Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht
Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."
Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht nun eine von Zypries durchgefochtene Gesetzgebung per Eilantrag und EV einschränken muss, ist nur der letzte Fall in einer Reihe von Gesetzgebungen, die das Gericht nachkorrigieren musste, da den Gesetzgebern offenbar zentrale Menschen- und Bürgerrechte nicht wirklich wichtig waren.
Bis zum ersten September muss die Regierung nun einen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, erst dann wird die Hauptverhandlung beginnen können. Bis dahin ist jedoch einigermaßen gewährleistet, dass Datenschutz und Bürgerrechte trotz Datenspeicherung gewahrt bleiben, denn auf die anfallenden Verbindungsdaten darf laut EV des BVerfG nur zugegriffen werden, wenn eine "im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt. Was für Urheberrechtsverstöße beispielsweise nicht zutrifft.
Der AK Vorrat denkt indessen schon weiter: als Konsequenz auf die Absage durch das BVerfG müsse nun auch von weiteren Datensammelaktionen Abstand genommen werden. Die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen müsse ebenso auf Eis gelegt werden wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. Auch die Erweiterung der Rechte des Bundeskriminalamts in Bezug auf den Einsatz von "Bundestrojanern" sowie die Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise gehören erneut auf den Prüfstand.
Ansonsten sieht man endlich einmal wieder optimistischer in die Zukunft - hat sich in Karlsruhe doch eine der letzten Institutionen zu Wort gemeldet, die offenbar noch Wert auf die im Grundgesetz garantierten Rechte legt, nachdem das GG bei den Vertretern der Regierungskoalition zunehmend zur reinen Verhandlungsmasse wurde. Ralf Bendrath vom AK Vorrat:
"Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können."
Quelle: http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-2008-03-19/
bei TorrentFreak sind auch weitere Sachen zu lesen
http://torrentfreak.com/german-court-decision-hands-big-win-to-file-sharers-080320/
Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."
Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht nun eine von Zypries durchgefochtene Gesetzgebung per Eilantrag und EV einschränken muss, ist nur der letzte Fall in einer Reihe von Gesetzgebungen, die das Gericht nachkorrigieren musste, da den Gesetzgebern offenbar zentrale Menschen- und Bürgerrechte nicht wirklich wichtig waren.
Bis zum ersten September muss die Regierung nun einen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, erst dann wird die Hauptverhandlung beginnen können. Bis dahin ist jedoch einigermaßen gewährleistet, dass Datenschutz und Bürgerrechte trotz Datenspeicherung gewahrt bleiben, denn auf die anfallenden Verbindungsdaten darf laut EV des BVerfG nur zugegriffen werden, wenn eine "im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt. Was für Urheberrechtsverstöße beispielsweise nicht zutrifft.
Der AK Vorrat denkt indessen schon weiter: als Konsequenz auf die Absage durch das BVerfG müsse nun auch von weiteren Datensammelaktionen Abstand genommen werden. Die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen müsse ebenso auf Eis gelegt werden wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. Auch die Erweiterung der Rechte des Bundeskriminalamts in Bezug auf den Einsatz von "Bundestrojanern" sowie die Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise gehören erneut auf den Prüfstand.
Ansonsten sieht man endlich einmal wieder optimistischer in die Zukunft - hat sich in Karlsruhe doch eine der letzten Institutionen zu Wort gemeldet, die offenbar noch Wert auf die im Grundgesetz garantierten Rechte legt, nachdem das GG bei den Vertretern der Regierungskoalition zunehmend zur reinen Verhandlungsmasse wurde. Ralf Bendrath vom AK Vorrat:
"Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können."
Quelle: http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-2008-03-19/
bei TorrentFreak sind auch weitere Sachen zu lesen

http://torrentfreak.com/german-court-decision-hands-big-win-to-file-sharers-080320/
In what could be a landmark victory for file-sharers, the Federal Constitutional Court (FCC) in Germany has just issued a ruling. With it comes a new level of privacy to protect personal data and communications and, fortunately for file-sharers, this enhanced privacy is good news for them.
No longer will it be possible for media companies to force ISPs to give up the identities of its subscribers who they accuse of copyright infringement, which will undoubtedly be a huge relief to the ISPs too. After all, these are the ISPs biggest customers were talking about. For Germany at least, it seems like 3-strikes-and-youre-out schemes, couldve been ruled out.