Prozesskostenhilfe kenne ich ja, aber Problem ist auch hier das wenn ich Verliere auch auf einen Teil der Kosten sitzen bleibe!
Das ist aber nicht viel. Abgewiesene Berufung beim Oberlandesgericht hat mich irgendwasum 60€ gekostet
Du solltest dich evtl mal wirklich informieren und nicht nur dumm mit irgendwelchen Unsinn und Fantasiezahlen um dich werfen.
Wenn du irgendwas anzeigst, wird geprüft ob ein Straftatsbestand vorliegt, ist dem so handelt die Staatsanwaltschaft. Du selbst hast dann als Anzeigender in diesem Fall nur eine Zeugenfunktion. Zivilrechtlich wäre es dir dann aber in einem gesonderten Verfahren möglich Schadensersatz zu fordern. Aber wie gesagt ganz andere Baustelle...
Eine etwaige Vorstellung der Anwalts- und Gerichtskosten im Zivilprozess kannst du hier bekommen:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html
Wie du unschwer erkennen kannst, bist du da sehr weit weg von deinen angeblichen Kosten. Ein sehr hoher Streitwert im Falle eines Zivilprozesses wird das garantiert nicht.
Wenn die Staatsanwaltschaft da irgendwie tätig ist, dann ist das aber Strafrecht und das hat absolut gar nichts mit Zivilrecht zu tun und hat auch ganz andere Kosten:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/StrafR.html