Swordspirit
Dunkeldeutscher
Hier steckt der Teufel im Detail:
Es kommt drauf an, wie die Staatsanwaltschaft den Fall sieht:
-Es gibt überhaupt keinen Hinweis auf eine Strafbarkeit--> Kein Problem
-Man vermutet zwar eine Strafbarkeit, kann diese aber nicht beweisen--> Auch kein Problem
-Strafbarkeit und Beweise sind da, die Schuld ist aber so klein, dass es sich nicht lohnt eine Gerichtsverhandlung anzusetzen.
Alle drei Punkte laufen unter Verfahren eingestellt. Wenn man nun Pech hat, werden die ganzen kleinen Straftaten alle zusammen behandelt. Kann so passieren, muss es aber nicht.
S.
Es kommt drauf an, wie die Staatsanwaltschaft den Fall sieht:
-Es gibt überhaupt keinen Hinweis auf eine Strafbarkeit--> Kein Problem
-Man vermutet zwar eine Strafbarkeit, kann diese aber nicht beweisen--> Auch kein Problem
-Strafbarkeit und Beweise sind da, die Schuld ist aber so klein, dass es sich nicht lohnt eine Gerichtsverhandlung anzusetzen.
Alle drei Punkte laufen unter Verfahren eingestellt. Wenn man nun Pech hat, werden die ganzen kleinen Straftaten alle zusammen behandelt. Kann so passieren, muss es aber nicht.
S.