rechte besorgen diese Filme senden zu dürfen (von der Produktionsfirma, die natürlich damit Kohle machen möchte).
Ob du nun eine Serie aufnimmst und sie als TV-Rip verteilst oder ob du eine DVD kaufst und sie als DVD-Rip verteilst spielt dabei keine große Rolle. Wie das bei Sachen ist die hier in Deutschland nicht lizenziert sind ist da eine andere Sache (mehr eine Grauzone aber das is ja hier jetzt egal).

Wäre das legal würde ich mich freuen... und auch alle anderen Uploader die es so gibt. ^^

edit:
@C00Lzero:
Das war auch ein Kommentar für die illegale Verteilung
 
Zuletzt bearbeitet:

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender Auszug wichtig:

Wenn ein Mensch
einzelne Vervielfältigungen
eines fremden Werks
für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
herstellt
und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),

ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.

Der Bundesgerichtshof hat als Anhaltspunkt die Obergrenze bei sieben Vervielfältigungen gesehen (BGH, GRUR 1978, 474). Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Die Verwendung für berufliche Zwecke ist nicht erlaubt. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein. So dürfte etwa der technisch beschlagene Sohn eine kopierte DVD nicht an seine Freunde verkaufen.

Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten.
Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt. (BGH GRUR 1991, S. 316)
Also kopieren erlaubt und and freunde geben.
Hochladen nicht erlaubt...

aber ich lass mich gern vom Gegenteil überzeugen

edit:
@rasput:
naja, für den privaten Gebrauch und für Freunde darfst du schon kopien machen.
Vorausgesetzt du umgehst keinen Kopierschutz wie er mittlerweile fast überall auf DVDs zu finden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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