[Diskussion] Wieder Hier...

Swordspirit

Dunkeldeutscher
Hier steckt der Teufel im Detail:
Es kommt drauf an, wie die Staatsanwaltschaft den Fall sieht:
-Es gibt überhaupt keinen Hinweis auf eine Strafbarkeit--> Kein Problem
-Man vermutet zwar eine Strafbarkeit, kann diese aber nicht beweisen--> Auch kein Problem

-Strafbarkeit und Beweise sind da, die Schuld ist aber so klein, dass es sich nicht lohnt eine Gerichtsverhandlung anzusetzen.

Alle drei Punkte laufen unter Verfahren eingestellt. Wenn man nun Pech hat, werden die ganzen kleinen Straftaten alle zusammen behandelt. Kann so passieren, muss es aber nicht.

S.
 

Lilliandil

Zerschmetterling
Otaku Veteran
Woher will man wissen, dass die Musik aufm Rechner illegal bezogen wurde?
Mittlerweile gibts überall Internetradios und Youtube worüber sich Millionen von Leute die Musik laden können anstatt für jeden Song 1€ oder mehr zu zahlen..

Und zur Durchsuchung.. müssen sie das denn zwingend machen?
Ich mein anhand des PCs könn die doch feststellen, ob du Filme gezogen hast oder nicht. Ob sie nun auch aufm Rechner geblieben sind oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr.

Hätte ich belastendes Material auf der Platte, würde ich das Teil in eine Mikrowelle werfen xD hätte das überhaupt einen positiven Effekt? Außer mir ne Neue zu kaufen? in'm Film hatte ein super Hacker einen Defibrillator parat, um notfalls seine Platten zu schocken. Fand ich auch geil xD

So.. Nacht ^^
 

Swordspirit

Dunkeldeutscher
Woher will man wissen, dass die Musik aufm Rechner illegal bezogen wurde?
Wenn du in irgendeiner Tauschbörse aktiv bist und man sich von dort die IP schnappt. Gibt -soweit ich weiss- noch keinen Fall wo irgendjemand angeklagt worden ist, weil er was runtergeladen hat. Immer hat die betreffende Person selbst die Datei weiterverbreitet (was sich bei der normalen Tauschbörse nicht vermeiden lässt).
S.
 

Bodenbelag

Ordenspriester
Woher will man wissen, dass die Musik aufm Rechner illegal bezogen wurde?
Wenn du in irgendeiner Tauschbörse aktiv bist und man sich von dort die IP schnappt. Gibt -soweit ich weiss- noch keinen Fall wo irgendjemand angeklagt worden ist, weil er was runtergeladen hat. Immer hat die betreffende Person selbst die Datei weiterverbreitet (was sich bei der normalen Tauschbörse nicht vermeiden lässt).
S.
Deswegen Tauschbörsen/Torrents nur über Proxy/VPN oder gleich OCH benutzen.
 

nihilizt

Otakuholic
Otaku Veteran
@extasse: man hast gewaltig glück gehabt... dass de der petze eines auffe glocke gegeben hast, war zwar richtig aber doch kontraproduktiv... aber ein richtiger mann steht das durch. ;)
 
Oben