Telekom droht mit Vertragskündigung: Droht DSL-Drosselung für Bestandskunden durch die Hintertür? Kommentar zur Rechtslage
Die für 2016 geplante DSL-Drosselung könnte für einige Telekom-Kunden bereits früher zur Sorge werden. Analoge Telefonanschlüsse mit alten ATM-DSLAM-Baugruppen sollen auf die "Voice over IP"-Technik umgestellt werden. Für die betroffenen Telekom-Kunden bedeutet dies eine Kündigung des aktuellen Vertrags durch die Telekom. Wer weiterhin Kunde der Telekom bleiben möchte oder mangels Alternativen keine Wahl hat, muss sich mit den geänderten AGB - und damit auch mit der DSL-Drosselung - zufrieden geben.
Die Deutsche Telekom AG provozierte durch ihre Ankündigung einer zukünftigen DSL-Drosselung enormen Ärger bei Bestandskunden und Netzaktivisten. Während letztere eher die Netzneutralität in Gefahr sehen, befürchten Bestandskunden die Inkaufnahme von erhöhten Kosten durch zusätzliche Buchungen von freiem Datenvolumen. Wer noch einen alten Vertrag hat, kann sich vergleichsweise glücklich schätzen. Das unbegrenzte Datenvolumen ist vertraglich vereinbart und kann daher nicht einseitig durch die Telekom wieder zurück genommen oder sonstwie umgangen werden. Es bedarf hierfür schon einer Kündigung des bestehenden Vertrags unter Einhaltung von Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Die Sicherheit trügt jedoch, wie nachfolgende Meldung offenbart.
Die Telekom plant in manchen Gebieten der Bundesrepublik, Veränderungen an den Telefonanschlüssen vorzunehmen. Analoge Telefonanschlüsse, die noch mit alten ATM-DSLAM-Baugruppen arbeiten, werden ausgetauscht. Stattdessen wird moderne "Voice over IP"-Technik verwendet. Die Umstellung dürfte auf technischer Ebene für die meisten betroffenen Kunden vergleichsweise ruhig ablaufen. Allenfalls ältere Geräte, wie Alarmanlagen oder Notrufsysteme, die nicht mit der VoIP-Technik kompatibel sind, müssen aufgerüstet werden. Die böse Überraschung wartet jedoch auf der vertraglichen Seite: Üblicherweise sieht der Vertrag mit der Telekom vor, dass neben dem Festnetzanschluss auch der Internetzugang bereitgestellt wird. Beide Dienste sind vertraglich miteinander gekoppelt und Teil eines Vertrags mit der Telekom. Die Umstellung des Telefonanschlusses bedingt nun eine Kündigung des Vertrags. Diese Kündigung betrifft daher neben dem Telefonanschluss auch den Internetzugang.
Die Telekom soll nun wie folgt vorgehen: Der Bestandskunde erhält eine Kündigung des Vertrags durch die Telekom, gleichzeitig aber auch Angebote für den Abschluss eines neuen Vertrags mit VoIP-Anschluss und Internetzugang. Das neue Angebot enthält jedoch bereits als vertragliche Basis der Internettarife die berüchtigte DSL-Drosselung. Wer also diesen neuen Vertrag abschließt, wird sich zwangsläufig auch die DSL-Drosselung mit ins Haus holen. Es ist zu erwarten, dass auch ISDN-Nutzer langfristig auf VoIP umgestellt werden. Die Verfahrensweise wird auch bei jenen gleich sein. Sie erhalten eine Kündigung, die mit dem (freiwilligen) Abschluss eines neuen Vertrags verbunden ist.
Kommentar: Warum greift die Telekom zur Kündigung?
Die Antwort hat einen rechtlichen Hintergrund. Aufgrund der Umstellung des Telefonanschlusses von analog auf VoIP ändert sich die Leistungsart der Telekom. Es ist nicht auszuschließen, dass die neue VoIP-Technik anhand ihrer Eigenschaften und insbesondere Ausfallsicherheit der analogen Signalübertragung unterlegen ist. Um drohenden Ansprüchen aus Altverträgen zu entgehen, müssen neue Verträge abgeschlossen werden, die explizit die Übertragungstechnik umfassen. Möchte die Telekom die neue Technik einsetzen, bleibt ihr daher nichts anderes übrig, als einen Vertragswechsel anzustreben.
Angesichts der Vielzahl an Tarifen und Verträgen ist es schwer, eine Rechtslage zu definieren. Wer keine DSL-Drosselung wünscht, sucht selbstverständlich nach einer Anspruchsgrundlage, diese zu vermeiden. Ein bestehender Vertrag ohne DSL-Drosselung schützt jedoch nur solange, wie der Vertrag gilt. Bestehende Verträge können allerdings gekündigt werden. Eine Kündigung kann durch den Verbraucher erfolgen, aber auch durch die Telekom. Ob, wie und wann eine Kündigung des Vertrags möglich ist, ergibt sich zumeist aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da diese regelmäßig verändert und aktualisiert werden, gilt die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. die letzte Fassung, der Sie als Vertragspartner zugestimmt haben (z. B. bei einem Tarifwechsel). Die aktuelle AGB auf der Webseite der Telekom muss nicht zwangsläufig mit der identisch sein, die Teil des Vertrags wurde. Nachfolgend wird anhand der derzeit gültigen AGB (28. Januar 2013) für den Tarif Call & Surf erklärt, worauf zu achten ist. Abweichungen zu anderen Tarifen und älteren AGB-Versionen sind wahrscheinlich.
Im Punkt 11 der AGB wird die Vertragslaufzeit und die Kündigung näher erläutert. Üblicherweise werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Aus der Telekom-AGB geht hervor, dass dieser Vertrag erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann, egal ob vom Verbraucher oder von der Telekom. Wurde der Vertrag also am 30. April 2013 geschlossen, endet der Vertrag am 30. April 2015. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss daher spätestens am 31. März 2015 gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt oder fehlerhaft unter Missachtung der Kündigungsfrist, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier einen Monat. Um am Beispiel zu bleiben: Die Vertragslaufzeit endet dann am 30. April 2016, die Kündigung muss bis spätestens 31. März 2016 erklärt werden. Der oben erklärte Ablauf entspricht einer ordentlichen Kündigung des Vertrags unter Beachtung einer Frist. Eine fristlose Kündigung erscheint anhand der Umstände und der Gefahr potenzieller Klagen unwahrscheinlich.
In aller Deutlichkeit darf allerdings darauf hingewiesen werden, dass das "Auslaufen lassen" der Verträge für alle derzeit gültigen Verträge denkbar ist. Ein Vorwand, wie die Umstellung der Technik, ist gar nicht notwendig. Selbst wer (buchstäblich) heute seinen Zwei-Jahres-Vertrag abschließt, muss in zwei Jahren mit einer Kündigung durch die Telekom rechnen.
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Telekom-Sprecher verteidigt DSL-Pläne im Interview
Die Deutsche Telekom steht seit Tagen unter heftigem Beschuss, Kunden, Verbraucherschützer und Politiker kritisieren die Pläne des Konzerns, künftig nach dem Erreichen eines Limits auf die Geschwindigkeits-Bremse treten zu wollen. Ein Einlenken ist nicht in Sicht.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte Philipp Blank, Sprecher des Bonner Konzerns, dass einige wenige Nutzer Schuld seien, dass die Deutsche Telekom diesen Schritt machen müsse. Blank erläuterte die Problematik mit einem Vergleich: "Auch ein Restaurantbesitzer wird sein 'All you can eat'-Angebot überdenken müssen, wenn einige Kunden daraus 'You can eat it all' machen."
Denn das sei auch bei der Telekom der Fall: Drei Prozent der Telekom-Kunden seien für 30 Prozent des Datenvolumens verantwortlich, meint Blank, was zur Folge habe, dass bisher "Lieschen Müller den Heavy User subventioniert."
Erneut betont die Telekom, dass die Alternative eine Preiserhöhung für alle Kunden gewesen wäre. Es sei eine "fairere Lösung", wenn diejenigen, die höhere bzw. "überdurchschnittliche" Datenmengen benötigen, zusätzliches Volumen dazu buchen können. Die Aufregung zu dieser Entscheidung habe ihn nicht überrascht, Blank meint aber auch zu erkennen, dass die Kritik seitens der Politik ein Vorwahlkampfthema sei.
Laut Blank sei dieser Schritt auch eine wirtschaftliche Entscheidung, die nicht zu verhindern sei: Die Telekommunikationsbranche beklage derzeit sinkende Umsätze, diese seien in den vergangenen sechs Jahren um neun Milliarden Euro auf insgesamt 58 Milliarden gefallen. Gleichzeitig explodiere der Internetverkehr, was "Milliardeninvestitionen in neue Breitbandnetze" erforderlich mache.
Natürlich kam auch das Thema Netzneutralität zur Sprache, auch Blank wiederholte die etwas eigenwillige Telekom-Definition dieses Gleichheitsprinzips für Daten im Internet: Er glaubt, dass diese Debatte mit "Gratis-Internetkultur" verwechselt werde. "Die Telekom steht für das freie und offene Internet, daran gibt es überhaupt keinen Zweifel", so Blank. "Reguläre Internetdienste werden diskriminierungsfrei behandelt, das gilt für unsere Dienste genauso wie für alle anderen."
Auch auf Nachfrage von Interviewer Tobias Armbrüster bleibt der Telekom-Sprecher dabei: Netzneutralität besage, dass das Netz frei und offen sein müsse und "Kunden sämtliche Dien
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Keine DSL-Drosslung bei der Telekom-Tochter Congstar
Mittlerweile ist es offiziell: Die Deutsche Telekom wird eine DSL-Drosslung für ihre Flatrate-Tarife einführen (Telekom ab dem 2. Mai mit Volumendrossel beim DSL). Ab dem 02. Mai dieses Jahres wird eine entsprechende Technik eingeführt, die nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit auf 384 Kbit/s drosselt. Die hundertprozentige Telekom-Tochter Congstar meldete sich nun mit einem Twitter-Post zu Wort und gab bekannt, dass man bei den eigenen Flatrates keine Drosslung einführen werde.
Seit September letzten Jahres können DSL-Verträge über Congstar abgeschlossen werden. Da sich das Unternehmen am Netz des Mutterkonzerns bedient, lag es für viele Kunden nahe, dass auch Congstar bald mit einer entsprechenden Tarif-Drossel aufwarten wird. In dem Twitter-Post vermeldete man nun jedoch kurz und knapp, dass es sich bei den eigenen DSL-Verträgen um „echte Flatrates" handle und Datenvolumina demnach nicht vorgesehen seien.
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Telekom: DSL-Drossel ab 2018 für alle Kunden
Die Telekom hat durch ihren Deutschland Chef Niek Jan van Damme erstmals eingestanden, dass die Drossel-Pläne für DSL-Verbindungen ab 2018 alle Kunden treffen werden, meldet die Zeitung Welt.
Dies werde im Zusammenhang mit der Umstellung von analogen Anschlüssen auf IP-Technik und daraus resultierenden neuen Verträgen auch für Bestandskunden geschehen, hieß es. Davon betroffen sollen rund elf Millionen Telekom-Kunden sein, wie schon seit einigen Tagen gemutmaßt wurde.
Van Damme sagte nun im Gespräch mit der Welt: "In fünf Jahren, wenn wir das alte Netz abschalten wollen, werden wir in einer Internetwelt mit höheren Zugangsgeschwindigkeiten, neuen Partnerschaften, neuen Geschäftsmodellen, neuen Tarifen leben." Ob die bisher angekündigten Datengrenzen dann noch Bestand hätten, sei aber nicht sicher.
"Wir leben in einer sehr dynamischen Branche", so van Damme. Die Telekom werde trotz aller Kritik bei ihren Plänen bleiben. "Für uns ist das Thema zu wichtig, als dass wir zurückzurudern könnten." Bislang sei keine Kündigungswelle festzustellen.
Van Damme erwähnte auch, dass die Telekom bereits mit Inhalte-Anbietern darüber spreche, deren Datenvolumen von der Drosselung auszunehmen, wenn die Anbieter dafür direkt Gebühren an die Telekom entrichten. "Wir wollen diese Möglichkeiten diskriminierungsfrei anbieten, das heißt, wir reden mit jedem über diese Modelle, der sich bei uns meldet", sagte er. Experten hatten solch ein Vorgehen bereits vermutet. Anbieter wie Streaming-Dienste könnten ein erhebliches Interesse daran haben, dass ihre Datenvolumen nicht das Endkundenkonto belasten.
Van Damme wiederholte das Argument, dass die Drosselung voraussichtlich nur drei Prozent aller Kunden betreffen werde, so genannte Power User. ""Wer den Wasserhahn ständig laufen lässt, bezahlt auch mehr als Otto-Normalverbraucher", sagte der Manager.
Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur Klärungsbedarf bei den Telekom-Plänen angemeldet. Nach wie vor steht die WinFuture-Übersicht zu den Drossel-Plänen der wichtigsten Internet-Provider in Deutschland online - ein Service für Wechselwillige.
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Telekom: DSL-Drosselung zurücknehmen geht nicht
Für die Deutsche Telekom gibt es kein Szenario, aufgrund des öffentlichen Drucks letztlich doch wieder von ihren Plänen abzusehen, Nutzern die Breitband-Anschlüsse bei zu hohem Traffic abzuschalten.
"Für uns ist das Thema zu wichtig, als dass wir zurückrudern könnten", erklärte Niek Jan van Damme, Chef des Telekom-Geschäfts in Deutschland, in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt. Die kommenden drei Jahre, die noch vergehen sollen, bis die technischen Vorrichtungen für die Sperrungen in das Netz des Unternehmens integriert sind, wolle man aber nutzen, um die Entwicklung genau zu analysieren.
Die gerade erst angekündigten Obergrenzen für den monatlichen Traffic in den DSL-Verträgen, relativierte van Damme allerdings wieder. "Wir leben in einer sehr dynamischen Branche. Wer heute unterstellt, dass die aktuellen AGB in fünf Jahren für alle Breitbandkunden gelten, kennt die Telekommunikationsbranche schlecht", sagte er.
Grundsätzlich seien die Obergrenzen aber nötig, um den Netzausbau finanzieren zu können, wiederholte der Manager die bisherigen Stellungnahmen des Konzerns. Gleichzeitig verwies er auch darauf, dass es eben nur um drei Prozent der Kunden ginge, die heute an diese Limits stoßen. Aus heutiger Sicht würde dies aber bedeuten, dass die Telekom die von ihr in den Raum gestellten Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Infrastruktur zu einem guten Teil von einen Bruchteil ihrer Kunden finanziert haben will. Es dürfte aber wohl kaum realistisch sein, dass einige Nutzer einen fünfstelligen Betrag ausgeben, um weiterhin hohe Datenkontingente zu bekommen.
Allerdings dürfte auch dem Telekom-Management klar sein, dass die Traffic-Entwicklung dahin geht, dass in drei Jahren bereits eine deutlich größere Zahl von Kunden auf die Volumen-Limits treffen werden - denn die digitale Verbreitung von Inhalten und die Angebotspalette an Cloud-Diensten nimmt rasant zu. Letztlich besteht das Ziel der Telekom hier darin, die Breitband-Sperren als Druckmittel einzusetzen, um an den Gewinnen anderer Anbieter beteiligt zu werden.
Entsprechend erklärte van Damme, dass man beispielsweise bereit sei, mit den Anbietern anderer Video-Dienste Verhandlungen über deren Einbindung in das IPTV-Paket Entertain zu führen, das nicht in die Berechnung des Volumens hineinfällt. Gegen eine entsprechende finanzielle Beteiligung, versteht sich.
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Drossel-Pläne: Telekom gerät mit TKG in Konflikt
Mit ihren weitergehenden Plänen hinsichtlich der Bandbreiten-Schranken bei DSL-Anschlüssen könnte die Deutsche Telekom mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Konflikt geraten.
Auf diesen Umstand wies der Rechtsanwalt Thomas Stadler hin. Denn der Deutschland-Chef der Telekom, Niek Jan van Damme, hatte angedeutet, dass man grundsätzlich bereit sei, mit Inhalte-Anbietern wie YouTube in Verhandlungen zu treten und diese eventuell aus dem Datenlimit der Nutzer herauszunehmen - wenn sie denn bereit wären, dafür eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen.
Eine solche Regelung wäre ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Da dieses in Deutschland - im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - aber nicht gesetzlich festgeschrieben ist, kann die Telekom nicht auf die Gleichbehandlung aller Daten verpflichtet werden. Allerdings könnten hier andere rechtliche Vorgaben greifen.
Denn, so führt Stadler aus, das Telekommunikationsgesetz untersagt den Netzbetreibern, sich "Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen". Über einen klar geregelten Rahmen hinaus, darf die Telekom also nicht mitspeichern, welche Inhalte ein Nutzer abruft. Dies wäre aber nötig, um die jeweiligen Datenflüsse voneinander unterscheiden zu können.
"Man wird es der Telekom grundsätzlich nach geltendem Recht nicht verbieten können, Flatrates durch Volumentarife zu ersetzen, bzw. ab einem gewissen Volumen zu drosseln. Was § 88 TKG allerdings verbietet, ist die vollständige inhaltliche Analyse des Internetnutzungsverhalten der Kunden, mit dem Ziel einzelne Internetdienste zu privilegieren", erklärte Stadler.
Die Telekom könnte hier zwar ins Feld führen, dass sie damit nichts anderes tun würde, als in der Telefonie Vorwahlnummern für unterschiedliche Distanz-Tarife zu unterscheiden. Doch diese Argumentation wäre laut dem Anwalt wohl recht leicht angreifbar. Dies gilt seiner Ansicht nach übrigens nicht erst für eventuell kommende Angebote, sondern bereits für die Nichtanrechnung der Streaming-Daten von Spotify in einigen Mobilfunk-Tarifen auf die Traffic-Limits.
Nicht Vergessen!
www.change.org/de/Petitionen/deutsche-telekom-ag-drosselung-der-surfgeschwindigkeit-stoppen