Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt: Ein großer Sieg für alle Filesharer ;)

terminator2k2

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Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:

"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."

Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht nun eine von Zypries durchgefochtene Gesetzgebung per Eilantrag und EV einschränken muss, ist nur der letzte Fall in einer Reihe von Gesetzgebungen, die das Gericht nachkorrigieren musste, da den Gesetzgebern offenbar zentrale Menschen- und Bürgerrechte nicht wirklich wichtig waren.

Bis zum ersten September muss die Regierung nun einen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, erst dann wird die Hauptverhandlung beginnen können. Bis dahin ist jedoch einigermaßen gewährleistet, dass Datenschutz und Bürgerrechte trotz Datenspeicherung gewahrt bleiben, denn auf die anfallenden Verbindungsdaten darf laut EV des BVerfG nur zugegriffen werden, wenn eine "im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt. Was für Urheberrechtsverstöße beispielsweise nicht zutrifft.

Der AK Vorrat denkt indessen schon weiter: als Konsequenz auf die Absage durch das BVerfG müsse nun auch von weiteren Datensammelaktionen Abstand genommen werden. Die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen müsse ebenso auf Eis gelegt werden wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. Auch die Erweiterung der Rechte des Bundeskriminalamts in Bezug auf den Einsatz von "Bundestrojanern" sowie die Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise gehören erneut auf den Prüfstand.

Ansonsten sieht man endlich einmal wieder optimistischer in die Zukunft - hat sich in Karlsruhe doch eine der letzten Institutionen zu Wort gemeldet, die offenbar noch Wert auf die im Grundgesetz garantierten Rechte legt, nachdem das GG bei den Vertretern der Regierungskoalition zunehmend zur reinen Verhandlungsmasse wurde. Ralf Bendrath vom AK Vorrat:

"Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können."

Quelle: http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-2008-03-19/

bei TorrentFreak sind auch weitere Sachen zu lesen :)
http://torrentfreak.com/german-court-decision-hands-big-win-to-file-sharers-080320/

In what could be a landmark victory for file-sharers, the Federal Constitutional Court (FCC) in Germany has just issued a ruling. With it comes a new level of privacy to protect personal data and communications and, fortunately for file-sharers, this enhanced privacy is good news for them.

No longer will it be possible for media companies to force ISPs to give up the identities of its subscribers who they accuse of copyright infringement, which will undoubtedly be a huge relief to the ISPs too. After all, these are the ISPs biggest customers we’re talking about. For Germany at least, it seems like 3-strikes-and-you’re-out schemes, could’ve been ruled out.
 

Mangamaniac

Germanischer Pirat
VIP
Sehr gute Nachricht, hoffentlich wird auch hier in Österreich unserem wahnsinnigen Innenminister Platter auf die gleiche Art ein Riegel vorgeschoben :)
 

Flint

Mächtiger Pirat in spe
VIP
Immer diese Warez-Kiddies ... absolut widerlich! Und dann auch noch gleich 30.000!
Ich bin ja dafür der Zypries das Großkreuz, oder am besten gleich die Sonderstufe dessen, zu verleihen. Und unserem Belausche-Wolfgang gleich zwei! Und dann noch einen Rollstuhlschubser auf Steuerkosten frei haus.

;>
 

Souji

Desperado
Otaku Veteran
In Norwegen läuft das eh zivilisierter als hier, da werden Filesharer nicht verfolgt, da sie ihre Polizei für wichtigere Dinge einsetzen wollen und nicht für son Pille Palle wie hier
 

Wani-kun

Scriptor
Sieg is auch der falsche Ausdruck bisher. Teilerfolg triffts besser, denn weg ist die Datenspeicherung ja immernoch nicht bzw. ist die Einschränkung nur vorübergehend :)

Mal sehen was die Zukunft bringt...
 

terminator2k2

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Ja für die nächsten 6 Monate ist es ein Sieg, aber wird sich eher nichts ändern, wenn die Zeit gekommen ist die Endentscheidung zu treffen
 

Vjuchi

VIP
VIP
Man sollte jetzt nicht den Fehler machen sich allzu sicher zu fühlen.
Die Anwaltskanzleien, welche Filesharer verfolgen hat gleich nach dem Urteil angekündigt einfach so weiter zu machen wie bisher, weil dort wohl einige Passagen nicht ganz so eindeutig formuliert wurden.
 

terminator2k2

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Jaja.. Quelle`? Zeig mir wo steht, dass copyright Verletzung unter "schweres Verbrechen" fällt.. Das ist dann alles ein Bagatell-Delikt.. von daher wayne ;D

Fakt ist, dass Daten hinter den IPs nur noch bei schweren Straftaten herausgegeben werden dürfen, und dazu zählen Urheberrechtsverletzungen nicht.

"Die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf
ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten sind allerdings in den
Fällen nicht zu beschränken, in denen Gegenstand des
Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a
Abs. 2 StPO ist..."
"Liegen diese Voraussetzungen hingegen nicht vor, ist die
Übermittlung und Nutzung der bevorrateten Verkehrsdaten
einstweilen auszusetzen."

Schaar sagte in Berlin, die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig. Schaar unterstrich, dass die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig sei, allerdings nur für Abrechnungszwecke. An Ermittler weitergeleitet werden dürften sie jedoch nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen.
 

Fauk

Hardstyle or no style
Otaku Veteran
Das sind endlich mal gute Neuigkeiten. Wenn es so weitergeht ist es in Ordnung da ich nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung habe, sofern sie nur wegen diesen schweren Straftaten benutzt wird, und nicht weil eine Industrie mit den Geldscheinen wedelt.
 

Nicknick

Ordenspriester
Gut so!

Ich treffe zwar schon alle Vorkehrungen, um meinerseits gegen solche Geschichten (Strafverfolgung) abgesichert zu sein, aber ich finde es toll, dass man mir dabei auch ein Stück entgegenkommt :)

MfG Nicknick
 
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